Drucksache - 0411/XXI  

 
 
Betreff: Bürger*innenhaushalt der Bezirke im Landesbeteiligungshaushalt berücksichtigen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBzBm/Fin
Verfasser:Stemmermann, Jan TjadoHikel, Martin
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - ZB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
31.08.2022 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit Ausschussberatung
18.10.2022 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
16.11.2022 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
24.05.2023 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung HVKN
Ausschuss Beschluss
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - ZB
Zwischenbericht

Der Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass Bezirke mit einem eigenen Beteiligungs-/ Bürger*innenhaushalt in der Konzeption des landesweiten Beteiligungshaushalts besonders berücksichtigt werden, sodass die Möglichkeit besteht, das landesweite Verfahren auch für die Bezirksebene zu nutzen. Konkret sollten mindestens die folgenden Punkte ermöglicht werden:

 

  • Synchronisation der Einreichungsmöglichkeiten: Bürger*innen sollten im selben Zeitraum und an den selben Orten (auch digital) Vorschläge für beide Beteiligungshaushalte einreichen können.
  • Automatische Sortierung in Bezirks- oder Landesebene: Vorschläge, die "falsch" (z. B. Vorschläge, die die Mindersumme des Landesbeteiligungshaushalts unterschreiten, aber trotzdem dort eingereicht werden) eingereicht wurden, sollten automatisch nach der Einreichung in den "richtigen" Beteiligungshaushalt einsortiert werden.
  • Synchronisation der zeitlichen Abläufe: Die verschiedenen Phasen sollen äquivalent auf Bezirksebene ablaufen, damit zeitgleich Vorschläge eingereicht und abgestimmt werden.
  • Mitnutzung der Verifizierungscodes: Die Verifizierungscodes sollen bezirksspezifisch gekennzeichnet werden, sodass z. B. Neuköllner*innen mit ihren Codes auch für den Neuköllner Beteiligungshaushalt abstimmen können.
  • Das Bezirksamt soll außerdem auf den personellen Aufwand in den Fachverwaltungen der Bezirke durch die Prüfung der Vorschläge im Rahmen des landesweiten Beteiligungshaushaltes hinweisen und eine entsprechende finanzielle Kompensation einfordern.

Begründung: Mit dem landesweiten Beteiligungshaushalt schafft das Land Berlin eine neue - und verhältnismäßig finanzstarke - Beteiligungsmöglichkeit. Das ist zu begrüßen, darf aber nicht in Konkurrenz zu bestehenden bezirklichen Beteiligungshaushalten stehen. Für die Bürger*innen ist die Zuständigkeit oftmals weniger relevant, für sie steht die Umsetzung eines bestimmten Projektes im Vordergrund. Außerdem wird die Hürde zur Beteiligung gesenkt, wenn es ein Verfahren für beide Beteiligungshaushalte gibt. Und nicht zuletzt wird auch der Verwaltungsaufwand reduziert, wenn es nur ein statt zwei paralleler Verfahren gibt.

 

-Zwischenbericht-

 

Mit Beschluss der BVV vom 16.11.2022 wurde das Bezirksamt gebeten, sich gegenüber dem Senat einzusetzen, bei der Konzeption des Landesbeteiligungshaushaltes besonders berücksichtigt zu werden und das landesweite Verfahren auf die Bezirksebene zu übertragen.

 

Das Bezirksamt bemüht sich weiterhin darum, bei der Konzeption des Landesbeteiligungshaushaltes besonders berücksichtigt zu werden und das landesweite Verfahren auf die Bezirksebene zu übertragen.

Außerdem wird, weiterhin angestrebt, dass der bezirkliche Bürger*innenhaushalt mit dem Landesbeteiligungshaushalt gekoppelt wird. Es liegen bislang keine neuen Informationen seitens des Senats sowie der Senatsverwaltung für Finanzen zur Umsetzung in den Bezirken vor.

 

Das Bezirksamt wird der BVV zu gegebener Zeit erneut berichten.

 

Berlin-Neukölln, den 02.05.2023

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 
 

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