Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0569/XXI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Mitglieder:
SPD-Fraktion: Maximilian Neudert (ord. Mitglied) Franziska Jahke (stellv. Mitglied)
CDU-Fraktion: Olaf Schenk (ord. Mitglied) Markus Oegel (stellv. Mitglied)
Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion: Jan Stiermann (ord. Mitglied) Tjado Stemmermann (stellv. Mitglied)
Die LINKE-Fraktion: Carla Aßmann (ord. Mitglied) Philipp Dehne (stellv. Mitglied)
FDP-Fraktion: Franz Wittke (ord. Mitglied) Roland Leppek (stellv. Mitglied)
AfD-Fraktion: Julian Potthast (ord. Mitglied) Jörg Kapitän (stellv. Mitglied)
Bündnis für bezahlbare Mieten Neukölln: Martin Peters und Andreas Berg
Mieterinnen/Vertreterinnen einer Hausgemeinschaft: Andrea Kaden und Lara Vuynovich
Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Berlin und Berlin-Neukölln: Annette Beccard
EVM Berlin eG: Torsten Knauer und Jörg Kneller
Berliner Mieterverein e.V.: Wilhelm Laumann und Peter-Michael Heise
Bezirkliche Mieterberatung durch Mieterberatung Prenzlauer Berg GmbH: Ana María Jurado Schrotz und Daniella Michalek
Begründung: Der Milieuschutzbeirat muss in jeder Wahlperiode neu gewählt werden. Der Beirat ist ein Beratungsgremium zur Evaluierung und Weiterentwicklung der Genehmigungskriterien des sozialen Erhaltungsrechts im Bezirk Neukölln. Er setzt sich zusammen aus Vertreter*innen der BVV, aus Mieter*inneninitativen, von Eigentümer*innenseite und aus Mieter*innenschutzorganisationen. Die vom Bezirksamt beauftragte Mieter*innenberatungen neben ebenfalls teil. Der Beirat tagt etwa zwei Mal jährlich.
Der Milieuschutzbeirat soll das Verwaltungshandeln prüfen und steht dem Bezirksamt beratend zur Seite. Er versucht widerstreitende Interessen abzubilden und verträgliche Lösungen zu finden. Er fordert dazu auf, kreative Ideen von allen Seiten in das Verwaltungshandeln einzubringen. Auf diese Weise begleitet der Beirat das Bezirksamt fachlich und empfiehlt gegebenenfalls Anpassungen. Das Bezirksamt möchte damit Fehlregulierungen vermeiden und sicherstellen, dass die entwickelten Genehmigungskriterien ihr Ziel erreichen.
Rechtsgrundlage: Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634). Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283).
Haushaltsmäßige Auswirkungen: keine
Berlin-Neukölln, 10. Oktober 2022
Jochen Biedermann stellvertretender Bezirksbürgermeister |
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