Der Berliner Senat fördert Beteiligung. Dazu wurden im Jahr 2019 die „Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Projekten und Prozessen der räumlichen Stadtentwicklung“ beschlossen. Die Leitlinien enthalten neun Grundsätze für gute Beteiligung und fünf Instrumente zur Umsetzung der Leitlinien. Der Beteiligungsbeirat ist eines der fünf Instrumente und trat erstmals 2021 zusammen. Nach Auswertung der Erfahrungen aus den ersten Jahren begann Mitte 2025 die zweite Laufzeit mit neuen Mitgliedern und neuer Ausrichtung.
Welche Aufgaben hat der Beirat?
Die zentrale Aufgabe des neuen Beirats ist es, sich mit Beteiligungskonzepten für geplante städtebauliche Vorhaben zu beschäftigen. Es ist beabsichtigt, dass dem Beirat regelmäßig ausgewählte Beteiligungskonzepte in einem frühen Stadium der Ausarbeitung vorgestellt werden und er dazu eine konstruktiv-kritische Rückmeldung gibt. Die federführenden Verwaltungen haben so ausreichend Zeit, um ihren Beteiligungsansatz anpassen und verfeinern zu können. Die Rückmeldung des Beteiligungsbeirats ist zunächst vertraulich, wird jedoch später zusammen mit dem Beteiligungskonzept auf mein.berlin.de veröffentlicht.
Daneben befasst sich der Beirat in einem „Denklabor“ mit übergreifenden Themen rund um Bürgerbeteiligung. Er entwickelt darin konkrete Vorschläge, wie Beteiligung in Berlin verbessert werden kann. Die Ergebnisse des Denklabors sollen auch mit der interessierten Öffentlichkeit diskutiert werden.
Zum Abschluss seiner Amtsperiode wird der Beteiligungsbeirat die Ergebnisse seiner Arbeit in einer öffentlichen Sitzung im Sommer 2027 vorstellen.