Drucksache - 0885/XIX  

 
 
Betreff: Fußgängerquerungshilfe (Fußgängerüberweg/ggfs. Anforderungsampel) in der Stubenrauchstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBA/FinWi
  Dr. Giffey, Franziska
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
26.03.2014 
27.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Wirtschaftsausschuss Entscheidung
03.06.2014 
20. öffentliche Sitzung des Wirtschaftsausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
09.07.2014 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
07.12.2016 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
25.01.2017 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
22.02.2017 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Antrag überwiesen
Ausschuss Beschluss
Beschluss
VzK SB
VzK SB vertagt
VzK SB vertagt 2
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass in der Stubenrauchstraße in Höhe der Einmündungsbereiche des Glockenblumenweges bzw. des Ehrenpreisweges, eine für die Fußgänger bzw. Schülerinnen und Schüler der Umgebung geeignete Querungshilfe in Form eines Zebrastreifens geschaffen wird, die die beiden Haltestellen der BVG-Busse und die gegenüberliegenden Fußgängerwege miteinander verbindet, denn weitere Fußgänger-Schutzbereiche (Ampelanlagen) sind erst wieder an den Kreuzungen mit der Kanalstraße bzw. Neuköllner Straße in größerer Entfernung erreichbar.

 

Ursprungsantrag:

Das Bezirksamt wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass in der Stubenrauchstraße in Höhe der Einmündungsbereiche des Glockenblumenweges bzw. des Ehrenpreisweges, eine für die Fußgänger bzw. Schülerinnen und Schüler der Umgebung geeignete Querungshilfe geschaffen wird, die die beiden Haltestellen der BVG-Busse und die gegenüberliegenden Fußgängerwege miteinander verbindet, denn weitere Fußgänger-Schutzbereiche (Ampelanlagen) sind erst wieder an den Kreuzungen mit der Kanalstraße bzw. Neuköllner Straße in größerer Entfernung erreichbar.

 

 

Die Zuständigkeit für die Umsetzung des Beschlusses obliegt der Verkehrslenkung Berlin (VLB). Das Bezirksamt hat sich bei der VLB für die Durchführung des Beschlusses eingesetzt. Die VLB hat die Anregung jedoch nicht aufgegriffen.

 

Das Bezirksamt sieht hiermit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 01.09.2016

 

 

 

 

Dr. Franziska Giffey

Bezirksbürgermeisterin

 

 
 

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