Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0773/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Das Bezirksamt wird, in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt - und ggf. mit externer Expertenunterstützung - ersucht zu prüfen, in welchen Orts- bzw. Bezirksteilen von Neukölln eine sich abzeichnende städtebauliche Aufwertung der Wohngebiete mit Verdrängungstendenzen der angestammten Wohnbevölkerung zu verzeichnen bzw. zu erwarten ist. Hierzu sind folgende Verfahrensschritte umzusetzen:
Begründung: Der Wohnungsmarkt in Neukölln steht unter immensem Preisdruck. Damit einher geht die verstärkte Aufwertung des Wohnungsbestandes, die häufig die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zur Folge hat. In einer Studie zum "Indikatorensystem zur kleinräumigen Wohnungsmarktanalyse" kommt das Institut GEWOS im April 2012 zu der Erkenntnis: "Im Ergebnis wird eine deutliche Anspannung des Wohnungsmarktes im inneren Bereich angezeigt. Hier weisen die Indikatoren darauf hin, dass nach den Eingriffskriterien ,keine ausreichende Versorgung' und ,keine angemessenen Bedingungen' gegeben sind." Es ist zu befürchten, dass durch diese Prozesse Strukturveränderungen in der Wohnbevölkerung verursacht werden, die städtebauliche Probleme hervorrufen. Um die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung eines Gebietes zu beeinflussen, gibt es die Möglichkeit, dass die Gemeinde (hier: Bezirk) Gebiete festsetzt, in denen Genehmigungsvorbehalte für den Umfang geplanter Modernisierungsmaßnahmen und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gelten. Da Erhaltungsverordnungen die einzige stadtplanungsrechtliche Möglichkeit des Bezirkes sind, Verdrängungstendenzen entgegenzuwirken, sind Bezirksverordnetenversammlung und Bezirksamt gehalten, diese Möglichkeit zum Schutz ihrer Bevölkerung zu prüfen und ggf. zu nutzen. Der Staatssekretär der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Herr Ephraim Gothe, hat dem Bezirk Mitte angeboten, dass die Senatsverwaltung den Bezirk hinsichtlich der finanziellen und personellen Bereitstellungen von Ressourcen unterstützen wird. Im Sinne der Gleichbehandlung ist davon auszugehen, dass dieses Angebot auch für Neukölln gilt.
Entsprechend der Beschlüsse hat das Bezirksamt für das Quartier Reuterkiez und das Quartier Schillerkiez die notwendigen Voruntersuchungen durchgeführt, um festzustellen, ob die Anwendungsvoraussetzungen für die Einführung von Milieuschutz in diesen Bereichen vorliegen. Die Untersuchungen durch das Büro LPG haben ergeben, dass die Voraussetzungen gegeben sind.
Aufgrund dessen, dass es der personellen Vorraussetzungen für die Umsetzung des Milieuschutzes bedurfte, jedoch noch kein Personal zur Verfügung stand, hat das Bezirksamt sodann im Februar 2016 zwei Aufstellungsbeschlüsse einer sozialen Erhaltungsverordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für beide Gebiete gefasst. Der Gesetzgeber hat gem. § 172 Absatz 2 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 Baugesetzbuch die Möglichkeit geschaffen, nach einem Aufstellungsbeschluss für eine soziale Erhaltungs-verordnung Vorhaben bis zu 12 Monate zurückzustellen. Hierdurch soll vermieden werden, dass die Erhaltungsziele durch solche Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden.
Die konkreten Verordnungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs wurden für beide Gebiete nunmehr am 28. Juni 2016 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet und sind am 29. Juni 2016 in Kraft getreten.
Das Bezirksamt sieht damit die Beschlüsse als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den . Juli 2016Bezirksamt Neukölln von Berlin
Dr. Giffey Blesing Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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