Drucksache - 0773/XIX  

 
 
Betreff: Milieuschutz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne 
  Blesing, Thomas
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
   Beteiligt:PIRATEN
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
04.12.2013 
24. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Entscheidung
14.01.2014 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
09.09.2014 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
17.09.2014 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
07.12.2016 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
25.01.2017 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
22.02.2017 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Ausschuss Beschluss
Beschluss
VzK SB
VzK SB vertagt
VzK SB
VzK SB vertagt 2
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt wird, in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für  Stadtentwicklung und Umwelt - und ggf. mit externer Expertenunterstützung - ersucht zu prüfen, in welchen Orts- bzw. Bezirksteilen von Neukölln eine sich abzeichnende städtebauliche  Aufwertung der Wohngebiete mit Verdrängungstendenzen der angestammten Wohnbevölkerung zu verzeichnen bzw. zu erwarten ist.

Hierzu sind folgende Verfahrensschritte umzusetzen:

  1. Im Rahmen der Zusammenfassung und Auswertung geeigneter  sekundärstatistischer Daten (Nutzung bereits vorhandener Daten) sind diesbezügliche Verdachtsgebiete festzustellen.
  2. Auf Grundlage dieser Feststellungen sind für die Verdachtsgebiete  Untersuchungen zu beauftragen, die im Ergebnis darstellen, ob in den Gebieten die Voraussetzungen für den Erlass einer Verordnung zum Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§172 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 BauGB) gegeben sind.
  3. Bei entsprechendem Ergebnis sind die Voraussetzungen für den Erlass einer Satzung zum Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§172 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 BauGB) zu schaffen und durch Verordnungen festzusetzen. Um die, für die Umsetzung der o. g. Verfahrensschritte ggf. erforderlichen finanziellen Mittel zu gewährleisten, wird das Bezirksamt ersucht, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt dafür einzusetzen, dass diese, die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel dem Bezirk zweckgebunden zur Verfügung stellt. Sollte für die spätere Umsetzung der Ziele einer Erhaltungsverordnung zusätzliches Personal erforderlich sein, wird das Bezirksamt ersucht, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt dafür einzusetzen, dass dem Bezirksamt  diese Personalstellen nach Festsetzung einer Erhaltungsverordnung zur Verfügung gestellt werden.

 Begründung:

Der Wohnungsmarkt in Neukölln steht unter immensem Preisdruck. Damit einher geht die verstärkte Aufwertung des Wohnungsbestandes, die häufig die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zur Folge hat. In einer Studie zum "Indikatorensystem zur kleinräumigen Wohnungsmarktanalyse" kommt das Institut GEWOS im April 2012 zu der Erkenntnis: "Im Ergebnis wird eine deutliche Anspannung des Wohnungsmarktes im inneren Bereich angezeigt. Hier weisen die Indikatoren darauf hin, dass nach den Eingriffskriterien ,keine ausreichende Versorgung' und ,keine angemessenen Bedingungen' gegeben sind." Es ist zu befürchten, dass durch diese Prozesse Strukturveränderungen in der Wohnbevölkerung verursacht werden, die städtebauliche Probleme hervorrufen. Um die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung eines Gebietes zu beeinflussen, gibt es die Möglichkeit, dass die Gemeinde (hier: Bezirk) Gebiete festsetzt, in denen Genehmigungsvorbehalte für den Umfang geplanter Modernisierungsmaßnahmen und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gelten. Da Erhaltungsverordnungen die einzige stadtplanungsrechtliche Möglichkeit des Bezirkes sind, Verdrängungstendenzen entgegenzuwirken, sind Bezirksverordnetenversammlung und Bezirksamt gehalten, diese Möglichkeit zum Schutz ihrer Bevölkerung zu prüfen und ggf. zu nutzen. Der Staatssekretär der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Herr Ephraim Gothe, hat dem Bezirk Mitte angeboten, dass die Senatsverwaltung den Bezirk hinsichtlich der finanziellen und personellen Bereitstellungen von Ressourcen unterstützen wird. Im Sinne der Gleichbehandlung ist davon auszugehen, dass dieses Angebot auch für Neukölln gilt.

 

Entsprechend der Beschlüsse hat das Bezirksamt für das Quartier Reuterkiez und das Quartier Schillerkiez die notwendigen Voruntersuchungen durchgeführt, um festzustellen, ob die Anwendungsvoraussetzungen für die Einführung von Milieuschutz in diesen Bereichen vorliegen. Die Untersuchungen durch das Büro LPG haben ergeben, dass die Voraussetzungen gegeben sind.

 

Aufgrund dessen, dass es der personellen Vorraussetzungen für die Umsetzung des Milieuschutzes bedurfte, jedoch noch kein Personal zur Verfügung stand, hat das Bezirksamt sodann im Februar 2016 zwei Aufstellungsbeschlüsse einer sozialen Erhaltungsverordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für beide Gebiete gefasst. Der Gesetzgeber hat gem. § 172 Absatz 2 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 Baugesetzbuch die Möglichkeit geschaffen, nach einem Aufstellungsbeschluss für eine soziale Erhaltungs-verordnung Vorhaben bis zu 12 Monate zurückzustellen. Hierdurch soll vermieden werden, dass die Erhaltungsziele durch solche Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden.

 

Die konkreten Verordnungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs wurden für beide Gebiete nunmehr am 28. Juni 2016 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet und sind am 29. Juni 2016 in Kraft getreten.

 

Das Bezirksamt sieht damit die Beschlüsse als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den          . Juli 2016

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

 

 

Dr. Giffey       Blesing

Bezirksbürgermeisterin            Bezirksstadtrat

 
 

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