Drucksache - 0562/XXI  

 
 
Betreff: Auswirkungen der Umsetzung von § 2b Umsatzsteuergesetz (UstG) ab 01.01.2023
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:Kringel, InoKringel, Ino
Drucksache-Art:Große Anfrage 1Große Anfrage 1
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
16.11.2022 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt     
14.12.2022 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin schriftlich beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Große Anfrage vertagt 1
Große Anfrage beantwortet
Antwort 0562/XXI

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Auswirkungen hat die verpflichtende Umsetzung des § 2b UstG spätestens zum 1. Januar 2023 auf die Neuköllner Verwaltung einschließlich dem Haushalt, z.B. bezüglich zeitlichen Mehraufwandes oder zusätzlichem Personalbedarf?
  2. Wie bzw. durch welche technischen und organisatorischen Maßnahmen wurden die Verwaltungseinheiten einschließlich der an der Umsetzung beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darauf vorbereitet und sind alle notwendigen Maßnahmen für einen reibungslosen Übergang zu der neuen Regelung nach § 2b UstG abgeschlossen, wenn nein, in welchen genauen Bereichen besteht noch Bedarf zur reibungslosen Umsetzung?
  3. Wer im Neuköllner Bezirksamt ist federführend für die Umsetzung verantwortlich, wurden hierfür zutzliche Stellen z.B. als (geschulte?) Ansprechpartner bei Rückfragen geschaffen?
  4. Welche Leistungen erbringt der Bezirk an welche anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die unter die neue Umsatzsteuerpflicht fallen?
  5. Für welche Leistungen muss die Bevölkerung mit der Einführung umsatzsteuerpflichtiger Dienstleistungen höhere Abgaben, Gebühren oder anderweitige Kostensteigerungen (wie z.B. für Abfallentsorgung, Abwasserrecycling, Eintrittsgelder für kulturelle Einrichtungen, Dienstleistungen von Bürgerämtern) in welcher Höhe zahlen?
 
 

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