Drucksache - 0461/XXI  

 
 
Betreff: Heller Asphalt für den Klimaschutz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBA/SUV
Verfasser:Dr. Hoffmann, ChristianBiedermann, Jochen
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
28.09.2022 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Ausschussberatung
12.10.2022 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
16.11.2022 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
29.03.2023 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung VuT
Ausschuss Beschluss
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Schlussbericht

Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob bei entsprechenden Straßenbauarbeiten in Zukunft heller Asphalt verwendet werden kann, der sich deutlich weniger als die bisher übliche dunkle Variante aufheizt und damit erheblich zur Erwärmung der (Innen-)Städte beiträgt. Zudem soll geprüft werden, ob auch wasserdurchlässiger Asphalt Verwendung finden kann. Dieser Prüfauftrag soll auch in den Rat der Bürgermeister eingebracht werden, um im Fall der Fälle z.B. größere Liefermengen in Berlin kostengünstiger einkaufen zu können.

 

Begründung: Heller Asphalt reflektiert 25-30% der eingestrahlten Sonnenenergie und sorgt so dafür, dass die Straßenoberfläche etwa 6-8°C kühler bleibt als bei schwarzem Asphalt.

 

-Schlussbericht-

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 16.11.2022 ist das Bezirksamt gebeten worden, ob bei entsprechenden Straßenbauarbeiten in Zukunft heller Asphalt verwendet werden kann, der sich deutlich weniger als die bisher übliche dunkle Variante aufheizt und damit erheblich zur Erwärmung der (Innen-)Städte beiträgt. Zudem soll geprüft werden, ob auch wasserdurchlässiger Asphalt Verwendung finden kann. Dieser Prüfauftrag soll auch in den Rat der Bürgermeister eingebracht werden, um im Fall der Fälle z.B. größere Liefermengen in Berlin kostengünstiger einkaufen zu können.

 

Das Bezirksamt hat sich daraufhin mit einem Schreiben an die zuständige Staatssekretärin in der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) gewandt und um eine Einschätzung der beiden Anliegen gebeten. Inzwischen liegt die Antwort der SenUMVK vor.

 

Demnach wird der Ansatz, aufgehellte Asphalte zu nutzen, in Berlin seit über 20 Jahren verfolgt. Neben den optischen Eigenschaften, welche die Aufhellung bewirken, müssen ebenso die Anforderungen an die Gesteinskörnungen eingehalten werden. Bei künstlich hergestellten Gesteinen kommen die Herausforderungen aus der Ersatzbaustoffverordnung hinzu. Die besonders geeigneten hellen Granite aus Süddeutschland und Polen sind nicht in großen Mengen am Markt verfügbar. Größter Anbieter heller Gesteine ist Norwegen (Handelsbezeichnung: Lysit). Lysit wie auch künstlich hergestellte, helle Industrieprodukte werden in ihren bautechnischen Eigenschaften („Schlagzertrümmerung“, „Polierresistenz“) aber kritisch betrachtet. Bei Nachhaltigkeitsbetrachtungen müssen zudem die langen Transportwege sowie der energetische Aufwand und die weiteren Kosten der Herstellung berücksichtigt werden.

 

Beim Einsatz wasserdurchlässiger Straßenbefestigungen bestehen klare fachliche Bedenken. Der bauliche Aufbau von Straßen dient der schadlosen Ableitung der aus der Nutzung entstehenden Kräfte und wird durch mechanische Eigenschäften der gebundenen und ungebundenen Schichten gewährleistet. Der Verformungswiderstand ist maßgeblich vom Wassergehalt abhängig. Daher ist die wesentliche Funktion der Deckschicht - neben den Gebrauchseigenschaften der Straßenoberfläche - der Schutz des Straßenaufbaus vor Wassereintritt. Erprobungen mit wasserdurchlässigen Konstruktionen führten selbst bei wenig befahrenen Straßen aus den genannten Gründen zu unvermeidbaren strukturellen Schädigungen.

 

Um die an sich zielführende Idee in ihrer Entwicklung zu begleiten, wirkt die SenUMVK deutschlandweit bei der Überarbeitung des „Merkblatts für versickerungsfähige Verkehrsflächen“ (M VV) bei der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. (FGSV) mit. Konkret im Land Berlin gibt es die Arbeitsgruppe zur „Neuausrichtung der Straßenregenentwässerung“, die sich mit dem Einsatz von wasserdurchlässigen Konstruktionen und deren Einsatzmöglichkeiten befasst. In dieser Arbeitsgruppe wirken auch Vertreter*innen der Bezirke (u.a. Neukölln), der Berliner Wasserbetriebe sowie den Umweltbehörden mit. Diese Arbeitsgruppe untersucht die bestehenden Konstruktionen hinsichtlich ihrer bau- und entwässerungstechnischen Eigenschaften, um daraus Vorschge für eine einheitliche Anwendung in Berlin entwickeln zu können. Um die Alltagstauglichkeit sicherzustellen und die Bauweise als allgemein anerkannte Regel der Technik berlinweit verbindlich einführen zu können, bedarf es aber noch Zeit. Die Bezirke können im Rahmen von Pilotvorhaben an dieser Entwicklung mitwirken. Das Bezirksamt wird bei Neubaumaßnahmen auch prüfen, ob aufgehellte Asphalte bei Fahrbahnen zum Einsatz kommen können.

 

Aufgrund dieser Ausführungen wird das Bezirksamt keinen Prüfauftrag in den Rat der Bürgermeister einbringen.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit gleichwohl als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, 03.03.2023

 

 

Martin Hikel Jochen Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 
 

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