Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0559/XXI
Der Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, das Verfahren für den Neuköllner Bürger*innenhaushalt vor der Durchführung des Bürger*innenhaushalts 2024/ 2025 zu überarbeiten. Dabei sollen folgende Eckpunkte berücksichtigt werden: • Sollte das Land Berlin, wie in Drucksache 0411/XXI gefordert, die Möglichkeit schaffen, dass die Bezirke Instrumente des Landesbeteiligungshaushaltes mitnutzen können und die Umsetzung auch technisch umsetzbar sein, soll Neukölln davon Gebrauch machen. Dafür sollen sich auch die Fristen des Neuköllner Bürger*innenhaushalt an den Landesfristen orientiert werden, sofern das technisch umsetzbar ist. • Die Kommentierung der Vorschläge durch die Fachämter soll detaillierter vorgenommen werden, damit Vorschläge nicht erst zur Abstimmung stehen und anschließend doch nicht umgesetzt werden können. Dafür soll die Zusammenarbeit zwischen Mitmachladen und Fachämtern intensiviert werden. • Die Beteiligung der Bezirksverordnetenversammlung soll eindeutig definiert werden. Wenn die Bezirksverordneten über die Vorschläge abstimmen sollen, sollten die Vorschläge inklusive einer möglichen Bewertung durch das Fachamt mit ausreichend Vorlauf den Verordneten bekannt gegeben werden. • Die Rückmeldung an die Einbringer*innen über die Ablehnung oder Umsetzung ihrer Vorschläge soll möglichst zeitnah und einfach verständlich erfolgen.
Außerdem soll nach Möglichkeit eine Stelle zur Betreuung des Bürger*innenhaushalts eingerichtet werden. Hierfür sollen Mittel der Landesebene angefragt werden.
Begründung: Der Durchlauf des letzten Bürger*innenhaushalts war noch nicht optimal. Damit Menschen durch Beteiligungskonzepte nicht enttäuscht werden, müssen wir jetzt aus den Fehlern lernen und das Konzept anpassen. Dafür sollen die Möglichkeiten des Beteiligungshaushaltes auf Landesebene genutzt werden und das Erwartungsmanagement durch transparentere Kommunikation, z.B. durch Benennung der vorhandenen Mittel verbessert werden.
-Schlussbericht-
Auf Senatsebene wird das Projekt „Landesweiter Beteiligungshaushalt“ aufgrund veränderter Prioritätensetzung und angesichts der veränderten Haushaltslage nicht weiterverfolgt. Daher findet das Projekt keine Berücksichtigung mehr im vom Senat verabschiedeten Entwurf für den Haushalt 2024/2025 und wird dementsprechend auch auf bezirklicher Ebene nicht weiter berücksichtigt. Die Beauftragte für Beteiligung und der Mitmach-Laden haben gemeinsam das bisherige Verfahren des Bürger*innenhaushalts Neukölln ausgewertet. Die im Antrag dargelegten Eckpunkte waren Teil der Feststellungen. Die Durchführung des Pilotprojekts im Jahr 2021 hat gezeigt, dass nicht genug personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung stehen, um eine bezirksübergreifende Beteiligung für einen Bürger:innenhaushalt regelhaft durchzuführen. Die im Bürger:innenhaushalt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel sollten einen Handlungsspielraum bieten, der es ermöglicht, flexibel auf die Bedürfnisse und Anforderungen der Bevölkerung einzugehen. Die Akademie für lokale Demokratie empfiehlt, dass das Budget für derartige Maßnahmen bei mindestens 1 bis 3 Euro pro Einwohner*in liegen sollte. Diese Empfehlung wird auch vom Bezirksamt Neukölln als angemessen erachtet. Die Spanne von 1 bis 3 Euro pro Einwohnerin berücksichtigt dabei die möglichen Schwankungen in den finanziellen Anforderungen, um sicherzustellen, dass ausreichende Mittel für eine effiziente Umsetzung zur Verfügung stehen. Je kleiner das Gebiet, desto mehr Mittel braucht es, um Ideen umsetzen zu können. Ein bezirkliches Budget zwischen 330.000€ und 990.000€ wäre dementsprechend sinnvoll. Angesichts der aktuellen finanziellen Herausforderungen für 2024 und der derzeit angespannten Haushaltslage im Bezirk Neukölln erscheint die vorgeschlagene Budgetspanne mehr als ambitioniert.
Ein Bürger*innenhaushalts ist nur dann aus Sicht der Bürger*innen erfolgreich, wenn die eingereichten Ideen auch tatsächlich umgesetzt werden können. Hierfür sind neben notwendigen finanziellen Ressourcen zur Umsetzung von Maßnahmen auch personelle Ressourcen auf Seiten der Fachämter und auf Seiten der koordinierenden Stelle notwendig. Aus fachlicher Sicht, auch hinsichtlich der steigenden Anzahl an Beteiligungsvorhaben in Neukölln, wäre die Schaffung einer Stelle zur Betreuung des Bürger*innenhaushaltes in Neukölln zu begrüßen. Gleichzeitig muss transparent damit umgegangen werden, dass schon aus Gründen der Zuständigkeit, der Bezirk nicht in der Lage ist alle eingereichten Vorschläge umsetzen zu können. Rund ein Drittel der Vorschläge konnten aufgrund fehlender Zuständigkeit des Bezirksamts Neukölln beim Bürger:innenhaushalt 2021 nicht zur Abstimmung zugelassen werden, was zu Beschwerden seitens der Bürger:innschaft führte.
Die Präzisierung der Rolle der Bezirksverordnetenversammlung war Teil der Auswertung des bisherigen Prozesses. Eine zeitnahe und niedrigschwellige Antwort an die Einbringenden liegt im Interesse des Bezirksamtes und ist Teil der bezirklichen Leitlinien. Allerdings sind hier bei der verpflichteten Nutzung von mein.Berlin.de Grenzen hinsichtlich der persönlichen Ansprache der Einbringenden gesetzt, da nur allgemeine Auskünfte zu den Vorschlägen erteilt werden können.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass ein ganzheitliches Konzept für die Umsetzung eines Bürger*innenhaushaltes weiter diskutiert wird, aber ohne zusätzliches Personal und zur Verfügung stehende Mittel zeitnah nicht umsetzbar sein wird.
Die Verwaltung sieht den Beschluss als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 16.01.2024
Martin Hikel Bezirksbürgermeister |
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