Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1395/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Ausschuss empfiehlt der BVV die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der Aufstellung der Genehmigungskriterien für die Umsetzung der sozialen Erhaltungssatzung in Neukölln mindestens an folgenden Leitlinien zu orientieren:
Für folgende Maßnahmen, die den zeitgemäßen Ausstattungsstandard wesentlich überschreiten oder eine Nutzungsänderung darstellen, soll keine erhaltungsrechtliche Genehmigung/Zustimmung erteilt werden, insbesondere:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der Aufstellung der Genehmigungskriterien für die Umsetzung der sozialen Erhaltungssatzung in Neukölln mindestens an folgenden Leitlinien zu orientieren:
1. Für folgende Maßnahmen, die den zeitgemäßen Ausstattungsstandard wesentlich überschreiten oder eine Nutzungsänderung darstellen, soll keine erhaltungsrechtliche Genehmigung/Zustimmung erteilt werden, insbesondere:
2. Für folgende Maßnahmen soll nur unter den genannten Voraussetzungen eine erhaltungsrechtliche Genehmigung/Zustimmung erteilt werden:
3. Die gewerbliche Überlassung von Wohnraum von Wohnzwecken (zum Beispiel im Rahmen einer Ferienwohnungsvermietung) ist grundsätzlich zu versagen, nicht betroffen hiervon sollen besondere Wohnformen (z. B. Trägerwohnungen) sein.
4. Der Einbau von Aufzügen zur Erschließung vorhandenen Wohnraums soll versagt werden, wenn er besonders kostenaufwändig ist oder aufgrund seiner Vorbildwirkung geeignet ist, eine Entwicklung in Gang zu setzen, die tendenziell eine überdurchschnittlich hohe Verdrängungsgefahr für die im Erhaltungsgebiet vorhandene Wohnbevölkerung nach sich zieht.
5. Für den Abriss von Wohngebäuden oder einzelnen Wohneinheiten soll grundsätzlich keine Genehmigung erteilt werden, es sei denn, dass auch unter Berücksichtigung des Allgemeinwohls die Erhaltung der baulichen Anlage nicht mehr zumutbar ist.
Begründung: Mit den im Antrag aufgeführten Leitlinien soll das Bezirksamt gebeten werden, die eindeutigen Ergebnisse der Voruntersuchung im Reuterkiez und des Zwischenberichts der Voruntersuchung Schillerkiez in einen wirksamen Kriterienkatalog im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu übersetzen. Die hier formulierten Maßnahmen sind dabei nicht als erschöpfende Regelungen zu verstehen, sondern als zentrale Bausteine für eine wirksame soziale Erhaltungssatzung.
Die mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung geforderten Genehmigungskritierien für die Neuköllner sozialen Erhaltungsgebiete wurden am 26. Februar 2016 im Amtsblatt von Berlin veröffentlicht. Entsprechend dieser Kriterien dürfen insbesondere keine Baumaßnahmen erfolgen, die wesentlich über dem üblichen Standard liegen (Luxussanierung). Die Zusammenlegung von Wohnungen oder besonders aufwändige energetische Maßnahmen sind ebenfalls nicht mehr zulässig. Maßnahmen, die einem zeitgemäßen Ausstattungsstandard entsprechen sowie Instandsetzungsarbeiten bleiben davon unberührt.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den . Juli 2016Bezirksamt Neukölln von Berlin
Dr. GiffeyBlesing Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
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