Drucksache - 1168/XIX
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung: Das Bezirksamt wird gebeten, bei Gutachten und Studien, die auf Bitten oder im Auftrag der BVV erstellt werden, die Ausschreibung bzw. den Vertrag grundsätzlich so zu gestalten, dass die Ergebnisse der Öffentlichkeit in elektronischer Form zugänglich gemacht werden können, wenn es rechtlich möglich ist.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird gebeten, bei Gutachten und Studien, die auf Bitten oder im Auftrag der BVV erstellt werden, die Ausschreibung bzw. den Vertrag grundsätzlich so zu gestalten, dass die Ergebnisse der Öffentlichkeit in elektronischer Form zugänglich gemacht werden können.
Das Bezirksamt hat alle Dienststellen angehalten, die Ergebnisse von Gutachten und Studien, die auf Bitten oder im Auftrag der BVV erstellt werden, der Öffentlichkeit in elektronischer Form zugänglich zu machen. Die Voruntersuchungen zur Prüfung des Einsatzes von Milieuschutzverordnungen sind Beispiele für die Durchführung des Beschlusses.
Das Bezirksamt sieht hiermit den Beschluss der BVV als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 02.09.2016
Dr. Franziska Giffey Bezirksbürgermeisterin
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