Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0571/XXI
Der Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirkshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2021 wird in der Fassung der Anlage mit folgenden Abschlussergebnissen genehmigt:
Begründung und Rechtsgrundlage: Gemäß § 4 Abs. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) wird nach Schluss des Rechnungsjahres eine Bezirkshaushaltsrechnung aufgestellt. Sie ist ein Teil der Haushalts- und Vermögensrechnung des Landes Berlin, die der Senat nach Artikel 94 der Verfassung von Berlin und nach den §§ 80 - 87 und 114 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung aufzustellen und dem Abgeordnetenhaus vorzulegen hat. Darüber hinaus verpflichtet § 4 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz nach Schluss des Rechnungsjahres eine Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen und das erwirtschaftete Abschlussergebnis auf die Globalsumme für den nächsten aufzustellenden Bezirkshaushaltsplan vorzutragen. Über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 BezVG, allerdings vorbehaltlich der Entlastung des Senats durch das Abgeordnetenhaus aufgrund der Haushalts- und Vermögensrechnung. Die beiliegende Bezirkshaushaltsrechnung entspricht in ihrer Gestaltung den geltenden Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (Nr. 9 AV § 80 LHO in der Fassung vom 30.01.2009, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2020). Sie weist nach, mit welchen Ergebnissen die Verwaltung gegenüber dem Bezirkshaushaltsplan gewirtschaftet hat. Sie ist im Wesentlichen ein Rechenschaftsbericht in Zahlen über die Haushaltswirtschaft des Bezirksamtes. Im Rahmen der Bezirkshaushaltsrechnung ist auch ein Nachweis der Umsätze für jeden Titel im Haushaltsplan zu erstellen (Tabelle 300 - „Rechnungsnachweisung“). Aufgrund des erheblichen Umfangs wird dieser Nachweis in elektronischer Form bereitgestellt. Er ist unter dem unten genannten Pfad abrufbar. Bei Bedarf kann ein Druckexemplar aufgeliefert werden. Um dem Wunsch nach Transparenz nachzukommen, sind auch alle weiteren Tabellen der Bezirkshaushaltsrechnung im PDF-Format elektronisch abrufbar. Die Erstellung der Tabellen im Excel-Format ist gemäß der Senatsverwaltung für Finanzen nicht möglich. Deshalb wird zusätzlich die aktuellste Haushaltsüberwachungsliste des Jahres 2021 im Excel-Format zur Verfügung gestellt. Die Dateien befinden sich auf Laufwerk I:\Steuerungsdienst\SE_Finanzen\Haushalt\Haushalts- und Vermögensrechnung\2021\Haushaltsrechnung.
Berlin-Neukölln, 08. November 2022
Hikel Bezirksbürgermeister |
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