Drucksache - DS/1351/V
Ich frage das Bezirksamt:
Abt. Bauen, Planen und Facility ManagementBezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Beantwortung Frage 1 – 3: Es handelt sich hierbei um ein Brückenbauwerk und um eine übergeordnete Straße im Berliner Straßennetz. Ausschließlich zuständig ist hierfür die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK). Für die verkehrsrechtliche Anordnung der temporären Streckenführung ist ausschließlich die Verkehrslenkung Berlin (VLB) zuständig. Eine kurzfristige Beantwortung dieser Frage ist deshalb nicht möglich. Wir haben diese Anfrage deshalb an SenUVK bzw. die VLB weitergeleitet, mit der Bitte um Beantwortung. Wann diese dort erfolgen wird, können wir nicht abschätzen. Wir werden die Antworten aber unmittelbar nach Erhalt in schriftlicher Form an Sie weiterleiten.
Freundliche Grüße
Florian Schmidt
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