Drucksache - DS/1882/V  

 
 
Betreff: Amphetaminpsychotiker vor dem Erfrieren bewahren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDstellv. Vorsteherin
Verfasser:Schmidt, SibylleSommer-Wetter, Regine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
09.12.2020 
Öffentliche Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) vertagt     
27.01.2021 
Öffentliche Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (offen)     
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
24.02.2021 
Öffentliche Sitzung als Hybrid-Sitzung oder Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Amphetaminpsychotiker  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Amphetaminpsychotiker auf den Straßen des Bezirks sollen durch aufsuchende Hilfe in die Ruppiner Kliniken gebracht werden, um einen Tod durch Erfrieren zu vermeiden. 

 

Begründung: Überall in Berliner Straßen und Bahnen begegnet man verwahrlosten und verwirrten Drogenopfern. 500 Dealer auf den Straßen Friedrichshain-Kreuzbergs fordern mehr und mehr Tote. Eindeutige Drogenopfer werden gezählt. 2019 waren 215 tote junge Menschen in Berlin zu beklagen. Amphetaminopfer sterben an plötzlicher Hyperventilation, 42 Grad Fieber, Herzinfarkt, Kreislaufversagen und Nierenversagen. Permanent werden ihnen Drogen angeboten oder nach Klinikaufenthalten sogar geschenkt, um sie als Kunden zurückzugewinnen. Ihr Zustand wird von offen geduldeten, gesunden Kriminellen auf Kreuzbergs Straßen und im Viertel Warschauer Straße/ Revaler Kiez sofort erkannt. Die gefrustete Polizei rückt nicht mehr aus, wenn ein beobachteter Drogendeal zur Anzeige gebracht werden soll. Es wird darauf verwiesen andere Parteien zu wählen, die den Eigenbedarf abschaffen und vernünftige, verurteilende, abschiebende Richter einstellen. Drogenopfer haben durch die allgemeine Verfügbarkeit in Berlin keine Überlebenschance. Der Bezirk muss eine Kooperation mit Brandenburg eingehen. Das wäre das Mindeste, was man diesen fahrlässig herbeigeführten Opfern einer absurden Teillegalisierung schlimmster Substanzen schuldig wäre, um sie vor dem sicheren Tod zu bewahren. 

 

 

BVV 24.02.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 
 

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