Drucksache - 1021/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich mit allem Nachdruck bei den zuständigen Stellen (kassenärztliche Vereingung) dafür einzusetzen, dass die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) für Neuköllns Bürgerinnen und Bürger sichergestellt wird.
Vorlage zur Kenntnisnahme - Schlussbericht -
Betr.:SAPV-Versorgung in Neukölln sicher stellen
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 17. September 2014 wurde das Bezirksamt ersucht, sich mit allem Nachdruck bei den zuständigen Stellen (kassenärztliche Vereinigung) dafür einzusetzen, dass die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) für Neuköllns Bürgerinnen und Bürger sichergestellt wird.
Auf ein entsprechendes Anschreiben teilte die kassenärztliche Vereinigung Berlin mit Schreiben vom 05. Juli 2016 mit, dass sie zwar den Sicherstellungsauftrag für die ambulante vertragsärztliche Versorgung in Berlin innehat, es sich aber bei den Leistungen der SAPV um solche handelt, bei denen der Versorgungsauftrag bei den Krankenkassen liegt. Dies ergibt sich unmittelbar aus den gesetzlichen Regelungen.
Im Rahmen der Ausbildung von sogenannten SAPV-Assistenten hat sich die Kassenärztliche Vereinigung Berlin dafür eingesetzt, dass hier ein schnelles und unbürokratisches Verfahren einen zeitnahen Start von SAPV-Assistenten in entsprechenden Praxen ermöglicht. Darüber hinaus wirkt die Kassenärztliche Vereinigung Berlin im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten darauf hin, dass geeignete Assistenten ausgebildet werden können.
Nach Einschätzung der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin ist ein weiterer Ausbau der SAPV-Versorgung in Berlin wünschenswert, hierbei vor allem eine bessere örtliche Verteilung der SAPV-Praxen. Es liegt jedoch an den Krankenkassen, diese Strukturen weiter zu entwickeln und zu verbessern.
Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den
________________________________________ Dr. Franziska GiffeyFalko Liecke
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