Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0544/XXI
Der Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob für die Gebäude des Bezirks eine kommunale Wärmeplanung als Teil des Fokus- oder Klimaschutzteilkonzept für das Handlungsfeld Wärmeplanung erstellt werden kann und hierfür Fördermittel im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gem. der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ (KRL) beantragt werden können. Bei positivem Prüfergebnis wird das Bezirksamt gebeten, das Antragsverfahren einschließlich der Vorhabenbeschreibung zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für Neukölln durch fachkundige externe Dienstleister*innen vor dem 31.12.2023 zu durchlaufen und hierfür ev. nötige ergänzende Eigenmittel bereitzustellen.
Begründung: Mithilfe des kommunalen Wärmeplans wird der langfristig zu erwartende Wärmebedarf einer Kommune mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt und damit Planungs- und Investitionssicherheit für alle Akteur*innen geschaffen. Die kommunale Bauleitplanung erhält wichtige Erkenntnisse über zu sichernde Flächenbedarfe für die künftige Wärmeversorgung. Wärmepläne bestehen in der Regel aus einer Bestandsanalyse, die Gebäudewärmebedarfe und die Wärmversorgungsinfrastruktur berücksichtigt und eine Energie- und THG-Bilanz des Ist-Zustands beinhaltet, und einer Potenzialanalyse zu Energieeinsparpotenzialen bei Wärmesenken sowie zu Nutzungs- und Ausbaupotenzialen für Abwärme und erneuerbare Wärmequellen. Anhand der Analysen werden Szenarien entwickelt, wie eine zukunftsfähige Wärmeversorgung, unter Betrachtung der Versorgungskosten, aussehen soll. Auf Basis dieser Szenarien wird eine Strategie mit Maßnahmenkatalog, Prioritäten und einem Zeitplan erstellt. Bei Antragsstellung bis 31.12.2023 gilt eine erhöhte Förderquote von 90 %. |
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