Drucksache - DS/1297/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
In Ausübung ihrer Kontrollrechte nach § 17 Bezirksverwaltungsgesetz erhebt die BVV Einwendungen gegen die Führung der Geschäfte durch das Bezirksamt, namentlich gegen Bezirksstadtrat Florian Schmidt.
Begründung: Der unmittelbare Anlass dieser Missbilligung der Amtsführung des Stadtrates Florian Schmidt sind die Vorgänge rund um das Modellprojekt Begegnungszone Bergmannstraße und die offensichtliche Missachtung des BVV-Beschlusses zur Drucksache DS/1105/V.
BVV 08.05.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
In Ausübung ihrer Kontrollrechte nach § 17 Bezirksverwaltungsgesetz erhebt die BVV Einwendungen gegen die Führung der Geschäfte durch das Bezirksamt, namentlich gegen Bezirksstadtrat Florian Schmidt.
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