Drucksache - DS/1292/V  

 
 
Betreff: Energieversorgung in öffentlichen Gebäuden – Teil 2
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPFDP
Verfasser:Heihsel, MichaelHeihsel, Michael
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
08.05.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Aus welchem Grund bezieht das Bezirksamt Strom ausschließlich von großen Grundversorgen wie Vattenfall oder E.On und nicht etwa vom landeseigenen Stadtwerk?
     
  2. Aus welchen Energieträgern (Kohle, Gas, Kernkraft, Sonne, Wind,…) bezieht das Bezirksamt Strom für bezirkseigene Gebäude?
     
  3. In welcher Höhe erhält der Betreiber der PV-Anlage der Lenau-Grundschule Entschädigungen wegen des Abrisses des Gebäudes vor Ablauf des Vertragsendes?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Bezirksstadträtin für Finanzen, Umwelt,

Kultur und Weiterbildung

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Aus welchem Grund bezieht das Bezirksamt Strom ausschließlich von großen Grundversorgern wie Vattenfall oder E.On und nicht etwa vom landeseigenen Stadtwerk?

 

Das Bezirksamt kann entsprechend dem Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz (AZG) keine eigenen Stromlieferverträge verhandeln.

Die Energiewirtschaftsstelle des Landes Berlin (David AG) erstellt und verhandelt die entsprechenden Stromausschreibungen bis hin zum letztendlichen Rahmenvertrag.

Die landeseigenen Stadtwerke hatten sich bisher nicht auf die besagten Ausschreibungen beworben.

 

  1. Aus welchen Energieträgern (Kohle, Gas, Kernkraft, Sonne, Wind,…) bezieht das Bezirksamt Strom für bezirkseigene Gebäude?

 

Das Land bezieht zu 100% Ökostrom aus Wasserkraft.

 

 

  1. In welcher Höhe erhält der Betreiber der PV-Anlage der Lenau-Grundschule Entschädigungen wegen des Abrisses des Gebäudes vor Ablauf des Vertragsendes?

 

Es ist nicht beabsichtigt, die Anlage einfach abzubauen und eine Entschädigung zu zahlen. Derzeit werden durch den bezirklichen Energiewirtschaftsberater Möglichkeiten geprüft die PV-Anlage zu versetzen. Der diesbezügliche Arbeitsstand zeigt auf, dass die Anlage umgesetzt werden kann, so dass keine Entschädigungszahlungen nötig werden würden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Clara Herrmann

Bezirksstadträtin

 

 
 

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