Drucksache - 0447/XXI  

 
 
Betreff: Neuköllner*innen müssen zügig von Wohngeldreform profitieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBüDGleichAntidisQueer
Verfasser:Neudert, MaximilianButter, Danny
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
28.09.2022 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Gleichstellung, Antidiskriminierung und Queerpolitik Ausschussberatung
13.10.2022 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Gleichstellung, Antidiskriminierung und Queerpolitik ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
16.11.2022 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung BGAQ
Ausschuss Beschluss
Beschluss

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Gleichstellung, Antidiskriminierung und Queerpolitik empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die Personalstärke im Amt für Bürgerdienste, Bereich Wohnungsamt, so weit auszubauen, dass der durch Reformen auf Bundesebene zu vermutende starke Anstieg von gestellten Anträgen auf Wohngeld reibungslos und zügig bearbeitet werden kann. Darüber hinaus sollen bei der Senatsverwaltung für Finanzen die Mittel für diese zusätzlichen Beschäftigten ersucht und auf die tatsächliche Besetzung der neu zu schaffenden Stellen gedrängt werden. Um die zügige Umsetzung der Wohngeldreform zu gewährleisten, soll auf die Landesebene eingewirkt werden, eine zügige Digitalisierung von Antragsverfahren zu ermöglichen.

 

Begründung: Durch die auf Bundesebene angekündigten Reformen des Wohngelds zum 01.01.2023 wird die Zahl der wohngeldberechtigten Personen bundesweit von heute etwa 700.000 auf etwa 2.000.000 steigen. Da im Bezirk Neukölln von mehr als einer Verdopplung der Wohngeldanträge auszugehen ist, besteht enormer Handlungsdruck auch deshalb, weil die Reform des Wohngeldes sehr zügig bei den Berechtigten spürbar werden muss. Dafür müssen die Anträge schnell bearbeitet werden. Deshalb muss sich das zuständige Amt mit effizienten Prozessen und vor allem mehr Personal vorbereiten. Da bereits die Bearbeitung der vorliegenden Anträge eine große Herausforderung darstellt, ist eine Erhöhung der Kapazitäten dringend erforderlich. Die Mittel des Bezirks dafür sind sehr begrenzte. Deshalb müssen zur Umsetzung der Reform Bitten um Unterstützung an die Senatsverwaltung für Finanzen oder an die Bundesebene gerichtet werden.

 
 

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