Drucksache - DS/2016/V  

 
 
Betreff: Spielplätze im Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:1. Juda, Ulrike
2. Nöll, Oliver
Juda, Ulrike
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
24.03.2021 
Öffentliche Sitzung als Hybrid-Sitzung oder Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Anlage 1 DS2016 GA Spielplatzsanierung über KSSP 2016-2021  
Anlage 2 DS2016 GA Spielplatzsanierung über KSSP 2016-2021  
Anlage 3 DS2016 GA Spielplatzsanierung über KSSP 2016-2021  
Anlage 4 DS2016 GA Spielplatzsanierung über KSSP 2016-2021  
Anlage 5 DS2016 GA Spielplatzsanierung über KSSP 2016-2021  
Anlage 6 DS2016 GA Spielplatzsanierung über KSSP 2016-2021  
Anlage 7 DS2016 GA Spielplatzsanierung über KSSP 2016-2021  
Anlage 8 DS2016 GA Spielplatzsanierung über KSSP 2016-2021  
Anlage 9 DS2016 GA Spielplatzsanierung über KSSP 2016-2021  
Anlage 10 DS2016 GA Spielplatzsanierung über KSSP 2016-2021  

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt die baulichen Zustände der Spielplätze in unserem Bezirk?
  2. Welche mittelfristigen und langfristigen Handlungsbedarfe folgen daraus für das Bezirksamt?
  3. Inwieweit, in welchen Abständen und durch wen erfolgen regelmäßige Begutachtungen der Spielplätze mit Blick auf baulichen Zustand und Sicherheit?
  4. In welchem Turnus überprüft der TÜV die Spielplätze im Bezirk?
  5. Wie viele Spielplätze mussten seit 2016 aufgrund der Begutachtung vom TÜV geschlossen oder komplett zurückgebaut werden?
  6. In welchem Umfang konnten seit Januar 2020 Schäden an Spielgeräten durch den Bezirk ermittelt werden, welche die Verkehrssicherheit dieser beeinträchtigten?
  7. In welchem Umfang erfolgten seit 2016 aufgrund von Mängeln komplette Rückbauten oder Teilrückbauten? Bitte nach Spielplätzen und Straßen aufschlüsseln.
  8. Wie viele Spielptze mussten aufgrund von Schadensmeldungen seit Januar 2020 geschlossen werden? Bitte nach Spielplätzen und Straßen aufschlüsseln.
  9. Wie viele Schäden konnten seit Januar 2020 nicht behoben werden?
  10. Gibt es einen Zeitplan zur Wiederherstellung der betroffenen Spielplätze?
  11. Wenn ja: Welche Kriterien beeinflussen diesen Zeitplan?
  12. Wie entscheidet der Fachbereich generell über Reparaturen?
  13. Wie viele im Bezirk ausgewiesene Spielplatzflächen sind aktuell nicht mit Spielgeräten bebaut? Bitte aufschlüsseln nach Straßen/Plätzen.
  14. Verfolgt der Bezirk die Bebauung mit Spielgeräten an diesen Orten?
  15. Wie viele Mittel standen dem Bezirk seit 2016 zur Reparatur und Sanierung von Spielplätzen sowie zur Erweiterung oder Realisierung neuer Spielplatzflächen zur Verfügung?
  16. Wie viele Mittel müssten tatsächlich verausgabt werden, um alle Schäden und Mängel zu beseitigen?
  17. Wie ist das aktuelle Ergebnis der Produkte 79738 (Pflege und Unterhaltung von Jugendeinrichtungen, Abenteuerspielplätzen und sonstigen Freiflächen) und 80935 (Unterhaltung/Pflege öffentlicher Spiel-und Bewegungsflächen)? Bitte detailliert darstellen.
  18. Wie verteilen sich die Ausgaben im laufenden Doppelhaushalt in Bezug auf Spielplätze und Bolzplätze in den Ausgaben- und Unterhaltungstiteln des Fachbereichs Grundflächenamt (Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht, Ersatz von Fallschutz, Reinigung, Abfuhr von organischem Material, Ersatzbeschaffung und Reparaturen, Sandwechsel, Austausch Bodenbelag, Schließdienste)?
  19. Welche Anmeldungen sind 2020 und 2021 im Rahmen des KiTa- und Spielplatzsanierungsprogrammes (KSSP) durch den Bezirk erfolgt?
  20. Welche Maßnahmen konnten bereits erfolgreich abgeschlossen werden?
  21. Welche Maßnahmen werden voraussichtlich 2021 abgeschlossen werden und welche nicht?
  22. Welche Anmeldungen sollen für 2022/23 im Rahmen des KSSP erfolgen oder sind aktuell geplant?
  23. Nach welchen Kriterien entscheidet der Fachbereich über Prioritäten im Rahmen der Anmeldungen im KSSP von baulichen Maßnahmen, Sanierungen oder Neubauten?
  24. Welche Gremien werden zur Beteiligung und Entscheidung über die Prioritätenliste einbezogen?
  25. In welchem Rahmen erfolgen Abfrage und Bedarfsermittlungen von Nutzer*innen (Kinder, Eltern und Einrichtungen der Tagespflege, KiTas, Kinderläden oder Familien- oder Kinderzentren aus der Nachbarschaft) im Vorfeld der Anmeldung und Erstellung der Prioritätenliste im Rahmen des KSSP?
  26. Wie wurde seit 2016 die Spielplatzkommission (SPK) bei der Gestaltung- und Sanierungsbedarfen einbezogen bzw. welche Rolle übernimmt die SPK bei der Entscheidungsfindung im Bezirk über Anmeldungen für das KSSP?
  27. Wie, wie oft und nach welchen Kriterien werden konkrete Bedarfe an Spielplätzen (bspw. Heranziehen der Altersstatistik oder mit Blick auf KiTas in der Nachbarschaft o.ä.) durch das zuständige Fachamt ermittelt?
  28. Inwieweit orientiert sich der Bezirk bei der Gestaltung und Entwicklung von Spielflächen an der Einwohner- und Altersstatistik in Wohngebieten bzw. Ortsteilen?
  29. Werden Angebote auf Spielplätzen gezielt nach Altersgruppen ausgerichtet?
  30. Wo können sich Eltern über Spielplätze nach Altersgruppen im Bezirk informieren? Gibt es eine bezirkliche Übersicht wie in anderen Bezirken?
  31. Wie ist der Stand der Umsetzung des von der LINKEN eingebrachten und von der BVV im November 2014 beschlossenen Antrages (DS 1098/IV), bei Umbauten und Neueinrichtungen von Spielplätzen diese barrierefrei zugänglich zu gestalten und für alle Kinder mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen nutzbar zu machen? Bitte aufschlüsseln nach Maßnahmen seit 2015.
  32. Inwieweit erfolgt gegenwärtig eine Gestaltung der Spielplätze nach dem Kriterium barrierefrei oder barrierearm?
  33. Welche Gremien und Beauftragten sind mit der barrierefreien bzw. armen Umgestaltung von Spielplätzen befasst?
  34. r welche Förderkulissen von Bundes- und Landesebenen mit Blick auf Neugestaltung und Sanierung von Spielplätzen hat sich der Bezirk seit 2016 beworben, welche Bewerbungen oder Anmeldungen waren erfolgreich, welche sind geplant oder werden gegenwärtig vorbereitet?
  35. Wurden und werden Bedarfsträger aus der unmittelbaren Nachbarschaft wie bspw. Familienzentren in die Abstimmungen zur Bedarfsabfrage einbezogen?
  36. Falls nein: Warum nicht?
  37. Inwieweit werden und wurden aktuelle Anmeldung für KSSP-Maßnahmen in Hinblick auf mögliche Förderkulissen des Bundes eingeplant bzw. angemeldet?
  38. Wie hoch waren und sind die Ko-Finanzierungsleistungen von Seiten des Bezirkes seit 2016 und aus welchen Titeln/Kapiteln werden diese finanziert bzw. sollen finanziert werden?
  39. Inwieweit erfolgt die Abstimmung über mögliche oder geplante Ko-Finanzierungen im Bezirk zwischen den Fachämtern und wer wird im Bezirk bei der Entscheidung über das Heranziehen oder Bewerbung von Förderkulissen und die Entscheidung über Realisierung und Planung von Ko-Finanzierung einbezogen?
  40. Aus welchem Titel soll die benötigte Ko-Finanzierung für die Entwicklung und Neugestaltung der Spielplätze an der Falckensteinstraße im Rahmen der Bewerbung für das Klima- und Anpassungsprogramm des Bundes bestritten werden?
  41. Wurde die SPK bei den Ideen und dem vergleichsweise großen Vorhaben zur möglichen Realisierung der Neugestaltung und Sanierung der beiden Spielplätze an der Falckensteinstraße miteinbezogen?
  42. Welche Summe ist und wird demnach im Bezirk zur Sanierung der Spielplätze Falckensteinstraße 6 und Flackensteinstraße/Cuvrystraße (Spielplatz ohne Nahmen) insgesamt eingestellt?
  43. Welche nachhaltige Strategie verfolgt bzw. welche konkreten Maßnahmen zur Unterbindung der Fremdnutzung (bspw. durch Drogenkonsum) plant der Bezirk, damit die aufwendig und mit umfassenden Fördergeldern von Bundes-, Landes- wie Bezirksseite sanierten Spielplatzflächen für die Nutzung von Kindern langfristig gesichert werden können?
  44. Welchen Plan verfolgt der Bezirk mit Blick auf die Neugestaltung des zurückgebauten Spielplatzes auf dem Comeniusplatz?
  45. Welche Mittel stehen in welchem Umfang zur Verfügung und welchen Zeitplan gibt es?
  46. Wie werden Kinder und Jugendliche sowie Einrichtungen der Tagespflege und KiTas in der unmittelbaren Nachbarschaft bei der Neugestaltung und Sanierung des Spielplatzes miteinbezogen?
  47. Wie oft und in welchem Verfahren wird der Zustand von Spielsand auf den Spielplätzen kontrolliert und ausgetauscht?
  48. Welche Spielplätze haben seit Januar 2020 eine Tiefenreinigung oder Austausch des Sandes erfahren?
  49. Welche Mittel stehen im Bezirk für den Austausch von verunreinigtem Spielsand, bzw. die Tiefenreinigung zur Verfügung?
  50. Nach welchen Kriterien wird über die Verlegung von Bodenbelägen auf Bolzplätzen und Auswahl von Spielsand entschieden?
  51. In welchen Abständen werden die Bodenbeläge auf Bolzplätzen begutachtet?
  52. Inwieweit werden Spielplätze in betroffenen Gebieten mit besonders hoher Fremdnutzung auf Gefahrenquellen wie Glasscherben, Zigarettenstummel, Konsumutensilien etc. kontrolliert?
  53. Wenn nein: Warum nicht?
  54. Welche Spielplätze wurden oder werden diesbezüglich kontrolliert und in welchen Abständen?
  55. Gibt es Erhebung durch das zuständige Fachamt mit Blick auf übermäßige Fremdnutzung oder gar Übernutzung von Spielplätzen?
  56. Wenn nein, warum nicht?
  57. Welche Konsequenzen zieht das zuständige Fachamt aus einer ggf. übermäßigen Fremdnutzung oder Übernutzung von betroffenen Spielplätzen?
  58. Gibt es oder erwägt das Bezirksamt eine Beschilderung von Spielplätzen mit Hinweisschildern auf Gefahrenquellen wie Scherben oder Konsumutensilien oder gar mit Hinweisen auf Stellen, bei denen solche Funde gemeldet werden können?
  59. Wenn nein: Warum nicht?
  60. Wie viel würde die Vergabe der Reinigung aller Spielplätze durch die BSR kosten?
  61. Gab es eine offizielle Anfrage des Bezirkes an die BSR?
  62. Wenn nein: Warum nicht?
  63. Erwägt das Bezirksamt eine Reinigung aller Spielplätze durch Personal des Bezirkes?
  64. Hat der Bezirk einen Kostenplan zur Abwägung der Frage aufgestellt bzw. liegt ein Kostenplan vor?
  65. Wenn nein: Warum nicht?
  66. Inwieweit ermittelt der Bezirk mit Blick auf erhöhte Reinigungsbedarfe die Stärke der Nutzung von Spielplätzen?
  67. Welche Strategien verfolgt das Bezirksamt um eine Finanzierung der tatsächlichen Reinigungsbedarfe anzupassen?
  68. In welchem Turnus und durch wen werden an Spielplätzen angrenzende Büsche gesäubert?
  69. Welche Maßnahmen der städtebaulichen Kriminalitätsprävention, von denen das Bezirksamt in der Beantwortung der Mündlichen Anfrage DS/1856/V gesprochen hat, sind im Zusammenhang der Sicherung von Spielplätzen von Seiten des Bezirkes gegenwärtig geplant oder in Prüfung.
  70. Welche Spielplätze werden gegenwärtig mittels einer nächtlichen Schließung vor Fremdnutzung gesichert?
  71. Wer übernimmt die Schließdienste aktuell?
  72. Welche Spielplätze im Bezirk sind gegenwärtig dauerhaft hoch eingezäunt und nächtlich abgeschlossen?
  73. Wer übernimmt die Schließdienste hier und wie schätzt das Bezirksamt diese konkrete Maßnahme mit Blick auf die Sicherung der Spielplätze vor überhter Fremdnutzung ein?
  74. Sind weitere Schließungen oder gar dauerhaft hohe Einzäunung, Einfriedung etc. von Spielplätzen geplant und wie plant das Bezirksamt perspektivisch die Organisation der Schließdienste?
  75. Wie ist der Stand zur Erarbeitung eines einheitlichen Meldeverfahrens für Spritzenfunde auf Spielplätzen wie in der Einwohner*innenanfrage aus dem Oktober 2020 DS 1845/V angekündigt?
  76. Wie ist der Stand der Umsetzung des Beschlusses der Drucksacke DS/1582/V zur Einrichtung einer Hotline für Spritzenfunde?
  77. Wie viele Spritzenfunde im Bezirk sind seit Juli 2020 im Bezirk gemeldet oder bekannt?
  78. An welchen Orten wurden Spritzenabwurfbehältnisse seit Dezember 2020 aufgestellt und sollen weitere Aufstellungen folgen?
  79. Wenn ja: Wo?
  80. An welche bezirklichen Stellen können sich Eltern, KiTas, Familien, Anwohner*innen zu Problemen, Fragen und Wünschen mit Blick auf Bedarfe von Kindern im öffentlichen Raum wenden? Bitte um Nennung der jeweiligen Ansprechpersonen und Verantwortungsbereiche.

 

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg                     Berlin, den 22.03.2021

Bezirksbürgermeisterin

 

Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

 

1. Wie beurteilt das Bezirksamt die baulichen Zustände der Spielplätze in unserem Bezirk?

Jahrelang wurden marode Spielgeräte abgebaut und nicht ersetzt. Erst seit dem Inkrafttreten des Berliner KITA- und Spielplatzsanierungsprogramms (KSSP) ab 2013 wird der Zustand der öffentlichen Spielplätze im Bezirk allmählich besser. Beim Einsatz neuer Spielgeräte spielt u.a. die Beständigkeit eine wichtige Rolle. Vor diesem Hintergrund werden die Spielgeräte aktuell mit Stahlpfosten aufgeständert, da sich der Baustoff Holz als nicht dauerhaft genug erwiesen hat.

 

2. Welche mittelfristigen und langfristigen Handlungsbedarfe folgen daraus für das Bezirksamt?

Von großer Bedeutung ist die mittel- bis langfristige Fortführung des KSSP. Des Weiteren ist die Stärkung des Personalkörpers sowohl in der Planung und Bauleitung als auch im Spielplatzrevier für Reparaturen vor Ort von sehr großer Bedeutung.

 

3. Inwieweit, in welchen Abständen und durch wen erfolgen regelmäßige Begutachtungen der Spielplätze mit Blick auf baulichen Zustand und Sicherheit?

Die Begutachtungen erfolgen nach DIN EN 1176-7 mindestens wöchentlich als Sichtkontrolle durch entsprechend befähigtes und geschultes Personal. Einmal monatlich findet eine Funktionskontrolle von allen bautechnischen Teilen (Schrauben, Schaukelgelenke usw.) statt.

 

 

4. In welchem Turnus überprüft der TÜV die Spielplätze im Bezirk?

Ein qualifizierter unabhängiger Sachverständiger überprüft die Spielplätze 1x jährlich.

 

5. Wie viele Spielplätze mussten seit 2016 aufgrund der Begutachtung vom TÜV geschlossen oder komplett zurückgebaut werden?

Keine.

 

6. In welchem Umfang konnten seit Januar 2020 Schäden an Spielgeräten durch den Bezirk ermittelt werden, welche die Verkehrssicherheit dieser beeinträchtigten?

Die Ermittlung aller Schäden erfolgt zu ca. 90 % durch bezirksinterne Kontrollen und zu ca. 10 % durch die extern durchgeführte jährliche Hauptinspektion. Daraus ergaben sich eine Vielzahl von größeren und kleineren Reparaturen, die zu etwa 70 % (entspricht etwa 1300 Stück) in Eigenleistung durch den Bezirk abgewickelt und zu etwa 30 % an externe Firmen vergeben wurden.

 

7. In welchem Umfang erfolgten seit 2016 aufgrund von Mängeln komplette Rückbauten oder Teilrückbauten? Bitte nach Spielplätzen und Straßen aufschlüsseln.

Durch das Revier erfolgte seit 2016 ein einziger kompletter Rückbau (Spielplatz südlich der Waldemarbrücke, Kreuzberg) und ca. 100 Teilrückbauten, die im Rahmen der vorgegebenen Zeit und mit vertretbarem Personalaufwand nicht alle aufgelistet werden können. Unter Teilrückbau versteht sich der Abbau von ganzen Spielgeräten sowie die Demontage von einzelnen Geräteteilen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit der Gesamtanlage.

 

8. Wie viele Spielplätze mussten aufgrund von Schadensmeldungen seit Januar 2020 geschlossen werden? Bitte nach Spielplätzen und Straßen aufschlüsseln.

Aufgrund von Schadensmeldungen gab es seit 2020 keine Schließung von Spielplätzen.

 

9. Wie viele Schäden konnten seit Januar 2020 nicht behoben werden?

Die Behebung der festgestellten Schäden ist vollständig erfolgt bzw. bei neueren Schäden derzeit in Bearbeitung. Lediglich an den Spielplätzen Skalitzer Straße 108 / Alte Zollmauer (Wasserpumpe) und Cuvrystraße / Durchgang zur Falckensteinstraße werden alte Schäden nicht mehr behoben, weil eine Neugestaltung der Anlagen unmittelbar bevorsteht.

 

10. Gibt es einen Zeitplan zur Wiederherstellung der betroffenen Spielplätze?

 

Einen konkreten Zeitplan zur Mangelbeseitigung gibt es nicht. Die Mängel werden stets schnellstmöglich, bei geringfügigen Schäden meist schon am Tag der Feststellung behoben, um die Spielplätze bzw. Spielgeräte nicht aus der Nutzung nehmen zu müssen.

Die Wiederherstellung des Spielplatzes an der Cuvrystraße / Durchgang zur Falckensteinstraße wird im Jahr 2021 zunächst mit einfachen Spielelementen geschehen, bis dann im Jahr 2022 mit der grundhaften Neuinstallation einer freiraumplanerisch anspruchsvollen Spielanlage reagiert wird.

 

11. Wenn ja: Welche Kriterien beeinflussen diesen Zeitplan?

Die Dauer bis zur Mangelbeseitigung hängt von den personellen und finanziellen Kapazitäten ab. Kleine Schäden werden sofort in Eigenleistung behoben. Größere kostenintensive Schäden werden in Abhängigkeit der nur sehr begrenzt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel sobald wie möglich durch externe Firmen reguliert.

 

12. Wie entscheidet der Fachbereich generell über Reparaturen?

Nach Vorliegen der Jahreshauptuntersuchung aus dem laufenden Jahr wird entschieden, wie die SGA-eigenen Mittel im folgenden Jahr eingesetzt werden können. Gemeinsam mit dem Jugendamt erfolgt die Abstimmung über die Einsetzung der KSSP-Mittel für größere Instandsetzungen.

 

13. Wie viele im Bezirk ausgewiesene Spielplatzflächen sind aktuell nicht mit Spielgeräten bebaut? Bitte aufschlüsseln nach Straßen/Plätzen.

Spielplatz südlich der Waldemarbrücke, Kreuzberg.

 

14. Verfolgt der Bezirk die Bebauung mit Spielgeräten an diesen Orten?

Das SGA strebt immer die Neuausstattung eines Spielplatzes im Folgejahr an, dessen Spielgeräte aufgrund mangelnder Verkehrssicherheit abgebaut werden mussten. So auch im benannten Fall.

 

15. Wie viele Mittel standen dem Bezirk seit 2016 zur Reparatur und Sanierung von Spielplätzen sowie zur Erweiterung oder Realisierung neuer Spielplatzflächen zur Verfügung?

Folgende Spielflächen wurden seit 2016 neu geschaffen:

2016/17 Plansche und Rodelhügel im Görlitzer Park; Investitionsvolumen ca. 350.000 Euro


Folgende Spielplatzflächen wurden außerhalb des KSSP grundhaft saniert:

2016 Spielplatz Besselpark

2019 Spielplatz Rudolfplatz


Alle weiteren Sanierungen erfolgten aus dem KSSP siehe beiliegende Tabelle, geordnet nach Jahreszahlen.

 

16. Wie viele Mittel müssten tatsächlich verausgabt werden, um alle Schäden und Mängel zu beseitigen?

Ausgehend von einem mittelfristigen Zeitrahmen über 10 Jahre wären für eine auskömmliche Schadensbehebung mindestens 20 Mio.€ notwendig.

Nach aktuellem Stand - und vor allem unter der Annahme gleichbleibender Zuweisungen -könnten hiervon 12 Mio. € aus KSSP Mittel (Derzeit max. 1,2 Mio pro Jahr) bestritten werden.

Somit ergibt sich ein mittelfristiger Fehlbetrag zum genannten realen Bedarf von 8 Mio. € innerhalb der nächsten 10 Jahre.

Auf 10 Jahresscheiben verteilt, könnten mit den genannten Mitteln alle maroden Spielgeräte 1:1 ersetzt und jährlich 2-3 grundhafte Sanierungen erfolgen. Zur Umsetzung dieser Mittel wären zudem zusätzliche Personalkapazitäten von zwei VZÄ Spielplatzingenieur*innen vonnöten.

 

17. Wie ist das aktuelle Ergebnis der Produkte 79738 (Pflege und Unterhaltung von Jugendeinrichtungen, Abenteuerspielplätzen und sonstigen Freiflächen) und 80935 (Unterhaltung/Pflege öffentlicher Spiel-und Bewegungsflächen)? Bitte detailliert darstellen.

 

 

18. Wie verteilen sich die Ausgaben im laufenden Doppelhaushalt in Bezug auf Spielplätze und Bolzplätze in den Ausgaben- und Unterhaltungstiteln des Fachbereichs Grundflächenamt (Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht, Ersatz von Fallschutz, Reinigung,

Abfuhr von organischem Material, Ersatzbeschaffung und Reparaturen, Sandwechsel, Austausch Bodenbelag, Schließdienste)?

Einen Fachbereich Grundflächenamt gibt es im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg nicht. Die Grundflächen- (also Liegenschaftsverwaltung) der Spielplätze obliegt den jeweils fachvermögenstragenden Abteilungen.

Das Straßen- und Grünflächenamt bearbeitet in seiner Organisationseinheit Fachbereich Grün die Ausgaben- und Unterhaltungstitel für die Fachvermögensarten „Grünfläche“ und „Straße“. In Amtshilfe für die anderen Fachämter, hier insbesondere das Schul- und Sportamt, das Bürgeramt, das Sozialamt, das Jugendamt und das Facility-Management werden die Grünpflegerischen Aspekte dieser Ämter durch das Straßen- und Grünflächenamt betreut.

 

19. Welche Anmeldungen sind 2020 und 2021 im Rahmen des KiTa- und Spielplatzsanierungsprogrammes (KSSP) durch den Bezirk erfolgt?

2020:

Programmteil Spielplatzsanierung
Kinderspielplatz Waldeckpark

Kinderspielplatz Alt Stralau 50/51

Kinderspielplatz Petersburger Platz

Kinderspielplatz Naunystr./Manteufelstr.

Freizeiteinrichtung Schatzinsel

Sandaustausch auf diversen Spielplätzen

Kinderspielplatz Fontanepromenade

Kinderspielplatz Viktoriapark

Kinderspielplatz Wrangelstr. 11

Kinderspielplatz Obentrauststrasse

Kinderspielplatz Schreiner Str. 25/26

Programmteil Kitasanierung
Kita Fürstenwalder Straße 30

Widerherstellung Sonnenschutz, sicherheitsrelevante Ertüchtigung des Treppenhauses


2021:

Programmteil Spielplatzsanierung

Kinderspielplatz Bullenwinkel 43/44

Kinderspielplatz Wilhelmstr. 121

Kinderspielplatz Mittelpromenade Hornstrasse

Kinderspielplatz Falckensteinstr. 6

Kinderspielplatz Schreiner Str.25/26

Kinderspielplatz Wienerstr. / Glogauer

Kinderspielplatz Solmstrasse 39

Kinderspielplatz Lausitzer Platz

Kinderspielplatz Böcklingstr./Wühlischstr.

Kinderspielplatz Comenius Platz

Kinderspielplatz Luckauer Str 11/15

Programmteil Kitasanierung
Kita Fürstenwalder Straße 30

Widerherstellung Kinderwagenraum

Kita Paul Linke Ufer 13 – Bereich mehrfachgenutzte Freifläche

 

20. Welche Maßnahmen konnten bereits erfolgreich abgeschlossen werden?

Im Jahr 2020 alle, bis auf die Obentrautstraße und die Schreinerstraße 25/26.

 

21. Welche Maßnahmen werden voraussichtlich 2021 abgeschlossen werden und welche nicht?

Für das Jahr 2021 ist noch zu früh um eine verbindliche Aussage zu treffen. In Abhängigkeit vom Pandemieverlauf strebt das Straßen- und Grünflächenamt eine vollständige Umsetzung der in Frage 20 aufgeführten Maßnahmen an.

 

22. Welche Anmeldungen sollen für 2022/23 im Rahmen des KSSP erfolgen oder sind aktuell geplant?

Der Haushalt für 2022/2023 ist noch nicht beschlossen. Sollten die Mittel wie in den Vorjahren im Haushalt eingestellt und den Bezirken zur auftragsweisen Bewirtschaftung übertragen werden, gehen das Jugend- sowie das Straßen- und Grünflächenamt weiterhin davon aus, dass die Spielplatzsanierung und im Rahmen der Kitasanierung, die Freiflächensanierung ausgewählter Standorte, weiterhin Schwerpunkt sein wird.

Die konkreten Maßnahmen in den Programmteilen Kita- bzw. Spielplatzsanierung werden zwischen Jugendamt, Straßen- und Grünflächenamt sowie zwischen Jugendamt und dem Facility Management im 2. Halbjahr 2021 abgestimmt.

 

23. Nach welchen Kriterien entscheidet der Fachbereich über Prioritäten im Rahmen der Anmeldungen im KSSP von baulichen Maßnahmen, Sanierungen oder Neubauten?

Grundlage für die Prüfung von Maßnahmen ist das jeweilige Umsetzungsrundschreiben der Sen BJF. Danach dürfen an Gebäuden von Kindertagesstätten nur Sanierungsmaßnamen durchgeführt werden, wenn diese sich im Eigentum des Bezirkes oder des Eigenbetriebes befinden und die Maßnahme relevant für den Erhalt der Betriebsfähigkeit der Einrichtung ist.

 

In Friedrichshain-Kreuzberg liegt der Schwerpunkt bei der Umsetzung KSSP im Bereich der Spielplatzsanierung.

 

Zielgruppe sind hier vor allem Spielplätze, die durch Kindertagesstätten und Kindertages- pflegen ohne eigene Freiflächen stark frequentiert sind. 128 von 289 Kitas (Stand 04.03.2021) haben bis zu 25 Plätze und damit i.d.R. keine eigene Freifläche. Inkl. der Kinder in Kindertagespflege, werden im Bezirk fast 3.000 unter 7 Jährige in Tagesbetreuungseinrichtungen ohne eigene Freifläche gefördert. Dabei geht es um die Instandsetzung von Spielanlagen und die Wiederherstellung bzw. den Erhalt der Funktionsfähigkeit der Spielplätze. Das Programm zielt nicht auf die Neuanlagen von Plätzen oder größere bauliche Maßnahmen.

 

Die Abstimmung der Maßnahmen erfolgt wie in den Vorjahren:

1) Das Straßen- und Grünflächenamt schlägt dem Jugendamt Spielplätze vor, die einen hohen Erneuerungs- bzw. Wiederherstellungsbedarf aufweisen. Die Ausweisung dieser Flächen richtet sich nach der aktuellen Beschwerdelage vor Ort, nach dem Grad der Spielplatzversorgung in dem jeweiligen LOR, dem Ergebnis der jährlichen sicherheitstechnischen Hauptuntersuchung und in Abhängigkeit, ob in dem Gebiet noch andere Fördertöpfe für eine Sanierung Anwendung finden können.

2) Das Jugendamt teilt dem Straßen- und Grünflächenamt für die Planung ebenfalls Standorte mit, von denen bekannt ist, dass diese in der Nutzung stark eingeschränkt sind und ein Maßnahmenbedarf gesehen wird. Diese Meldungen kann das Jugendamt z.B. von Tagespflegepersonen, Kitas, Familienzentren, SR AGen, neu auch durch das Familienservicebüro etc. erhalten.

3) Jugendamt und Straßen- und Grünflächenamt bzw. Jugendamt und Facility-Management stimmen ab, welche Maßnahmen der Zielsetzung KSSP (lt. Umsetzungsschreiben) entsprechen und erarbeiten die jeweiligen Maßnahmenlisten.

4) Die sozialräumlich bzw. fachlich zuständigen Koordinator*innen des Fachbereichs Familienförderung prüfen für den Programmteil der Spielplatzsanierung, für welche Kindertagesstätten und Kindertagespflegen ohne eigene Freiflächen diese Spielplätze wichtig sind und benennen, wie im Anmeldeformblatt vorgesehen, die entsprechenden Einrichtungen.

In besonderen Fällen werden auch Spielplätze berücksichtigt, die aufgrund des Zuwachses der Kinderzahlen bzw. aufgrund von Bildungs- und Teilhabebenachteiligungen der Zielgruppe für die Familien besonders wichtig sind.

5) Die abgestimmte Maßnahmenliste KSSP Spielplatzsanierung wird der Spielplatzkommission durch den Fach Bereich Grün im Straßen- und Grünflächenamt zur Kenntnis gegeben. Anregungen der Spielplatzkommission sind in den vorangegangenen Prüfprozess eingeflossen.

6) Die abgestimmten Maßnahmenlisten werden von der Leiterin des Jugendamtes, für die Richtigkeit der fachlichen Angaben, sowie den jeweiligen Baudienststellen des Hochbauservice und des Straßen- und Grünflächenamt, für die Richtigkeit der baulichen Angaben, unterschrieben.

 

24. Welche Gremien werden zur Beteiligung und Entscheidung über die Prioritätenliste einbezogen?

Für die Verausgabung der Mittel aus dem KSSP stimmen sich das Jugendamt und das Straßen- und Grünflächenamt unter Berücksichtigung der prekären Fälle gemeinsam ab. Die Spielplatzkommission wird darüber informiert. Vorschläge der SPK werden aufgegriffen.

 

25. In welchem Rahmen erfolgen Abfrage und Bedarfsermittlungen von Nutzer*innen (Kinder, Eltern und Einrichtungen der Tagespflege, KiTas, Kinderläden oder Familien- oder Kinderzentren aus der Nachbarschaft) im Vorfeld der Anmeldung und Erstellung der Prioritätenliste im Rahmen des KSSP?

Siehe Antwort auf die Frage 23

 

26. Wie wurde seit 2016 die Spielplatzkommission (SPK) bei der Gestaltung- und Sanierungsbedarfen einbezogen bzw. welche Rolle übernimmt die SPK bei der Entscheidungsfindung im Bezirk über Anmeldungen für das KSSP?

Siehe Antwort auf die Frage 23 (Einbezug der Spielplatzkommission). Ergänzend dazu ist noch folgendes zu erwähnen:

Laut den vergangenen Umsetzungsschreiben der SenBJF fungiert das jeweilige Jugendamt als Ansprechstelle. Im Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg ist die Jugendhilfeplanerin die Ansprechperson. Die Abstimmung von Sanierungsbedarfen mit der Spielplatzkommission nimmt das Straßen- und Grünflächenamt als Fachvermögensträger wahr. Es erfolgt eine Vorstellung der gesamten Projekte bei den Regelterminen. Und nach gemeinsamer fachlicher Rücksprache kann es ggf. zu Evaluierung der Prioritätenliste kommen.

 

27. Wie, wie oft und nach welchen Kriterien werden konkrete Bedarfe an Spielplätzen (bspw. Heranziehen der Altersstatistik oder mit Blick auf KiTas in der Nachbarschaft o.ä.) durch das zuständige Fachamt ermittelt?

Der Spielplatzbedarf wird durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen anhand statistischer bzw. kartographischer Erhebungen ermittelt und jährlich aktualisiert.

Hierzu werden Versorgungsstufen je „Lebensweltlich orientiertem Planungsraum“ (LOR) und Versorgungseinheit gebildet. Die Versorgungsstufe an Spielplätzen wird für die durchschnittliche Nettospielplatzfläche (m2) pro Einwohner*in (EW) hergeleitet. Berlinweiter Soll-Richtwert ist 1,0 m2 pro EW. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat als siedlungsdichtester Berliner Bezirk mit einer Versorgungsstufe von durchschnittlich 0,6 m2/EW eine deutlich unterversorgte Spielplatzversorgungssituation, die noch unterhalb des Berliner Landesdurchschnittes von 0,7 m2/EW liegt.

 

Bei einer Sanierung im Rahmen des KSSP, sind die Bedarfe in Hinblick auf die Altersstruktur klar geregelt. Diese orientieren sich an den Vorgaben des Fördermittelgebers (Senat).

Das KSSP ist ein Programm, welches zur Sanierung von Spielplätzen konzipiert wurde, die durch Kitas genutzt werden, welche über keine eigenen Freiflächen verfügen. Somit stehen die Nutzer fest (Kleinkinder an Tagesbetreuungseinrichtungen i.d.R. 1-6 Jahre)

 

28. Inwieweit orientiert sich der Bezirk bei der Gestaltung und Entwicklung von Spielflächen an der Einwohner- und Altersstatistik in Wohngebieten bzw. Ortsteilen?

Die Verwendung von KSSP Mitteln ist in Bezug auf die Wiederherstellung der Spielplätze vorrangig an den Bedarfen von Kindern im vorschulischen Alter (Alter unter 7 Jahre) ausgerichtet. Die Hauptzielstellung ist die Instandsetzung von Spielplätzen, die durch Tagesbetreuungseinrichtungen ohne eigene Freifläche genutzt werden.

 

29. Werden Angebote auf Spielplätzen gezielt nach Altersgruppen ausgerichtet?

Ja. Siehe Antwort auf die Frage 28.

 

30. Wo können sich Eltern über Spielplätze nach Altersgruppen im Bezirk informieren? Gibt es eine bezirkliche Übersicht wie in anderen Bezirken?

Bis zum Gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht. Aktuell ist eine öffentlich zugängliche Übersichtsliste aber in Erstellung und wird im Laufe des Jahres auf der Homepage des Bezirksamtes veröffentlicht.

 

31. Wie ist der Stand der Umsetzung des von der LINKEN eingebrachten und von der BVV im November 2014 beschlossenen Antrages (DS 1098/IV), bei Umbauten und Neueinrichtungen von Spielplätzen diese barrierefrei zugänglich zu gestalten und für alle Kinder mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen nutzbar zu machen? Bitte aufschlüsseln nach Maßnahmen seit 2015.

Innerhalb der vorgegebenen Frist und unter Einhaltung der Arbeitszeitenverordnung ist es nicht möglich valide Daten für eine Beantwortung der Frage zur Verfügung zu stellen. Planungsgrundsatz des Straßen- und Grünflächenamtes ist es, alle Zugänge zu Spielplätzen barrierefrei zu gestalten und immer barrierefreie Spielmöglichkeiten zu wahren. Dieser Anspruch wird in Abhängigkeit der Topographie bei allen öffentlichen Spielplätzen genüge getan und somit sind fast alle Spielplätze barrierefrei zugänglich.

 

32. Inwieweit erfolgt gegenwärtig eine Gestaltung der Spielplätze nach dem Kriterium barrierefrei oder barrierearm?

Siehe Antwort Auf die Frage 31. Weiterhin werden bei der aktuellen Baumaßnahme Spielplatz Krautstrasse/Lange Strasse (Projektstand: Vorbereitung einer Bürgerbeteiligung unter Hinzunahme der DS/1967/V) die Belange einer inklusiven Spielplatzgestaltung in Teilarealen umgesetzt werden. Dies gilt auch bei der grundhaften Sanierung des Spielplatzes in der Waldemarstraße. Bei letzerem Spielplatz wird derzeit die Finanzierung geklärt.

 

33. Welche Gremien und Beauftragten sind mit der barrierefreien bzw. armen Umgestaltung von Spielplätzen befasst?

• die SPK

• Frau Ehrlichmann (zuständig für die Belange körperlicher und geistiger Benachteiligte im Bezirk

• Das Straßen- und Grünflächenamt als Fachplanungsamt

 

34. Für welche Förderkulissen von Bundes- und Landesebenen mit Blick auf Neugestaltung und Sanierung von Spielplätzen hat sich der Bezirk seit 2016 beworben, welche Bewerbungen oder Anmeldungen waren erfolgreich, welche sind geplant oder werden gegenwärtig vorbereitet?

Der Bezirk bewirbt sich kontinuierlich auf die Mittel für die Förderkulissen des Landes Berlin: Stadtumbau, Städtebaulicher Denkmalschutz (seit 2020: Lebendige Zentren und Quartiere), Plätzeprogramm, Sanierungsgebiete. Um Mittel aus dem „Bundesprogramm zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ hat sich der Bezirk erstmalig und erfolgreich im Jahr 2020 beworben.

 

35. Wurden und werden Bedarfsträger aus der unmittelbaren Nachbarschaft wie bspw. Familienzentren in die Abstimmungen zur Bedarfsabfrage einbezogen?

Bedarfsträger und Akteure haben die Möglichkeit, die Infrastruktur und die Netzwerke des Jugendamts zu nutzen. Dazu können Bedarfe beispielsweise in der jeweiligen Sozialraum-AG (AG 78 SGB VIII) dem Jugendamt gegenüber benannt werden. Diese werden an die zuständigen Fachämter, wie z.B. das Straßen- und Grünflächenamt weitergegeben. Bedarfsträger haben also die Möglichkeit, die für sie zuständige Stelle des Jugendamtes als Anlaufstelle zu nutzen. Wenn im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens Kitas oder Familienzentren angefragt werden, läuft die Ansprache und Bedarfsabfrage über den jeweiligen Fachbereich des Jugendamtes.

 

36. Falls nein: Warum nicht?

Siehe Antwort auf die Frage 35.

 

37. Inwieweit werden und wurden aktuelle Anmeldung für KSSP-Maßnahmen in Hinblick auf mögliche Förderkulissen des Bundes eingeplant bzw. angemeldet?

Bei der geplanten Gesamtmaßnahme zwischen Cuvrystraße und Falckensteinstraße im Ortsteil Kreuzberg aus Mitteln des „Bundesprogramms zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ wird ein Teil der Sanierungsmaßnahme vorgezogen und aus Mitteln des KSSP finanziert.

 

38. Wie hoch waren und sind die Ko-Finanzierungsleistungen von Seiten des Bezirkes seit 2016 und aus welchen Titeln/Kapiteln werden diese finanziert bzw. sollen finanziert werden?

Die Kofinanzierung für Förderprogramme erfolgt über die Personalanteile, die das Straßen- und Grünflächenamt für die Projektsteuerung, Planung, Ausschreibung und Bauleitung der zu sanierenden Spielplätze einbringt. Die Kofinanzierung beträgt mindestens 10%; ohne Einbeziehung von externen Planungsbüros bis zu 30% der Bausumme.

 

39. Inwieweit erfolgt die Abstimmung über mögliche oder geplante Ko-Finanzierungen im Bezirk zwischen den Fachämtern und wer wird im Bezirk bei der Entscheidung über das Heranziehen oder Bewerbung von Förderkulissen und die Entscheidung über Realisierung und Planung von Ko-Finanzierung einbezogen?

Zu den unter 34. genannten Fördermitteln des Landes Berlin finden kontinuierliche Abstimmungen mit dem Fachbereich Stadtplanung und den anderen Fachvermögensträgern statt. Die Federführung obliegt hier dem Fachbereich Stadtplanung.

 

40. Aus welchem Titel soll die benötigte Ko-Finanzierung für die Entwicklung und Neugestaltung der Spielplätze an der Falckensteinstraße im Rahmen der Bewerbung für das Klima und Anpassungsprogramm des Bundes bestritten werden?

Aus dem Titel 3810 – Landschaftsplanung, Grün- und Freiflächen

 

41. Wurde die SPK bei den Ideen und dem vergleichsweise großen Vorhaben zur möglichen Realisierung der Neugestaltung und Sanierung der beiden Spielplätze an der Falckensteinstraße miteinbezogen?

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt ein Antrag auf Finanzierung beim Bund vor. Sollte dieser positiv beschieden werden, kann über die Ausgestaltungsdetails beteiligt, beraten und entschieden werden. Die SPK wird dann fachlich im Rahmen eines umfangreichen Beteiligungsverfahrens eingebunden.

 

42. Welche Summe ist und wird demnach im Bezirk zur Sanierung der Spielplätze Falckensteinstraße 6 und Falckensteinstraße/Cuvrystraße (Spielplatz ohne Nahmen) insgesamt eingestellt?

Da die Zuweisung noch nicht gegeben ist, kann hierzu noch keine Aussage getroffen werden. Weiterhin sind die Spielplätze auch nur Teile einer Gesamtmaßnahme, die zudem noch in einem Beteiligungsverfahren zu präzisieren ist. Vor finaler Finanzierungszusage und abgeschlossenem Beteiligungsverfahren ist es somit nicht möglich, valide Daten zur Beantwortung zu generieren.

 

43. Welche nachhaltige Strategie verfolgt bzw. welche konkreten Maßnahmen zur Unterbindung der Fremdnutzung (bspw. durch Drogenkonsum) plant der Bezirk, damit die aufwendig und mit umfassenden Fördergeldern von Bundes-, Landes- wie Bezirksseite sanierten Spielplatzflächen für die Nutzung von Kindern langfristig gesichert werden können?

Zuarbeit Dez ArbBüDGesSoz: Neben den Sicherungsmaßnahmen, die Fremdnutzungen von Spielplätzen verhindern sollen, hat der Bezirk die Möglichkeit, soziale Träger die vor Ort arbeiten anzusprechen und bspw. im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen oder Absprachen Ressourcen gezielter einzusetzen. Das geschieht z.B. bei Bekanntwerden von Spritzenfunden, oder Beschwerden aufgrund von Konflikten im Zusammenhang mit Drogenkonsum oder Obdachlosigkeit. So werden bspw. wohnungslose Menschen aufgesucht und bei Bedarf in weiterführende Hilfen vermittelt, drogenkonsumierende Menschen werden auf hygienische Konsummöglichkeiten im Umfeld verwiesen und im verantwortungsbewussten Umgang mit ihren Konsumutensilien geschult und dahingehend aufgefordert, ihre Utensilien sicher zu entsorgen, um Stichverletzungen und Infektionen zu vermeiden.

 

44. Welchen Plan verfolgt der Bezirk mit Blick auf die Neugestaltung des zurückgebauten Spielplatzes auf dem Comeniusplatz?

Der Spielplatz wurde zu keinem Zeitpunkt zurückgebaut, es wurden ausschließlich Spielgeräte entfernt, bei denen die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben war.

Die weitere Strategie seitens des Straßen- und Grünflächenamt, lässt sich wie folgt zusammenfassen:

in einem ersten Schritt soll ein Teil der Spielgeräte erneuert werden. Parallel gibt es Anstrengungen seitens des Bezirkes den gesamten Platz über ein Förderprogramm (Plätzeprogramm, finanziert durch den Senat) grundhaft zu ertüchtigen. Dieses Vorhaben steht aber in der Antragslage in Konkurrenz zu vielen anderen Plätzen im gesamten Bundesland Berlin.

 

45. Welche Mittel stehen in welchem Umfang zur Verfügung und welchen Zeitplan gibt es?

Aktuell stehen ca. 100tsd €uro für eine Erneuerung von Spielgeräten im Jahr 2021 zur Verfügung.

 

46. Wie werden Kinder und Jugendliche sowie Einrichtungen der Tagespflege und KiTas in der unmittelbaren Nachbarschaft bei der Neugestaltung und Sanierung des Spielplatzes miteinbezogen?

 

Da es aktuell noch keine finanzielle Grundlage gibt, werden auch noch keine Personalressourcen in Beteiligungsverfahren gegeben. Sollte der Comeniusplatz im Rahmen des Plätzeprogramms eine gesicherte Zuweisung erhalten, wird vor Umsetzung ein Partizipationsverfahren erfolgen, die Art des Verfahren ist dann entsprechend festzulegen.

 

47. Wie oft und in welchem Verfahren wird der Zustand von Spielsand auf den Spielplätzen kontrolliert und ausgetauscht?

Die Begutachtung der Sandflächen erfolgt im Rahmen der Kontrollen der Spielgeräte mindestens wöchentlich als Sichtkontrolle. Ein Sandwechsel erfolgte in letzter Zeit im Mittel ca. alle 7 Jahre und in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.

 

48. Welche Spielplätze haben seit Januar 2020 eine Tiefenreinigung oder Austausch des Sandes erfahren?

Innerhalb der vorgegebenen Frist ist es nicht möglich valide Daten für eine Beantwortung der Frage zur Verfügung zu stellen. Die Tiefenreinigung folgt einmal jährlich auf allen Spielplätzen.

 

49. Welche Mittel stehen im Bezirk für den Austausch von verunreinigtem Spielsand, bzw. die Tiefenreinigung zur Verfügung?

Im Jahr 2020 wurden ca. 66.000 € für die Sandreinigung und ca. 30.000 € für den Sandaustausch auf öffentlichen Spielplätzen im Bezirk verausgabt. Die Ausgaben werden aus dem Titel 52110 „Unterhaltung der Grünanlagen“ getätigt. Insgesamt stehen 1,1 Millionen Euro zur Verfügung. Im Rahmen dieses Titels gibt es keine separate Ausweisung für den Austausch von verunreinigtem Spielsand.

 

50. Nach welchen Kriterien wird über die Verlegung von Bodenbelägen auf Bolzplätzen und Auswahl von Spielsand entschieden?

Das Auswahlkriterium ist in erster Linie ein rein finanzielles in Hinblick auf die Herstellung, Wartung- und Unterhaltung. Die Priorisierung innerhalb dieses Rahmens erfolgt nach Einschätzung der Kolleg*innen des Spielplatzrevieres.

 

51. In welchen Abständen werden die Bodenbeläge auf Bolzplätzen begutachtet?

Die Begutachtungen erfolgen mindestens wöchentlich als Sichtkontrolle durch entsprechend befähigtes und geschultes Personal.

 

52. Inwieweit werden Spielplätze in betroffenen Gebieten mit besonders hoher Fremdnutzung auf Gefahrenquellen wie Glasscherben, Zigarettenstummel, Konsumutensilien etc. kontrolliert?

 

Über die 2x wöchentlich stattfindende Flächenreinigung (in den Monaten Dezember bis Februar 1x wöchentlich) hinaus gibt es auch in betroffenen Gebieten mit besonders hoher Fremdnutzung keine gesonderten Kontrollen auf Glasscherben usw.

 

53. Wenn nein: Warum nicht?

Hierzu verfügt das Straßen- und Grünflächenamt nicht über die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen.

 

54. Welche Spielplätze wurden oder werden diesbezüglich kontrolliert und in welchen Abständen?

Keine, aufgrund mangelnder finanzieller und personeller Ressourcen.

 

55. Gibt es Erhebung durch das zuständige Fachamt mit Blick auf übermäßige Fremdnutzung oder gar Übernutzung von Spielplätzen?

Erhebungen hierzu gibt es aufgrund mangelnder finanzieller und personeller Ressourcen nicht. Die Kolleg*innen des Spielplatzrevieres verfügen aber im Rahmen ihrer täglichen Kontrolltätigkeit über Erfahrungswissen zu Übernutzungen von Spielplätzen.

 

56. Wenn nein, warum nicht?

Hierzu verfügt das Straßen- und Grünflächenamt nicht über die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen.

 

57. Welche Konsequenzen zieht das zuständige Fachamt aus einer ggf. übermäßigen Fremdnutzung oder Übernutzung von betroffenen Spielplätzen?

Das Straßen- und Grünflächenamt beschäftigt einen externen Schließdienst, der nach Hinweisen aus dem Spielplatzrevier besonders belastete Spielplätze regelmäßig um 20:00 Uhr verschließt. Seit 2021 werden an besonders belasteten Standorten zudem Spezialbehälter für den Spritzeneinwurf aufgestellt, um die umliegenden (Sand)Spielflächen weniger den zurückgelassenen Drogenkonsumutensilien auszusetzen. Darüber hinaus führt das Straßen- und Grünflächenamt seit Herbst 2020 mit Hilfe eines externen Dienstleisters koordinierte Schwerpunktreinigungen durch, um einer Verstetigung von Obdachlosencamps auf Spielplätzen vorzubeugen.

 

58. Gibt es oder erwägt das Bezirksamt eine Beschilderung von Spielplätzen mit Hinweisschildern auf Gefahrenquellen wie Scherben oder Konsumutensilien oder gar mit Hinweisen auf Stellen, bei denen solche Funde gemeldet werden können?

Aktuell wird die Beschilderung in den Grünanlagen erneuert, wie z.B. flächendeckend im Görlitzer Park. Hierbei wird eine Beschilderung montiert, die explizit bei Spielplätzen auf das Verbot von Alkohol, Konsum von Substanzen nach dem BtMG und Hunden per Piktogramm hinweist. Auch, das Abfall bitte immer in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen ist.

Die so ausgeführte Beschilderung aller Grünanlagen und besonderes aller Spielplätze ist Ziel des Straßen- und Grünflächenamtes. Der Ausführungszeitraum steht unter dem Vorbehalt einer auskömmlichen Finanzierung.

 

59. Wenn nein: Warum nicht?

Siehe Antwort auf die Frage 58.

 

60. Wie viel würde die Vergabe der Reinigung aller Spielplätze durch die BSR kosten?

Die BSR, die im Bezirk bereits einige Grünanlagen und Spielplätze reinigt, legt die Kosten der Reinigung nicht offen. Wir gehen davon aus, dass die BSR viermal teurer wäre.

 

61. Gab es eine offizielle Anfrage des Bezirkes an die BSR?

Der Bezirk hat Grünanlagen für die Aufnahme in das Reinigungs-Projekt gemeldet, die aber nicht alle berücksichtigt wurden. Es handelt sich um ein Pilotprojekt, bei dem bestimmte Anlagentypen aller Bezirke evaluiert werden sollen. Im Ergebnis dieser Bemühungen erfolgt die Reinigung von Grünanlagen durch die BSR im Bezirk wie folgt:

 

  • Annemirl-Bauer-Platz mit Spielplatz und Bolzplatz
  • Schleidenplatz (Spielplatz)
  • Görlitzer Ufer, mit Spielplatz
  • Paul-Lincke-Ufer
  • Görlitzer Park mit Spielplätzen und Bolzplatz

 

Hinzukommend ab Mitte 2021:

  • Boxhagener Platz mit Spielplatz und Plansche
  • Marheinekeplatz mit Spielplatz
  • Lausitzer Platz mit Spielplatz und Bolzplatz
  • Ratiborstr. 14b mit Spielplatz

 

Unter der begründeten Annahme, dass die finanziellen Zuweisungen pro m2 Reinigungsfläche für die BSR durch den Senat deutlich über den Zuweisungen für den Bezirk stehen, strebt das Bezirksamt eine Reinigung aller Grünanlagen durch die BSR an.

 

62. Wenn nein: Warum nicht?

Siehe Antwort auf die Frage 61.

 

63. Erwägt das Bezirksamt eine Reinigung aller Spielplätze durch Personal des Bezirkes?

Ja, die Rekommunalisierung von Kernaufgaben der Daseinsvorsorge wird durch das Bezirksamt geprüft. Die Reinigung von Spielplätzen ist eine solche Kernaufgabe.

Bis zum Jahr 2004 gab es im Straßen- und Grünflächenamt, damals noch Naturschutz- und Grünflächenamt, Gartenarbeiter*innen, die die Reinigung in den Grünanlagen durchführten. Infolge der damaligen Sparmaßnahmen wurden diese Mitarbeitenden in das neu geschaffene Ordnungsamt versetzt und stehen dem Straßen- und Grünflächenamt nicht mehr zur Verfügung.

 

64. Hat der Bezirk einen Kostenplan zur Abwägung der Frage aufgestellt bzw. liegt ein Kostenplan vor?

Um die Reinigung der Grünanlagen des Bezirks zu rekommunalisieren, entstünden die im folgenden aufgeführten Kosten. Dabei wird zwischen den jährlich anfallenden Personal- und Sachkosten und den anfänglich erforderlichen einmaligen Investitionskosten unterschieden. Die Frage der für einen solchen Personalaufwuchs notwendigen zusätzlichen Revierstützpunkte muss zu einem späteren Zeitpunkt geklärt werden. Derzeit gibt es nur noch je einen verbliebenen Revierstandort im Ortsteil Friedrichshain und einen in Kreuzberg.

Rekommunalisierung der bezirklichen Spielplatz- und teilweise Grünanlagenreinigung. Daher sind in die Kalkulation zunächst mietbare Personalcontainer eingeflossen.

 

Jährliche Kosten:

40 Gartenarbeiter*innen E3: 1.781.200 / a

5 Vorarbeiter*innen E5: 245.100 / a

8 Personalcontainer: 67.200 / a

Summe: 2.093.500 € / a

 

Investitionskosten:

8 Doppelkabinenfahrzeuge, gasbetrieben: 920.000

Sachmittel280.000

Summe: 1.200.000 €

 

65. Wenn nein: Warum nicht?

Siehe Antworten auf die Fragen 63 und 64

 

66. Inwieweit ermittelt der Bezirk mit Blick auf erhöhte Reinigungsbedarfe die Stärke der Nutzung von Spielplätzen?

Erhebungen hierzu gibt es aufgrund mangelnder finanzieller und personeller Ressourcen nicht. Die Kolleg*innen des Spielplatzrevieres verfügen aber im Rahmen ihrer täglichen Kontrolltätigkeit über Erfahrungswissen zu Übernutzungen und Reinigungsbedarfe von Spielplätzen.

 

67. Welche Strategien verfolgt das Bezirksamt um eine Finanzierung der tatsächlichen Reinigungsbedarfe anzupassen?

Die tatsächlichen Reinigungsbedarfe werden über die Haushaltsplanung aufgezeigt und den politischen Gremien übermittelt.

 

68. In welchem Turnus und durch wen werden an Spielplätzen angrenzende Büsche gesäubert?

Die Spielplätze werden 2x wöchentlich (in den Monaten Dezember bis Februar nur 1x wöchentlich) durch externe Firmen gereinigt. Die Gehölzflächen werden hierbei mit gereinigt.

 

69. Welche Maßnahmen der städtebaulichen Kriminalitätsprävention, von denen das Bezirksamt in der Beantwortung der Mündlichen Anfrage DS/1856/V gesprochen hat, sind im Zusammenhang der Sicherung von Spielplätzen von Seiten des Bezirkes gegenwärtig geplant

oder in Prüfung.

 

Auf folgenden Spielplätzen soll oder wurde von dem Mittel einer verschließbaren dauerhaften Einzäunung Gebrauch gemacht werden:

Kispi Glogauer/Wiener Str,, Kispi Falckensteinstr./Görlitzer Str,, Kispi Wrangelstr./Cuvrystr., Kispi Durchgang Falckensteinstr./Cuvry, Falckensteinstr. 6

 

70. Welche Spielplätze werden gegenwärtig mittels einer nächtlichen Schließung vor Fremdnutzung gesichert?

a)      Willibald-Alexis-Straße

b)      Pücklerstraße 4-6

c)      Hausburgstraße 4

d)      Lindenstraße 76/77

e)      Auerdreieck 10-20

f)        Falckensteinstraße 19

g)      Knorrpromenade 6

h)      Dresdner Straße 127

i)        Bolzplatz am Denkmal im Vikoriapark

j)        Marchlewskistraße 76,

k)      Naturerfahrungsraum/Abenteuerspielplatz Hallesche Straße 20/24

 

71. Wer übernimmt die Schließdienste aktuell?

Eine externe Sicherheitsfirma.

 

72. Welche Spielplätze im Bezirk sind gegenwärtig dauerhaft hoch eingezäunt und nächtlich abgeschlossen?

Siehe Antwort zu Frage 70.

 

73. Wer übernimmt die Schließdienste hier und wie schätzt das Bezirksamt diese konkrete Maßnahme mit Blick auf die Sicherung der Spielplätze vor überhöhter Fremdnutzung ein?

Eine externe Sicherheitsfirma übernimmt die Schließdienste, die eine Fremdnutzung der Spielplätze außerhalb der Öffnungszeiten zwar deutlich einschränken, jedoch nicht vollständig unterbinden können.

 

74. Sind weitere Schließungen oder gar dauerhaft hohe Einzäunung, Einfriedung etc. von Spielplätzen geplant und wie plant das Bezirksamt perspektivisch die Organisation der Schließdienste?

An Brennpunkten soll konzeptionell bei zukünftigen Spielplatzplanungen im Bezirk eine tendenzielle Verschließbarkeit organisiert werden. Dies erfolgt aktuell bei zwei Baumaßnahmen: Grünanlage mit Spielplatz an der Blockspitze entlang der Skalitzer Strasse und bei der Wiederherstellung der Kispi Luckauer Str 12-15.

 

Es ist geplant, sämtliche Spielplätze im Wrangelkiez mit mindestens 2,00 m hohen Zaunanlagen einzufrieden und ggf. Schließdienste für diese Anlagen zu beauftragen. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen werden jedoch anfängliche Investitionsmittel in 6-stelliger Höhe und zukünftig regelmäßige Unterhaltungsmittel für den Schließdienst in Höhe von ca. 30.000 € jährlich benötigt. Aktuell stehen diese Mittel nicht zur Verfügung.

 

75. Wie ist der Stand zur Erarbeitung eines einheitlichen Meldeverfahrens für Spritzenfunde auf Spielplätzen wie in der Einwohner*innenanfrage aus dem Oktober 2020 DS 1845/V angekündigt?

Zuarbeit Dez ArbBüDGesSoz: Das Projekt NUDRA plant in Zusammenarbeit mit dem LABO und in Kooperation mit den teilnehmenden Bezirken (für Friedrichshain-Kreuzberg: Sozialraumorientierte Planungskoordination -Leitung und Datenmanagement- sowie Suchthilfekoordination) die Anpassung der Eingabemaske der Ordnungsamt-App, so dass eine georeferenzierte Anwendung der App auch von (vom SGA) beauftragten Reinigungsfirmen vorgenommen werden kann.

 

76. Wie ist der Stand der Umsetzung des Beschlusses der Drucksacke DS/1582/V zur Einrichtung einer Hotline für Spritzenfunde?

Zuarbeit Dez ArbBüDGesSoz: Die von der BVV beantragte Umsetzung der „Hotline für Spritzenfunde im Bezirk“ ist in dieser Form nicht möglich, siehe dazu DS/1582/V. Der Aufbau von Parallelstrukturen soll vermieden werden, daher soll die Nutzung der Ordnungsamt-App zur Meldung von Spritzenfunden berlinweit ausgebaut werden. Ziel ist es, die App als zentrales Tool zur Dokumentation von Spritzenfunden im öffentlichen Raum weiterzuentwickeln. Dazu finden derzeit Gespräche zwischen NUDRA, Suchthilfekoordinator*innen der beteiligten Bezirke, SenSW, SenGPG und dem LABO statt. Im nächsten Schritt werden die bezirklichen Ordnungsämter und Straßen- und Grünflächenämter miteinbezogen.

 

77. Wie viele Spritzenfunde im Bezirk sind seit Juli 2020 im Bezirk gemeldet oder bekannt?

Zuarbeit Dez ArbBüDGesSoz: Juli 2020 - 4. März 2021: 7.547 Spritzenfunde im Bezirk, davon 38 auf Spielplätzen. Quelle: Statistik IdeFix Fixpunkt gGmbH, wöchentlich gesammelte Konsumrückstände.

Die Anzahl der von Parkläufer*innen gesammelten Spritzen im Rahmen ihrer Tätigkeit im Görlitzer Park und Wrangelkiez liegt nicht in aufbereiteter Form vor.

 

78. An welchen Orten wurden Spritzenabwurfbehältnisse seit Dezember 2020 aufgestellt und sollen weitere Aufstellungen folgen?

Zuarbeit Dez ArbBüDGesSoz:

 

  • Skalitzer Park: drei Abwurfbehälter auf der Grünfläche Skalitzer Str. Ecke Mariannenstr. (SGA)
  • Cuvrystr. Ecke Falckensteinstr: ein Abwurfbehälter (SGA)
  • Naturerfahrungsraum Robinienwäldchen: ein Abwurfbehälter (SGA)
  • Elise-Tilse-Park: zwei Abwurfbehälter (SGA)
  • Kirche am Südstern: ein Abwurfbehälter auf der Grünfläche hinter der Kirche (BSR)

 

Des Weiteren gibt es zwei Abwurfbehälter am Kottbusser Tor, auf der Mittelinsel und unter der Hochbahn Ecke Skalitzer Str. (Fixpunkt)

Die Installation weiterer Spritzenabwurfbehältnisse ist geplant.

 

79. Wenn ja: Wo?

Zuarbeit Dez ArbBüDGesSoz: Unter anderem im Görlitzer Park und Wrangelkiez. Ein Austausch zwischen SGA, BSR und Suchthilfekoordination sowie weiteren Akteuren (z.B. soziale Träger) zu besonders belasteten Orten hat bereits stattgefunden.

 

80. An welche bezirklichen Stellen können sich Eltern, KiTas, Familien, Anwohner*innen zu Problemen, Fragen und Wünschen mit Blick auf Bedarfe von Kindern im öffentlichen Raum wenden? Bitte um Nennung der jeweiligen Ansprechpersonen und Verantwortungsbereiche.

Im SGA ist die erste Anlaufstelle das Geschäftszimmer mit der Telefonnummer 90298-8024 sowie der E-Mail-Adresse tiefgruen@ba-fk.berlin.de weiterhin: Abt. von H. Mildner-Spindler (Spritzen etc),

Im Jugendamt können sich Kita’s und Kindertagespflegen an das Geschäftszimmers des Fachbereiches Familienförderung, Telefonnummer 90298 1630 sowie die E-Mail-Adressen kitatraeger@ba-fk.berlin.de bzw.

jugendamt-kindertagespflege@ba-fk.berlin.de, wenden.

 

Zuarbeit Dez ArbBüDGesSoz: Im Rahmen der fachübergreifenden Zusammenarbeit ist geplant, einen Runden Tisch für den Kiez rund um den Görlitzer Park zu etablieren, an dem Mitarbeiter*innen der Verwaltung, soziale Träger und Einrichtungen, Initiativen sowie Anwohner*innen zusammenkommen. In diesem Rahmen können Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum besprochen und gemeinsam nach Lösungen gesucht werden. Die erste Sitzung ist für das zweite Quartal 2021 geplant. Perspektivisch wir die Präventionskoordination, die im Bereich Sozialraumorientierte Planungskoordination eingerichtet wird, für diese Abstimmungen zuständig sein.

 

 

Vielen Dank!                                                                           

Monika Herrmann

 

 

 
 

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