Drucksache - 0552/XXI  

 
 
Betreff: Recht auf Sprachförderung von Kindern im Vorschulalter sicherstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEJugendhilfe
Verfasser:1. Dehne, Philipp
2. Beitritt: SPD, Grüne
Jahke, Franziska
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
16.11.2022 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen     
Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur Ausschussberatung
01.12.2022 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur gemeinsam mit der 13. öffentlichen Sitzung des Jugendhilfeausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Jugendhilfeausschuss Ausschussberatung
01.12.2022 
13. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses gemeinsam mit der 14. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
25.01.2023 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung BSK, JHA ff
Beitritt SPD, Grüne
Ausschuss Beschluss BSK
Ausschuss Beschluss JHA
Beschluss

Der Ausschuss für Jugendhilfe empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Jugendhilfe die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung vom Antragsteller übernommen:

Das Bezirksamt wird gebeten, ähnlich wie bei den Verfahren zur Schuldistanz im Rahmen der Kooperationsvereinbarung Schule, Jugend und Gesundheit, zeitnah Vorschläge zu erarbeiten, wie und durch welche Maßnahmen, zum Beispiel durch aufsuchende und informierende Sozialarbeit, sichergestellt werden kann, dass deutlich mehr Kinder an der für sie vorgesehenen Sprachstandsfeststellung teilnehmen.

Dazu soll unter anderem die Kooperation mit Migrantenselbstorganisationen gefördert werden, damit diese als Multiplikatoren über die Bedeutung und Verpflichtung der Sprachstandsfeststellung informieren können. Insbesondere sollen Familien aufgesucht werden, die sich auf die erste schriftliche Einladung zur Sprachstandsfeststellung nicht zurückmelden.

 

Begründung: 2021 nahmen von knapp 400 Kindern, die gut 18 Monate vor ihrem Schulstart keine Kita besuchten und dementsprechend zur Sprachstandsfeststellung eingeladen worden sind, lediglich 129 Kinder teil. Das Bezirksamt konnte also bei zwei Dritteln der angeschriebenen Kinder nicht gewährleisten, dass diese an der Sprachstandserhebung teilnehmen und so gegebenenfalls die ihnen zustehende Sprachförderung erhalten, im besten Fall durch einen Kitabesuch oder anderenfalls durch den Besuch einer Sprachfördergruppe. Die bisherige Praxis, die Kinder bzw. deren Familien lediglich anzuschreiben, um sie zur Sprachstandsfeststellung einzuladen, und sie bei nicht erfolgter Rückmeldung einfach erneut schriftlich einzuladen, erscheint nicht zielführend. Eine persönlichere und mündliche Ansprache der eingeladenen Familien erfolgt derzeit in der Regel erst, wenn sie sich auf die schriftliche Einladung zurückgemeldet haben, z.B. durch das Sprachberaterteam.

 
 

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