Drucksache - 0358/XXI  

 
 
Betreff: Durchfahrt durch die Grünanlagen Lessing- und Thomashöhe für Radfahrende erlauben
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBA/SUV
Verfasser:Reichenbach, MarinaBiedermann, Jochen
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
22.06.2022 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung Ausschussberatung
13.09.2022 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung vertagt   
11.10.2022 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Ausschussberatung
12.10.2022 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
16.11.2022 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt     
14.12.2022 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
13.12.2023 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung GUNK, VuT ff
Ausschuss GUNK vertagt 1
Ausschuss Beschluss GUNK
Ausschuss Beschluss VuT
Beschlussempfehlung vertagt 1
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Schlussbericht

Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Verkehr und Tiefbau die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, für die Grünanlagen Lessing- und Thomashöhe eine Neubeschilderung als „Gemeinsamer Fuß- und Radweg“ (alternativ als „Radfahren erlaubt - Fußnger haben Vorrang“) vorzunehmen.

 

Begründung: Die Durchquerung der Grünanlage Lessing-/Thomashöhe stellt eine wichtige lokale Verbindung für den Radverkehr zwischen Thomasstraße/Selkestraße und Kienitzer Straße dar und wird bereits jetzt faktisch von vielen Radfahrenden genutzt, ohne dass dabei sichtbare Konflikte mit dem Fußverkehr und anderen Nutzergruppen der Parkanlage auftreten. Auf Grund der Einstufung als geschützte Grünanlage ist das Radfahren jedoch verboten, was auch durch ältere Beschilderungen an den Parkeingängen ausgewiesen ist. Dies steht im Widerspruch zur Verkehrsbedeutung und -eignung der Wege, die teils sogar Teil des Berliner Fahrradrouten-Ergänzungsnetzes sind (südlicher Abschnitt zwischen Thomasstraße und Mittelweg). Die wichtige Verbindungsfunktion der Durchquerung resultiert daraus, dass dieser Weg zwischen Hermannstraße und Karl-Marx-Straße die einzige mögliche Radverkehrsverbindung zwischen Körner- und Rollbergkiez ist. Durch die weitläufige Friedhofsanlage und die Grünanlage bestehen keine anderen Verbindungen; mögliche Umfahrungen und Parallelstrecken über Mittelweg, Morusstraße und Bornsdorfer Straße sind aufgrund von Kopfsteinpflaster für den Radverkehr ungeeignet. Die Wege durch die Grünanlage Lessing-/Thomashöhe sind aufgrund ihrer großen Breite (5 Meter), ihres guten Ausbauzustandes (Asphaltierung im südlichen Bereich, wassergebundene Decke im nördlichen Bereich, teils neues Verbundpflaster an leichten Steigungsbereichen) und der nur moderaten Frequentierung durch den Fußverkehr gut für eine Mitnutzung durch den Radverkehr geeignet. Nicht zuletzt verpflichtet das Berliner Grünanlagengesetz („Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen“) die Bezirke dazu, Flächen für Tätigkeiten wie das Radfahren „in angemessenem Umfang auszuweisen“, soweit dies möglich ist (§6, Abs. 2: „tigkeiten, wie Rad-, Skateboardfahren, Ballspielen, Baden, Bootfahren, Reiten und Grillen sind nur auf den dafür besonders ausgewiesenen Flächen gestattet. Die Bezirke sind verpflichtet, Flächen für entsprechende Nutzungen in angemessenem Umfang auszuweisen, soweit dies unter Berücksichtigung stadträumlicher und stadtgestalterischer Belange, unter Abwägung der unterschiedlichen Benutzungsansprüche sowie unter Einbeziehung des Gesundheits- und Umweltschutzes möglich ist.“)

 

-Schlussbericht-

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.12.2022 ist das Bezirksamt gebeten worden, für die Grünanlagen Lessing- und Thomashöhe eine Neubeschilderung als „Gemeinsamer Fuß- und Radweg“ (alternativ als „Radfahren erlaubt - Fußnger haben Vorrang“) vorzunehmen.

 

Das Bezirksamt hat nach Prüfung veranlasst, dass Markierungen auf dem Boden aufgebracht werden. Jeweils an den Haupteingängen, folglich zwei pro Park, wurde eine Kombination aus Schrift und Piktogramm (analog Hasenheide) vorgenommen: Radfahren (= Piktogramm) erlaubt, Fußnger (= Piktogramm) haben Vorrang.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, 27. November 2023

 

 

Martin Hikel Jochen Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 
 

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