Drucksache - DS/1570/V
Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abt. Familie, Personal und Diversity
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Den Bezirken ist noch nicht bekannt inwieweit die Maßnahmen durch das Land umgesetzt werden. Es ist aber davon auszugehen, dass die Mittel aus dem Gute Kita Gesetz vorrangig an die Kita-Träger und Einrichtungen direkt weitergeleitet werden.
Auf der Berlinseite sind die verabredeten Maßnahmen unter dem Stichwort -Gute Kita Gesetz- veröffentlicht. (https://www.berlin.de/sen/jugend/jugend-und-familienpolitik/familienpolitik/gute-kita-gesetz/)
Des Weiteren ist zu lesen: Bildungssenatorin Sandra Scheeres legt den Schwerpunkt für Berlin auf die Fachkräfte und die Stärkung der Kindertagespflege, Zitat: “Deshalb entlasten wir die Leitungen und flankieren den Quereinstieg. Wir stärken Kitas in sozial schwierigen Gebieten, indem wir einen finanziellen Anreiz setzen, dort zu arbeiten. Auch für die Tagesmütter und -väter haben wir deutliche Verbesserungen vereinbart“.
Eine einzelne Förderung von Kitas und Kindertagespflegen ist mit der Umsetzung des Gesetzes nicht vorgesehen.
Für 2020 ist eine deutlich höhere Vergütung mit einer neuen Vergütungsstruktur geplant. Auch Vor- und Nachbereitungszeiten (mittelbare pädagogische Arbeit) von vier Stunden pro Kind im Monat werden finanziert. Letzteres erfolgt bereits rückwirkend zum 1.1.2019.
Monika Herrmann
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