Tagesordnung - 13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Mi, 16.11.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:39 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, BVV-Saal, 2. Etage, Raum A202
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Einwohnerfragestunde      
Ö 1.1     Schulreinigung  
Enthält Anlagen
0512/XXI  
Ö 1.2     Sanierung Hasenheide - Entfernung Denkmal "Turnvater Jahn"  
Enthält Anlagen
0537/XXI  
Ö 1.3     Städtepartnerschaft  
Enthält Anlagen
0538/XXI  
Ö 1.4     Zustände am Sozialamt  
Enthält Anlagen
0540/XXI  
Ö 1.5     E-Rollis und Vermüllung durch Hochzeitsparties  
Enthält Anlagen
0541/XXI  
Ö 1.6     Wohngeld  
Enthält Anlagen
0542/XXI  
Ö 2     Dringlichkeiten      
Ö 2.1     0596/XXI - Obdachlose und „Little Homes“ schützen      
Ö 3     Geschäftliches      
Ö 3.1     Konsensliste - Überweisungsliste      
Ö 3.2     Einspruch gegen Ordnungsmaßnahme gemäß § 57 GO BVV      
Ö 4     Entschließungen      
Ö 4.1     Failed District Neukölln: Nur eine funktionale Verwaltung ist in der Lage die Daseinsvorsorge der Menschen sicherzustellen  
Enthält Anlagen
0567/XXI  
Ö 5     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 5.1     Abschluss der Zielvereinbarung zwischen der Geschäftsführerin des Jobcenters Berlin-Neukölln, dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Berlin Süd und dem kommunalen Vertreter des Bezirksamtes Berlin-Neukölln für das Jahr 2022  
Enthält Anlagen
0570/XXI  
Ö 6     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 6.1     Ferienzeiten der BVV Neukölln von Berlin im Jahr 2023  
Enthält Anlagen
0539/XXI  
Ö 6.2     Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung Neukölln für das Haushaltsjahr 2021  
Enthält Anlagen
0571/XXI  
Ö 7     Vorlagen zur Wahl      
Ö 7.1     Wahl von Mitgliedern des Ehrenamtlichen Dienstes in Sozialkommissionen bzw. Sondersozialkommissionen  
Enthält Anlagen
0568/XXI  
Ö 7.2     Wahl von ehrenamtlichen Mitgliedern des Milieuschutzbeirates  
Enthält Anlagen
0569/XXI  
Ö 8     Mündliche Anfragen      
Ö 8.1     Servicebüro für die Mieterinnen und Mieter schon lange geschlossen  
Enthält Anlagen
0573/XXI  
Ö 8.2     Arbeitssuchende Mitarbeiter*innen im Schuldistanzteam  
Enthält Anlagen
0574/XXI  
Ö 8.3     Chanukka 2022 in Neukölln  
Enthält Anlagen
0575/XXI  
Ö 8.4     Aufstockung der Leistungsverträge im Bereich Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung  
Enthält Anlagen
0576/XXI  
Ö 8.5     Sachbeschädigung an Kulturgütern durch Klimaterroristen in Berliner Museen  
Enthält Anlagen
0577/XXI  
Ö 8.6     Antisemitismus-Vorfall im Kulturzentrum Oyoun  
Enthält Anlagen
0578/XXI  
Ö 8.7     Plakat in der Sonnenallee 7  
Enthält Anlagen
0579/XXI  
Ö 8.8     Umsetzungsstand angemeldete Typensporthallen  
Enthält Anlagen
0580/XXI  
Ö 8.9     „Der deutsche Imperialismus und die Palästina-Frage“  
Enthält Anlagen
0581/XXI  
Ö 8.10     Ramadan-Broschüre für Grundschulen?  
Enthält Anlagen
0582/XXI  
Ö 8.11     Baugerüst in der Karl-Marx-Straße 170  
Enthält Anlagen
0583/XXI  
Ö 8.12     Welche Rolle spielt Beteiligung in der Rekommunalisierungsplanung der Schulreinigung?  
Enthält Anlagen
0584/XXI  
Ö 8.13     Black-Out bei Katastrophen-Leuchttürmen in Neukölln?  
Enthält Anlagen
0585/XXI  
Ö 8.14     Mieter*innen aus der Nogatstraße ausgesperrt und alleingelassen  
Enthält Anlagen
0586/XXI  
Ö 8.15     Amt für Soziales in Neukölln dauerhaft überlastet!  
Enthält Anlagen
0587/XXI  
Ö 8.16     Schulessen an der Peter-Petersen-Schule  
Enthält Anlagen
0588/XXI  
Ö 8.17     Neuköllner Buddy Bär  
Enthält Anlagen
0589/XXI  
Ö 8.18     Denkmalschutz für Kriegsverbrecher?  
Enthält Anlagen
0590/XXI  
Ö 8.19     Finanzielle Unterstützung der 650 Jahrfeiern Rudow & Buckow  
Enthält Anlagen
0591/XXI  
Ö 8.20     Rekommunalisierung der Schulreinigung ermöglichen  
Enthält Anlagen
0592/XXI  
Ö 8.21     Stand der Einführung von Parkraumbewirtschaftung  
Enthält Anlagen
0593/XXI  
Ö 8.22     Polizei- und Feuerwehreinsätze im Bezirk Neukölln am Halloween-Abend  
Enthält Anlagen
0594/XXI  
Ö 8.23     Vergrößert die zweiwöchige Schließung des Sozialamts Neukölln die soziale Not?  
Enthält Anlagen
0595/XXI  
Ö 9     Mitteilungen      
Ö 9.1     Energetische Sanierung bezirklicher Liegenschaften  
Enthält Anlagen
0239/XXI  
Ö 9.2     Neuköllner Bildungseinrichtung "Jack" über 2022 hinaus erhalten  
Enthält Anlagen
0460/XXI  
Ö 10     Vorlagen zur Kenntnisnahme - ZB/SB      
Ö 10.1     Wohnraum sichern: Illegale Vermietung von Ferienwohnungen unterbinden!
Enthält Anlagen
0811/XX  
Ö 10.2     Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss zu Bürgervorschlag # 62  
Enthält Anlagen
1470/XX  
Ö 10.3     Gegen Altersarmut - Über Grundsicherung im Alter informieren  
Enthält Anlagen
1505/XX  
Ö 10.4     Ersatz für ausgefallene Einbürgerungsfeiern  
Enthält Anlagen
2259/XX  
Ö 10.5     Saubere Entsorgung sicherstellen!  
Enthält Anlagen
2265/XX  
Ö 10.6     Tiny Houses - Win-Win für den Bezirk
Enthält Anlagen
0079/XXI  
Ö 10.7     HEROES-Finanzierung sicherstellen!  
Enthält Anlagen
0177/XXI  
Ö 10.8     Fairtrade-Town: Sichtbarkeit der bezirklichen Auszeichnung verbessern  
Enthält Anlagen
0230/XXI  
Ö 11     Vertagte Drucksachen aus vorangegangenen Sitzungen      
Ö 11.1     Unterbringung der Geflüchteten aus der Ukraine  
Enthält Anlagen
0506/XXI  
Ö 11.2     Neuköllner Schulen in der Investitionsplanung  
Enthält Anlagen
0507/XXI  
Ö 11.3     Schwere Verfehlungen der Gesundheitsstadträtin Blumenthal  
Enthält Anlagen
0508/XXI  
Ö 11.4     Umsetzungsstand bei der Parkraumbewirtschaftung  
Enthält Anlagen
0509/XXI  
Ö 12     Beschlussempfehlungen      
Ö 12.1     Reinigung Rudower Fließ  
Enthält Anlagen
0346/XXI  
Ö 12.2     Konsequent sein: Hasenheide einzäunen  
Enthält Anlagen
0397/XXI  
Ö 12.3     Grünstreifen entlang des Teltowkanals aufwerten  
Enthält Anlagen
0410/XXI  
Ö 12.4     Durchfahrt durch die Grünanlagen Lessing- und Thomashöhe für Radfahrende erlauben  
Enthält Anlagen
0358/XXI  
Ö 12.5     Heller Asphalt für den Klimaschutz  
Enthält Anlagen
0461/XXI  
Ö 12.6     Muva auch für Neukölln  
Enthält Anlagen
0452/XXI  
Ö 12.7     Neuköllner*innen müssen zügig von Wohngeldreform profitieren  
Enthält Anlagen
0447/XXI  
Ö 12.8     Fahrradbügel für das Stadion Britz-Süd  
Enthält Anlagen
0364/XXI  
Ö 12.9     Mittel für Müllentsorgung aus dem Aktionsprogramm „Saubere Stadt“ beantragen  
Enthält Anlagen
0341/XXI  
Ö 12.10     Kippenbehälter für den Rathausplatz  
Enthält Anlagen
0274/XXI  
Ö 12.11     Ladeinfrastruktur für eFahrzeuge schaffen  
Enthält Anlagen
0403/XXI  
Ö 12.12     Bürger*innenhaushalt der Bezirke im Landesbeteiligungshaushalt berücksichtigen  
Enthält Anlagen
0411/XXI  
Ö 12.13     Aussetzen der Städtepartnerschaft zwischen Neukölln und Puschkin  
Enthält Anlagen
0448/XXI  
Ö 12.14     Kostenfreie Nutzung der City-Toiletten in Neukölln  
Enthält Anlagen
0459/XXI  
Ö 12.15     „Missoir" - ein dringendes Bedürfnis  
Enthält Anlagen
0221/XXI  
Ö 12.16     Einsatzmöglichkeiten von Elektrowärmepumpen prüfen  
Enthält Anlagen
0287/XXI  
Ö 12.17     Maientage in der Hasenheide erhalten  
Enthält Anlagen
0451/XXI  
Ö 13     Große Anfragen      
Ö 13.1     Ergebnisse der Schließung des Sozialamtes  
Enthält Anlagen
0566/XXI  
Ö 13.2     Zwischenauswertung des Bürger*innenhaushalts 2022/2023  
Enthält Anlagen
0561/XXI  
Ö 13.3     Auswirkungen der Umsetzung von § 2b Umsatzsteuergesetz (UstG) ab 01.01.2023  
Enthält Anlagen
0562/XXI  
Ö 13.4     Hermannplatz für alle! Karstadtneubau der Signa Gruppe und Herrn R.B. verhindern!  
Enthält Anlagen
0563/XXI  
Ö 13.5     Berlin frisst sich weiter in die Fläche – wie steht es um die Entsiegelung der Bodenflächen im Bezirk Neukölln?  
Enthält Anlagen
0564/XXI  
Ö 13.6     Ende gut, gar nichts gut: Wie geht es weiter mit dem „Atrium“?  
Enthält Anlagen
0565/XXI  
Ö 13.7     Sauberkeit in Neukölln: Sauberkeit und Müllbeseitigung durch die BSR  
Enthält Anlagen
0560/XXI  
Ö 14     Große Anfragen - schriftlich      
Ö 15     Anträge      
Ö 15.1     Fortsetzung des Radfahrstreifens auf der Werbellinstraße  
Enthält Anlagen
0543/XXI  
Ö 15.2     Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für Neukölln  
Enthält Anlagen
0544/XXI  
Ö 15.3     Verbesserung der ÖPNV Anbindung entlang der Gradestraße  
Enthält Anlagen
0545/XXI  
Ö 15.4     Hermannplatz für alle! Karstadtneubau der Signa Gruppe und Herrn R.B. verhindern!  
Enthält Anlagen
0546/XXI  
Ö 15.5     Ein Platz für Inge Meysel  
Enthält Anlagen
0547/XXI  
Ö 15.6     Öffentliche Still- und Wickelmöglichkeiten für Väter und Mütter  
Enthält Anlagen
0548/XXI  
Ö 15.7     Lieferparken in der Herrfurthstraße  
Enthält Anlagen
0549/XXI  
Ö 15.8     Kurze Wege am Rixdorfer Brauhaus  
Enthält Anlagen
0550/XXI  
Ö 15.9     Kein Parken am Übergang für Fußgänger in der Fritz-Erler-Allee  
Enthält Anlagen
0551/XXI  
Ö 15.10     Recht auf Sprachförderung von Kindern im Vorschulalter sicherstellen  
Enthält Anlagen
0552/XXI  
Ö 15.11     "Pfandringe" um Mülleimer  
Enthält Anlagen
0553/XXI  
Ö 15.12     10 Jahresfeier "Willkommen in Neukölln“  
Enthält Anlagen
0554/XXI  
Ö 15.13     Maßnahmen für Saalestraße als wichtige Ost-West-Tangente  
Enthält Anlagen
0555/XXI  
Ö 15.14     Gedenktafel für Leo Jogiches  
Enthält Anlagen
0556/XXI  
Ö 15.15     Antidiskriminierungsbeauftragte an Neuköllner Schulen  
Enthält Anlagen
0557/XXI  
Ö 15.16     Neubau Hortgebäude Karlsgarten-Grundschule  
Enthält Anlagen
0558/XXI  
Ö 15.17     Bürger*innenhaushalt überarbeiten - Beteiligung transparent gestalten!  
Enthält Anlagen
0559/XXI  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, das Verfahren für den Neuköllner Bürger*innenhaushalt vor der Durchführung des Bürger*innenhaushalts 2024/ 2025 zu überarbeiten. Dabei sollen folgende Eckpunkte berücksichtigt werden:

      Sollte das Land Berlin, wie in Drucksache 0411/XXI gefordert, die Möglichkeit schaffen, dass die Bezirke Instrumente des Landesbeteiligungshaushaltes mitnutzen können und die Umsetzung auch technisch umsetzbar sein, soll Neukölln davon Gebrauch machen. Dafür sollen sich auch die Fristen des Neuköllner Bürger*innenhaushalt an den Landesfristen orientiert werden, sofern das technisch umsetzbar ist.

      Die Kommentierung der Vorschläge durch die Fachämter soll detaillierter vorgenommen werden, damit Vorschläge nicht erst zur Abstimmung stehen und anschließend doch nicht umgesetzt werden können. Dafür soll die Zusammenarbeit zwischen Mitmachladen und Fachämtern intensiviert werden.

      Die Beteiligung der Bezirksverordnetenversammlung soll eindeutig definiert werden. Wenn die Bezirksverordneten über die Vorschläge abstimmen sollen, sollten die Vorschläge inklusive einer möglichen Bewertung durch das Fachamt mit ausreichend Vorlauf den Verordneten bekannt gegeben werden.

      Die Rückmeldung an die Einbringer*innen über die Ablehnung oder Umsetzung ihrer Vorschläge soll möglichst zeitnah und einfach verständlich erfolgen.

 

Außerdem soll nach Möglichkeit eine Stelle zur Betreuung des Bürger*innenhaushalts eingerichtet werden. Hierfür sollen Mittel der Landesebene angefragt werden.

 

Begründung: Der Durchlauf des letzten Bürger*innenhaushalts war noch nicht optimal. Damit Menschen durch Beteiligungskonzepte nicht enttäuscht werden, müssen wir jetzt aus den Fehlern lernen und das Konzept anpassen. Dafür sollen die glichkeiten des Beteiligungshaushaltes auf Landesebene genutzt werden und das Erwartungsmanagement durch transparentere Kommunikation, z.B. durch Benennung der vorhandenen Mittel verbessert werden.

 

-Schlussbericht-

 

Auf Senatsebene wird das Projekt „Landesweiter Beteiligungshaushalt“ aufgrund veränderter Prioritätensetzung und angesichts der veränderten Haushaltslage nicht weiterverfolgt. Daher findet das Projekt keine Berücksichtigung mehr im vom Senat verabschiedeten Entwurf für den Haushalt 2024/2025 und wird dementsprechend auch auf bezirklicher Ebene nicht weiter berücksichtigt.

Die Beauftragte für Beteiligung und der Mitmach-Laden haben gemeinsam das bisherige Verfahren des Bürger*innenhaushalts Neukölln ausgewertet. Die im Antrag dargelegten Eckpunkte waren Teil der Feststellungen. Die Durchführung des Pilotprojekts im Jahr 2021 hat gezeigt, dass nicht genug personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung stehen, um eine bezirksübergreifende Beteiligung für einen Bürger:innenhaushalt regelhaft durchzuführen.

Die im Bürger:innenhaushalt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel sollten einen Handlungsspielraum bieten, der es ermöglicht, flexibel auf die Bedürfnisse und Anforderungen der Bevölkerung einzugehen. Die Akademie für lokale Demokratie empfiehlt, dass das Budget für derartige Maßnahmen bei mindestens 1 bis 3 Euro pro Einwohner*in liegen sollte. Diese Empfehlung wird auch vom Bezirksamt Neukölln als angemessen erachtet. Die Spanne von 1 bis 3 Euro pro Einwohnerin berücksichtigt dabei die möglichen Schwankungen in den finanziellen Anforderungen, um sicherzustellen, dass ausreichende Mittel für eine effiziente Umsetzung zur Verfügung stehen. Je kleiner das Gebiet, desto mehr Mittel braucht es, um Ideen umsetzen zu können. Ein bezirkliches Budget zwischen 330.000€ und 990.000€re dementsprechend sinnvoll.

Angesichts der aktuellen finanziellen Herausforderungen r 2024 und der derzeit angespannten Haushaltslage im Bezirk Neukölln erscheint die vorgeschlagene Budgetspanne mehr als ambitioniert.

 

Einrger*innenhaushalts ist nur dann aus Sicht der Bürger*innen erfolgreich, wenn die eingereichten Ideen auch tatsächlich umgesetzt werden nnen. Hierfür sind neben notwendigen finanziellen Ressourcen zur Umsetzung von Maßnahmen auch personelle Ressourcen auf Seiten der Fachämter und auf Seiten der koordinierenden Stelle notwendig. Aus fachlicher Sicht, auch hinsichtlich der steigenden Anzahl an Beteiligungsvorhaben in Neukölln, wäre die Schaffung einer Stelle zur Betreuung des Bürger*innenhaushaltes in Neukölln zu begrüßen. Gleichzeitig muss transparent damit umgegangen werden, dass schon aus Gründen der Zuständigkeit, der Bezirk nicht in der Lage ist alle eingereichten Vorschläge umsetzen zu können. Rund ein Drittel der Vorschläge konnten aufgrund fehlender Zuständigkeit des Bezirksamts Neukölln beim Bürger:innenhaushalt 2021 nicht zur Abstimmung zugelassen werden, was zu Beschwerden seitens der Bürger:innschaft führte.

 

Die Präzisierung der Rolle der Bezirksverordnetenversammlung war Teil der Auswertung des bisherigen Prozesses. Eine zeitnahe und niedrigschwellige Antwort an die Einbringenden liegt im Interesse des Bezirksamtes und ist Teil der bezirklichen Leitlinien. Allerdings sind hier bei der verpflichteten Nutzung von mein.Berlin.de Grenzen hinsichtlich der persönlichen Ansprache der Einbringenden gesetzt, da nur allgemeine Auskünfte zu den Vorschlägen erteilt werden können.

 

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass ein ganzheitliches Konzept für die Umsetzung eines rger*innenhaushaltes weiter diskutiert wird, aber ohne zusätzliches Personal und zur Verfügung stehende Mittel zeitnah nicht umsetzbar sein wird.

 

Die Verwaltung sieht den Beschluss als erledigt an.

 

 

Berlin-Neukölln, den 16.01.2024

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

   
    19.12.2022 - Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit
    Ö 8 - vertagt
   

Die antragstellende Fraktion begründet den Antrag.

Herr Hikel nimmt dazu Stellung.

Der Antrag ist aus fachlicher Sicht zu begrüßen. Es wird indes davon ausgegangen, dass es sich um den Bürger*innenhaushalt 2024/2025 handelt (Der Antrag spricht vom Bürger*innenhaushalt 2023/2024).

 

Die Beauftragte für Beteiligung und der Mitmach-Laden haben gemeinsam das bisherige Prozedere des Bürger*innenhaushalts Neukölln ausgewertet. Die im Antrag dargelegten Eckpunkte waren Teil der Feststellungen. Die Auswertung des im Jahr 2021 durchgeführten Verfahrens wurde BzBm in einem Arbeitstermin vorgestellt. Perspektivisch besteht der Wunsch, die Beteiligung am Bürger*innenhaushalt stärker sozialräumlich zu denken, z.B. durch die Schaffung von sog. Bürger*innenbudgets, sodass Bürger*innen kiezbezogen Ideen äußern können.

Aus fachlicher Sicht, gerade hinsichtlich der zusätzlichen Aufgabe der Betreuung des im Jahr 2023 implementierten Landesbeteiligungshaushaltes, wäre die Schaffung einer Stelle zur Betreuung des Bürger*innenhaushaltes in Neukölln ebenfalls zu begrüßen. Inwieweit die Implementierung des Landesbeteiligungshaushalts die vorhandenen personellen Ressourcen des Bezirks zusätzlich be- oder durch Digitalisierung und Standardisierung ggf. entlastet, ist jedoch erst nach finaler Konzepterstellung durch die Senatskanzlei zu bewerten.

Zu den im Antrag genannten Eckpunkten sind folgende fachliche Einschätzungen zu geben:

  1. Eine enge Verzahnung der bezirklichen Struktur und des Landesbeteiligungshaushaltes ist angedacht. Bislang liegt noch immer kein finales Konzept der Senatskanzlei vor.
  2. Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass die Zusammenarbeit zwischen Mitmach-Laden und Fachämtern im Prozess positiv und von gegenseitiger Wertschätzung geprägt war. Aus Beteiligungssicht ist eine detaillierte fachliche Rückmeldung zu den eingereichten Vorschlägen wünschenswert und Teil der bezirklichen Leitlinien für Beteiligung.
  3. Ein eigenes Budget ist aus Beteiligungssicht wünschenswert, besonders hinsichtlich einer möglichen Umorientierung hin zu Bürger*innenbudgets.

 

Die SE Fin hat zu diesem Punkt aus ihrer Fachlichkeit eine abweichende Position formuliert:

Die Schaffung eines zentralen Haushaltstitels ist nach Einschätzung der SE Finanzen ungeeignet, da Ausgaben in dem jeweils sachlich zutreffenden Haushaltstitel nachzuweisen sind. Die Mittel zur Umsetzung von Maßnahmen aus der Bürgerbeteiligung werden als Verstärkungsmittel an zentraler Stelle veranschlagt, da so eine zielgerichtete maßnahmenscharfe Stärkung der Fachbudgets ermöglicht wird. Dabei müssen die für Beteiligungssachverhalte aus dem Bezirkshaushalt bereitgestellten Mittel jedoch

  1. hinsichtlich der Verwendung mit den grundsätzlichen haushaltsrechtlichen Regelungen in Einklang stehen (insbesondere Unabweisbarkeit, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit),
  2.  nachrangig gegenüber an anderer Stelle für diesen Zweck verfügbaren Mittel und
  3.  im Sinne einer nachhaltigen Refinanzierung (für einen künftigen Budgeterhalt) eingesetzt werden.

 

  1. Die Präzisierung der Rolle der Bezirksverordnetenversammlung war und ist Teil der Auswertung des bisherigen Prozesses.

Eine zeitnahe und niedrigschwellige Antwort an die Einbringenden liegt im Interesse des Bezirksamtes und ist Teil der bezirklichen Leitlinien. Allerdings sind bei der verpflichteten Nutzung von mein.Berlin.de Grenzen hinsichtlich der persönlichen Ansprache der Einbringenden gesetzt, da nur allgemeine Auskünfte zu den Vorschlägen erteilt werden können.

 

Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion vertagt.

   
    09.01.2023 - Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit
    Ö 4 - vertagt
   

Die Drucksache wird vertagt.

   
    08.05.2023 - Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit
    Ö 8 - vertagt
   

Die antragstellende Fraktion Die Grünen bittet, den Antrag zu vertagen.

Der Antrag wird vertagt.

   
    12.06.2023 - Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit
    Ö 6 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Die antragstellende Fraktion Die Grünen bringt den folgenden Änderungsantrag ein:

Im Beschlussabsatz wird der Passus „Die Höhe des zur Verfügung stehenden Geldes…geschaffen werden.“ ersatzlos gestrichen.

Aus Sicht der Verwaltung begrüßt Herr Hikel den Antrag. Die Beauftragte für Beteiligung und der Mitmach-Laden als bezirkliche Anlaufstelle haben gemeinsam das bisherige Prozedere des Bürger*innenhaushalts Neukölln ausgewertet. Die im Antrag dargelegten Eckpunkte waren Teil der Feststellungen und Auswertung des im Jahr 2021 durchgeführten Verfahrens. Perspektivisch besteht der Wunsch, die Beteiligung am Bürger*innenhaushalt stärker sozialräumlich zu denken, z.B. durch die Schaffung von sog. Bürger*innenbudgets, sodass Bürger*innen kiezbezogen Ideen äußern können. Die Durchführung eines Bürger*innenhaushalts ist von mehreren Blickwinkeln zu betrachten.

Für die Bürger*innen muss ein transparentes und „beteiligungs-freudiges“ Verfahren gefunden werden. Die eingereichten Vorschläge sollten von der Verwaltung angenommen und im besten Fall umgesetzt werden. Dabei müssen wiederum die ohnehin knappen personellen und finanziellen Ressourcen der Ämter berücksichtigt werden. In der Stellungnahme des RdB vom 15.04.2021, wurde bereits gegenüber der Senatsverwaltung auf die Notwendigkeit einer „substantiellen und zweckgebundenen Erhöhung der bezirklichen Haushaltsmittel und der Personalstellen in den planenden Bereichen (zumindest Stadtplanung, Straßen- und Grünflächen, Schule, ggf. Jugend-Kita/KJFE, SPK)“ hingewiesen, um die Umsetzung der Leitlinien für Beteiligung zu gewährleisten.  Der Senat hat der Forderung nicht entsprochen und auf eine „ressourcenneutrale“ Verbesserung von Prozessen verwiesen (AGH, Drucksache 18/3759). Die Spielräume für die Umsetzung der Leitlinien sind somit von Verwaltungsseite begrenzt.

Es braucht zudem eine Art „Bestenauslese“ der Vorschläge, die sich einerseits in die fachlichen Pläne und Priorisierungen einsortieren lassen und gleichzeitig die notwendigen Bedarfe der Bevölkerung herausarbeitet, damit diese in die Planungen der Fachämter übernommen werden können. Gleichzeitig sollen dabei die Bezirklichen Leitlinien für Beteiligung eingehalten werden.

Die bezirklichen Planungen für einen Bürger*innenhaushalt sind darüber hinaus von der Durchführung des Landesbeteiligungshaushaltes abhängig. Aktuell gibt es leider noch keine Information aus der Senatskanzlei, ob der Landesbeteiligungshaushalt wie tatsächlich vorgesehen in diesem Jahr startet. Die bezirksamts-interne Auswertung des Verfahrens und ein Austausch über die Ausrichtung des Bürger*innenhaushalts ist ebenfalls noch nicht abgeschlossen. Das laufende Jahr soll deswegen für die Neukonzeptualisierung genutzt werden.

Zu den im Antrag genannten Eckpunkten sind folgende fachliche Einschätzungen zu geben:

  1. Eine enge Verzahnung der bezirklichen Struktur und des Landesbeteiligungshaushaltes ist angedacht. Bislang liegt noch immer kein finales Konzept der Senatskanzlei vor.
  2. Grundsätzlich war und ist die Zusammenarbeit zwischen Mitmach-Laden und Fachämtern im Prozess positiv und von gegenseitiger Wertschätzung geprägt. Aus Beteiligungssicht ist eine detaillierte fachliche Rückmeldung zu den eingereichten Vorschlägen nicht nur wünschenswert, sondern bereits Teil der bezirklichen Leitlinien für Beteiligung.
  3. Die Präzisierung der Rolle der Bezirksverordnetenversammlung war und ist Teil der Auswertung des bisherigen Prozesses.
  4. Eine zeitnahe und niedrigschwellige Antwort an die Einbringenden liegt im Interesse des Bezirksamtes und ist ebenfalls bereits Teil der bezirklichen Leitlinien. Allerdings sind bei der (Pflicht-) Nutzung von mein.Berlin.de Grenzen hinsichtlich der persönlichen Ansprache der Einbringenden gesetzt, da nur allgemeine Auskünfte zu den Vorschlägen erteilt werden können.

Mit Ja-Stimmen der Fraktionen der SPD und Die Grünen, Nein-Stimmen der Fraktion der CDU sowie Enthaltung der Fraktion Die Linke und der AfD wird der BVV die Annahme des Antrags in geänderter Form empfohlen.

   
    30.08.2023 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 12.1 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, das Verfahren für den Neuköllner Bürger*innenhaushalt vor der Durchführung des Bürger*innenhaushalts 2024/ 2025 zu überarbeiten. Dabei sollen folgende Eckpunkte berücksichtigt werden:

 

      Sollte das Land Berlin, wie in Drucksache 0411/XXI gefordert, die Möglichkeit schaffen, dass die Bezirke Instrumente des Landesbeteiligungshaushaltes mitnutzen können und die Umsetzung auch technisch umsetzbar sein, soll Neukölln davon Gebrauch machen. Dafür sollen sich auch die Fristen des Neuköllner Bürger*innenhaushalt an den Landesfristen orientiert werden, sofern das technisch umsetzbar ist.

      Die Kommentierung der Vorschläge durch die Fachämter soll detaillierter vorgenommen werden, damit Vorschläge nicht erst zur Abstimmung stehen und anschließend doch nicht umgesetzt werden können. Dafür soll die Zusammenarbeit zwischen Mitmachladen und Fachämtern intensiviert werden.

      Die Beteiligung der Bezirksverordnetenversammlung soll eindeutig definiert werden. Wenn die Bezirksverordneten über die Vorschläge abstimmen sollen, sollten die Vorschläge inklusive einer möglichen Bewertung durch das Fachamt mit ausreichend Vorlauf den Verordneten bekannt gegeben werden.

      Die Rückmeldung an die Einbringer*innen über die Ablehnung oder Umsetzung ihrer Vorschläge soll möglichst zeitnah und einfach verständlich erfolgen.

 

Außerdem soll nach Möglichkeit eine Stelle zur Betreuung des Bürger*innenhaushalts eingerichtet werden. Hierfür sollen Mittel der Landesebene angefragt werden.

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen und der LINKEN, gegen die Stimmen der CDU, bei Enthaltung der AfD über die Konsensliste beschlossen.

   
    24.01.2024 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.4 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Auf Senatsebene wird das Projekt „Landesweiter Beteiligungshaushalt“ aufgrund veränderter Prioritätensetzung und angesichts der veränderten Haushaltslage nicht weiterverfolgt. Daher findet das Projekt keine Berücksichtigung mehr im vom Senat verabschiedeten Entwurf für den Haushalt 2024/2025 und wird dementsprechend auch auf bezirklicher Ebene nicht weiter berücksichtigt.

Die Beauftragte für Beteiligung und der Mitmach-Laden haben gemeinsam das bisherige Verfahren des Bürger*innenhaushalts Neukölln ausgewertet. Die im Antrag dargelegten Eckpunkte waren Teil der Feststellungen. Die Durchführung des Pilotprojekts im Jahr 2021 hat gezeigt, dass nicht genug personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung stehen, um eine bezirksübergreifende Beteiligung für einen Bürger:innenhaushalt regelhaft durchzuführen.

Die im Bürger:innenhaushalt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel sollten einen Handlungsspielraum bieten, der es ermöglicht, flexibel auf die Bedürfnisse und Anforderungen der Bevölkerung einzugehen. Die Akademie für lokale Demokratie empfiehlt, dass das Budget für derartige Maßnahmen bei mindestens 1 bis 3 Euro pro Einwohner*in liegen sollte. Diese Empfehlung wird auch vom Bezirksamt Neukölln als angemessen erachtet. Die Spanne von 1 bis 3 Euro pro Einwohnerin berücksichtigt dabei die möglichen Schwankungen in den finanziellen Anforderungen, um sicherzustellen, dass ausreichende Mittel für eine effiziente Umsetzung zur Verfügung stehen. Je kleiner das Gebiet, desto mehr Mittel braucht es, um Ideen umsetzen zu können. Ein bezirkliches Budget zwischen 330.000€ und 990.000€ wäre dementsprechend sinnvoll.

Angesichts der aktuellen finanziellen Herausforderungen für 2024 und der derzeit angespannten Haushaltslage im Bezirk Neukölln erscheint die vorgeschlagene Budgetspanne mehr als ambitioniert.

 

Ein Bürger*innenhaushalts ist nur dann aus Sicht der Bürger*innen erfolgreich, wenn die eingereichten Ideen auch tatsächlich umgesetzt werden können. Hierfür sind neben notwendigen finanziellen Ressourcen zur Umsetzung von Maßnahmen auch personelle Ressourcen auf Seiten der Fachämter und auf Seiten der koordinierenden Stelle notwendig. Aus fachlicher Sicht, auch hinsichtlich der steigenden Anzahl an Beteiligungsvorhaben in Neukölln, wäre die Schaffung einer Stelle zur Betreuung des Bürger*innenhaushaltes in Neukölln zu begrüßen. Gleichzeitig muss transparent damit umgegangen werden, dass schon aus Gründen der Zuständigkeit, der Bezirk nicht in der Lage ist alle eingereichten Vorschläge umsetzen zu können. Rund ein Drittel der Vorschläge konnten aufgrund fehlender Zuständigkeit des Bezirksamts Neukölln beim Bürger:innenhaushalt 2021 nicht zur Abstimmung zugelassen werden, was zu Beschwerden seitens der Bürger:innschaft führte.

 

Die Präzisierung der Rolle der Bezirksverordnetenversammlung war Teil der Auswertung des bisherigen Prozesses. Eine zeitnahe und niedrigschwellige Antwort an die Einbringenden liegt im Interesse des Bezirksamtes und ist Teil der bezirklichen Leitlinien. Allerdings sind hier bei der verpflichteten Nutzung von mein.Berlin.de Grenzen hinsichtlich der persönlichen Ansprache der Einbringenden gesetzt, da nur allgemeine Auskünfte zu den Vorschlägen erteilt werden können.

 

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass ein ganzheitliches Konzept für die Umsetzung eines Bürger*innenhaushaltes weiter diskutiert wird, aber ohne zusätzliches Personal und zur Verfügung stehende Mittel zeitnah nicht umsetzbar sein wird.

 

Die Verwaltung sieht den Beschluss als erledigt an.

 

 

Berlin-Neukölln, den 16.01.2024

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 

Wird über die Konsensliste zur Kenntnis genommen.

Ö 15.18     Obdachlose und „Little Homes“ schützen  
Enthält Anlagen
0596/XXI  
               
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Postanschrift

Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen