Drucksache - 0569/XXI  

 
 
Betreff: Wahl von ehrenamtlichen Mitgliedern des Milieuschutzbeirates
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/SUVBA/SUV
  Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:Vorlage zur WahlVorlage zur Wahl
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
16.11.2022 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin gewählt     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Wahl
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Mitglieder:

 

SPD-Fraktion: Maximilian Neudert (ord. Mitglied)

 Franziska Jahke (stellv. Mitglied)

 

CDU-Fraktion: Olaf Schenk (ord. Mitglied)

 Markus Oegel (stellv. Mitglied)

 

ndnis 90/Die Grünen-Fraktion: Jan Stiermann (ord. Mitglied)

 Tjado Stemmermann (stellv. Mitglied)

 

Die LINKE-Fraktion: Carla Aßmann (ord. Mitglied)

 Philipp Dehne (stellv. Mitglied)

 

FDP-Fraktion: Franz Wittke (ord. Mitglied)

 Roland Leppek (stellv. Mitglied)

 

AfD-Fraktion: Julian Potthast (ord. Mitglied)

 rg Kapitän (stellv. Mitglied)

 

ndnis für bezahlbare Mieten Neukölln:

 Martin Peters und Andreas Berg

 

Mieterinnen/Vertreterinnen einer Hausgemeinschaft:

 Andrea Kaden und Lara Vuynovich

 

Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Berlin und Berlin-Neukölln:

 Annette Beccard

 

EVM Berlin eG: Torsten Knauer undrg Kneller

 

Berliner Mieterverein e.V.: Wilhelm Laumann und Peter-Michael Heise

 

Bezirkliche Mieterberatung durch Mieterberatung Prenzlauer Berg GmbH:

 Ana María Jurado Schrotz und Daniella Michalek

 

Begründung: Der Milieuschutzbeirat muss in jeder Wahlperiode neu gewählt werden. Der Beirat ist ein Beratungsgremium zur Evaluierung und Weiterentwicklung der Genehmigungskriterien des sozialen Erhaltungsrechts im Bezirk Neukölln. Er setzt sich zusammen aus Vertreter*innen der BVV, aus Mieter*inneninitativen, von Eigentümer*innenseite und aus Mieter*innenschutzorganisationen. Die vom Bezirksamt beauftragte Mieter*innenberatungen neben ebenfalls teil. Der Beirat tagt etwa zwei Mal jährlich.

 

Der Milieuschutzbeirat soll das Verwaltungshandeln prüfen und steht dem Bezirksamt beratend zur Seite. Er versucht widerstreitende Interessen abzubilden und verträgliche Lösungen zu finden. Er fordert dazu auf, kreative Ideen von allen Seiten in das Verwaltungshandeln einzubringen. Auf diese Weise begleitet der Beirat das Bezirksamt fachlich und empfiehlt gegebenenfalls Anpassungen. Das Bezirksamt möchte damit Fehlregulierungen vermeiden und sicherstellen, dass die entwickelten Genehmigungskriterien ihr Ziel erreichen.

 

Rechtsgrundlage: Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634). Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283).

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen: keine

 

Berlin-Neukölln, 10. Oktober 2022

 

 

Jochen Biedermann

stellvertretender Bezirksbürgermeister

 
 

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