Tagesordnung - 2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Mi, 07.12.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:30 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Dringlichkeiten      
Ö 2  
Geschäftliches      
Ö 3  
Die Bürgermeisterin hat das Wort      
Ö 4     Entschließungen      
Ö 4.1  
Neukölln sagt Nein zu Rassismus - Neukölln bleibt weltoffen  
0032/XX  
Ö 5     Vorlagen zur Wahl      
Ö 5.1  
Wahl eines Mitgliedes in den Verwaltungsrat des Eigenbetriebes "Kindertagesstätten SüdOst"  
0017/XX  
Ö 5.2  
Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes in den Verwaltungsrat des Eigenbetriebes"Kindertagesstätten SüdOst"  
0016/XX  
Ö 5.3  
Wahl von Bürgerdeputierten gem. §21 Bezirksverwaltungsgesetz  
0019/XX  
Ö 5.4  
Wahl von Bürgerdeputierten in den Jugendhilfeausschuss  
0031/XX  
Ö 5.5  
Wahl zum Bezirksstadtrat auf Vorschlag der Fraktion der AfD  
0011/XX  
Ö 6     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 6.1  
Berufung von beratenden Mitgliedern in den Jugendhilfeausschuss  
Enthält Anlagen
0030/XX  
Ö 6.2  
Ferienzeiten der BVV Neukölln von Berlin zum Jahreswechsel 2016/2017 und im Jahr 2017  
0014/XX  
Ö 6.3  
Genehmigung der im Haushaltsjahr 2015 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen  
0020/XX  
Ö 7     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 7.1  
Einführung eines neuen Mitgliedes in die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  
Enthält Anlagen
0018/XX  
Ö 7.2  
Benennung von Bezirksverordneten für den Jugendhilfeausschuss  
0029/XX  
Ö 8     Mündliche Anfragen      
Ö 9     Große Anfragen      
Ö 9.1  
Lage von Geflüchteten und Stand der Unterbringung in Neukölln?  
Enthält Anlagen
0024/XX  
Ö 9.2  
Wie neutral ist das Projekt "Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage"?  
Enthält Anlagen
0028/XX  
Ö 9.3  
Künftiger Umgang mit Asbestbelastung  
Enthält Anlagen
0025/XX  
Ö 10     Anträge      
Ö 10.1  
Gedenkort für Burak Bektas  
Enthält Anlagen
0022/XX  
Ö 10.2  
Unterbringung von Geflüchteten in Neukölln  
Enthält Anlagen
0021/XX  
Ö 10.3  
Asbestregister und -sanierung durchführen  
Enthält Anlagen
0023/XX  
Ö 11     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 11.1  
Zustimmung zur Entscheidung über den Ausbau der Radwege Buckower Damm zwischen Mohriner Allee und Bauhüttenweg  
Enthält Anlagen
1714/XVIII  
Ö 11.2  
Neukölln fahrrad- und fußgänger/innenfreundlich (9): Sicherheit in der High-Deck-Siedlung  
0218/XIX  
Ö 11.3  
Mehrsprachiges Informationsmaterial für Migrantinnen und Migranten  
0429/XIX  
Ö 11.4  
Sehbehindertengerechte Stufen im Rathaus Neukölln  
0638/XIX  
Ö 11.5  
Verkehrssicherheit Hermannplatz  
0678/XIX  
Ö 11.6  
Milieuschutz
0773/XIX  
Ö 11.7  
Tempo 30 in der Gerlinger Str.  
0809/XIX  
Ö 11.8  
Halteverbot in der Kanalstraße  
0852/XIX  
Ö 11.9  
Fußgängerquerungshilfe (Fußgängerüberweg/ggfs. Anforderungsampel) in der Stubenrauchstraße
0885/XIX  
Ö 11.10  
Parken im Wendehalsweg  
0911/XIX  
Ö 11.11  
SAPV-Versorgung in Neukölln sicherstellen  
1021/XIX  
Ö 11.12  
Lichtzeichenanlage für Fußgänger*innen in der Lahnstraße  
1054/XIX  
Ö 11.13  
Projekt „Stadtteilmütter“
1058/XIX  
Ö 11.14  
Gutachten/Studien der Öffentlichkeit zugänglich machen
1168/XIX  
Ö 11.15  
Verein Islamische Gemeinschaft e.V. wegen islamistischer Hetze verbieten  
1186/XIX  
Ö 11.16  
Online-Formularservice auf berlin.de verbessern
1268/XIX  
Ö 11.17  
Zeitplan für Milieuschutzgebiete  
1293/XIX  
Ö 11.18  
IHK – Außenstelle in Neukölln  
1300/XIX  
Ö 11.19  
Zusätzlicher Fahrradweg in der Kanalstraße
1302/XIX  
Ö 11.20  
Aufstellungsbeschluss für zwei soziale Erhaltungsgebiete  
1307/XIX  
Ö 11.21  
Genehmigungskriterien für den Milieuschutz
1395/XIX  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Ausschuss empfiehlt der BVV die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der Aufstellung der Genehmigungskriterien für die Umsetzung der sozialen Erhaltungssatzung in Neukölln mindestens an folgenden Leitlinien zu orientieren:

 

Für folgende Maßnahmen, die den zeitgemäßen Ausstattungsstandard wesentlich überschreiten oder eine Nutzungsänderung darstellen, soll keine erhaltungsrechtliche Genehmigung/Zustimmung erteilt werden, insbesondere:

 

  • Grundrissänderungen zur Schaffung besonders großzügiger Wohnungsgrundrisse insbesondere durch die Verringerung von Wohnräumen
  • Wohnungszusammenlegungen und zwar auch bei Zusammenlegungen von bestehendem und neu geschaffenem Wohnraum, z.B. Dachgeschoss-Maisonette-Einheiten
  • Anbau von besonders kostenaufwändigen Erstbalkonen sowie Schaffung von Balkonen, Loggien, Terrassen und Wintergärten, wenn die Wohnung bereits einen Balkon oder eine Terrasse aufweist. Die Versagung eines Erstbalkones kommt in Betracht, wenn er hinsichtlich der verwendeten Konstruktion oder Materialien besonders kostenaufwändig ist oder in Bezug zur dazugehörigen Wohnung überdimensioniert ist.
  • Einbau eines zweiten Bades oder eine zweiten Dusche. Einbau eines zweitens WCs, es sei denn, die Wohnung verfügt über vier oder mehr Wohnräume und die Zahl der Wohnräume wird dadurch nicht verringert.
  • Schaffung von besonders hochwertiger Wohnungs- oder Gebäudeausstattung, zum Beispiel Gegensprechanlagen mit Videoüberwachung, Kamine, Panoramafenster, Fußbodenheizungen oder repräsentative Eingangsbereiche und Treppenhäuser.
  • Maßnahmen zur Energieeinsparung, die über die Anpassung und die baulichen und anlagentechnischen Mindestanforderungen der ENEV an bestehende Gebäude und Anlagen in der bei Antragsstellung geltenden Fassung der ENEV hinausgehen.
  • Einbau bzw. Anbau von besonders kostenaufwändigen Aufzügen oder Fassadengleitern. Der Einbau ist zu versagen, wenn er besonders kostenaufwändig ist oder aufgrund seiner Vorbildwirkung geeignet ist, eine Entwicklung in Gang zu setzen, die tendenziell eine überdurchschnittlich hohe Verdrängungsgefahr für die im Erhaltungsgebiet vorhandene Wohnbevölkerung nach sich zieht.
  • Für den Abriss von Wohngebäuden oder einzelnen Wohneinheiten soll grundsätzlich keine Genehmigung erteilt werden, es sei denn, dass auch unter Berücksichtigung des Allgemeinwohls die Erhaltung der baulichen Anlage nicht mehr zumutbar ist.
  • Schaffung von zur Wohnung gehörigen Stellplatzanlagen.

 

 

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der Aufstellung der Genehmigungskriterien für die Umsetzung der sozialen Erhaltungssatzung in Neukölln mindestens an folgenden Leitlinien zu orientieren:

 

1. Für folgende Maßnahmen, die den zeitgemäßen Ausstattungsstandard wesentlich überschreiten oder eine Nutzungsänderung darstellen, soll keine erhaltungsrechtliche Genehmigung/Zustimmung erteilt werden, insbesondere:

  • Grundrissänderungen zur Schaffung besonders großzügiger Wohnungsgrundrisse durch Entfernung von nichttragenden Wänden
  • Wohnungszusammenlegungen, auch bei Zusammenlegungen von bestehendem und neu geschaffenem Wohnraum
  • Anbau von Erstbalkonen mit mehr als 4qm und Anbau von Zweitbalkonen
  • Einbau von zweiten WC's, sowie Einbau von Badewanne UND Dusche getrennt voneinander
  • Schaffung von besonders hochwertiger Wohnungsausstattung, zum Beispiel Gegensprechanlagen mit Videoüberwachung, Einbauküchen, Kamine, Panoramafenster und Fußbodenheizungen

 

2. Für folgende Maßnahmen soll nur unter den genannten Voraussetzungen eine erhaltungsrechtliche Genehmigung/Zustimmung erteilt werden:

  • Maßnahmen zur Energieeinsparung, die über die Mindestanforderungen der zum Zeitpunkt der Antragsstellung jeweils gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) hinaus gehen, sollen nur genehmigt werden, wenn unter Berücksichtigung der Beschaffenheit des Gebäudes dessen Energieeffizienz nicht nur geringfügig verbessert wird, kostengünstigere Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz nicht in Frage kommen und die Modernisierungsumlage die zu erwartende Heizkostenersparnis nicht wesentlich übersteigt
  • Nutzungsänderung von Wohnen zu Gewerbe kann nur genehmigt werden, wenn es sich um unbewohnte, tatsächlich und rechtlich leerstehende Wohnungen im Souterrain handelt; in Straßen mit sehr hoher Verkehrslärmbelastung gemäß Ausweisung im Berliner Mietspiegel soll eine Nutzungsänderung für Wohnungen im Erdgeschoss des Vorderhauses in begründeten Fällen möglich sein

 

3. Die gewerbliche Überlassung von Wohnraum von Wohnzwecken (zum Beispiel im Rahmen einer Ferienwohnungsvermietung) ist grundsätzlich zu versagen, nicht betroffen hiervon sollen besondere Wohnformen (z. B. Trägerwohnungen) sein.

 

4. Der Einbau von Aufzügen zur Erschließung vorhandenen Wohnraums soll versagt werden, wenn er besonders kostenaufwändig ist oder aufgrund seiner Vorbildwirkung geeignet ist, eine Entwicklung in Gang zu setzen, die tendenziell eine überdurchschnittlich hohe Verdrängungsgefahr für die im Erhaltungsgebiet vorhandene Wohnbevölkerung nach sich zieht.

 

5. Für den Abriss von Wohngebäuden oder einzelnen Wohneinheiten soll grundsätzlich keine Genehmigung erteilt werden, es sei denn, dass auch unter Berücksichtigung des Allgemeinwohls die Erhaltung der baulichen Anlage nicht mehr zumutbar ist.

 

 

Begründung:

Mit den im Antrag aufgeführten Leitlinien soll das Bezirksamt gebeten werden, die eindeutigen Ergebnisse der Voruntersuchung im Reuterkiez und des Zwischenberichts der Voruntersuchung Schillerkiez in einen wirksamen Kriterienkatalog im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu übersetzen. Die hier formulierten Maßnahmen sind dabei nicht als erschöpfende Regelungen zu verstehen, sondern als zentrale Bausteine für eine wirksame soziale Erhaltungssatzung.

 

 

Die mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung geforderten Genehmigungskritierien für die Neuköllner sozialen Erhaltungsgebiete wurden am 26. Februar 2016 im Amtsblatt von Berlin veröffentlicht. Entsprechend dieser Kriterien dürfen insbesondere keine Baumaßnahmen erfolgen, die wesentlich über dem üblichen Standard liegen (Luxussanierung). Die Zusammenlegung von Wohnungen oder besonders aufwändige energetische Maßnahmen sind ebenfalls nicht mehr zulässig. Maßnahmen, die einem zeitgemäßen Ausstattungsstandard entsprechen sowie Instandsetzungsarbeiten bleiben davon unberührt.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an.

 

 

Berlin-Neukölln, den          . Juli 2016

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

Dr. GiffeyBlesing

Bezirksbürgermeisterin            Bezirksstadtrat

 

 

 

   
    23.09.2015 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.4 - überwiesen
    Überwiesen in den Ausschuss für Stadtentwicklung

Überwiesen in den Ausschuss für Stadtentwicklung.

   
    27.01.2016 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.5 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Der Ausschuss empfiehlt der BVV die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

Der Ausschuss empfiehlt der BVV die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der Aufstellung der Genehmigungskriterien für die Umsetzung der sozialen Erhaltungssatzung in Neukölln mindestens an folgenden Leitlinien zu orientieren:

 

Für folgende Maßnahmen, die den zeitgemäßen Ausstattungsstandard wesentlich überschreiten oder eine Nutzungsänderung darstellen, soll keine erhaltungsrechtliche Genehmigung/Zustimmung erteilt werden, insbesondere:

 

  • Grundrissänderungen zur Schaffung besonders großzügiger Wohnungsgrundrisse insbesondere durch die Verringerung von Wohnräumen
  • Wohnungszusammenlegungen und zwar auch bei Zusammenlegungen von bestehendem und neu geschaffenem Wohnraum, z.B. Dachgeschoss-Maisonette-Einheiten
  • Anbau von besonders kostenaufwändigen Erstbalkonen sowie Schaffung von Balkonen, Loggien, Terrassen und Wintergärten, wenn die Wohnung bereits einen Balkon oder eine Terrasse aufweist. Die Versagung eines Erstbalkones kommt in Betracht, wenn er hinsichtlich der verwendeten Konstruktion oder Materialien besonders kostenaufwändig ist oder in Bezug zur dazugehörigen Wohnung überdimensioniert ist.
  • Einbau eines zweiten Bades oder eine zweiten Dusche. Einbau eines zweitens WCs, es sei denn, die Wohnung verfügt über vier oder mehr Wohnräume und die Zahl der Wohnräume wird dadurch nicht verringert.
  • Schaffung von besonders hochwertiger Wohnungs- oder Gebäudeausstattung, zum Beispiel Gegensprechanlagen mit Videoüberwachung, Kamine, Panoramafenster, Fußbodenheizungen oder repräsentative Eingangsbereiche und Treppenhäuser.
  • Maßnahmen zur Energieeinsparung, die über die Anpassung und die baulichen und anlagentechnischen Mindestanforderungen der ENEV an bestehende Gebäude und Anlagen in der bei Antragsstellung geltenden Fassung der ENEV hinausgehen.
  • Einbau bzw. Anbau von besonders kostenaufwändigen Aufzügen oder Fassadengleitern. Der Einbau ist zu versagen, wenn er besonders kostenaufwändig ist oder aufgrund seiner Vorbildwirkung geeignet ist, eine Entwicklung in Gang zu setzen, die tendenziell eine überdurchschnittlich hohe Verdrängungsgefahr für die im Erhaltungsgebiet vorhandene Wohnbevölkerung nach sich zieht.
  • Für den Abriss von Wohngebäuden oder einzelnen Wohneinheiten soll grundsätzlich keine Genehmigung erteilt werden, es sei denn, dass auch unter Berücksichtigung des Allgemeinwohls die Erhaltung der baulichen Anlage nicht mehr zumutbar ist.
  • Schaffung von zur Wohnung gehörigen Stellplatzanlagen.

 

Der Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, Grüne, Piraten und Linke, gegen die Stimmen der CDU zugestimmt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

   
    07.12.2016 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.21 - vertagt
    Vertagt

Vertagt

   
    25.01.2017 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.32 - vertagt
    vertagt

vertagt

   
    22.02.2017 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.27 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
    Kenntnis genommen

Kenntnis genommen

Ö 11.22  
Informationsveranstaltung "Bürgernahe Kommunalpolitik"
1398/XIX  
Ö 11.23  
Weitere Voruntersuchungen für die Einführung von sozialen Erhaltungssatzungen  
1402/XIX  
Ö 11.24  
Impfschutz
1450/XIX  
Ö 11.25  
Würdiges Erscheinungsbild am Gedenkstein Britz wiederherstellen  
1452/XIX  
Ö 11.26  
Sicherheitsgefühl für Frauen am Gemeinschaftshaus Gropiusstadt stärken
1509/XIX  
Ö 11.27  
Informationsveranstaltung Initiative "Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt" (ISV)
1518/XIX  
Ö 11.28  
"Mitmachzirkus Mondeo retten"  
1547/XIX  
Ö 11.29  
Unhaltbare Zustände in der Rettungsstelle des Klinikum Neuköllns  
1549/XIX  
Ö 11.30  
Patientenkoordinatoren/ -innen  
1559/XIX  
Ö 11.31  
Hundetagesstätte retten
1564/XIX  
Ö 11.32  
Fußgängerüberweg in der Köpenicker Straße / Alt Rudow  
1675/XIX  
               
 
 

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