Drucksache - DS/1280/V  

 
 
Betreff: No (Tiny) Home For The Homeless?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Nöll, OliverNöll, Oliver
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
08.05.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) beantwortet   

Beschlussvorschlag

Aufgrund der am Morgen des 30.04.2019 erfolgten Räumung und Zerstörung von zwei sogenannten “Tiny Homes” auf dem Mariannenplatz frage ich das Bezirksamt:

 

  1. Welche Grundlage hatte die ursprüngliche Genehmigung der Aufstellung der zwei Tiny Homes auf dem Mariannenplatz?

 

  1. Bis wann war diese befristet?

 

  1. Wer hat aufgrund welcher Umstände entschieden, nach Auslaufen der Genehmigungsfrist die beiden Häuschen weiter zu dulden?

 

  1. Gab es hierzu protokollierte Beschlüsse des Bezirksamtes?

 

  1. Bis zu welchem Datum war diese Duldung befristet?

 

  1. Gab es zur Räumung einen Beschluss des Bezirksamtes?

 

  1. Wenn ja, von wann datiert dieser und was ist der Wortlaut?

 

  1. War die völlige Zerstörung des Eigentums der beiden obdachlosen Menschen Gegenstand des Beschlusses oder Erörterungen?

 

  1. Aufgrund des Umstandes, dass dem Bezirksamt jeder Träger/Experte hätte sagen können, dass es kaum möglich ist, in den avisierten Zeitfenstern mit den Betroffenen zu Lösungen zu kommen: Welche konkreten Nachteile hätten sich aus einer Verlängerung des Duldungszeitraums ergeben?

 

  1. Ab wann und in welcher Form waren die bezirklichen sozialen Wohnhilfen einbezogen?

 

  1. Wer trägt die politische Verantwortung für diese sozialpolitische Katastrophe, bzw. im Amtsbereich welches Stadtrates liegt die Entscheidungsbefugnis über Art und Umfang der durchgeführten Maßnahme?

 

  1. In der Erklärung des Bezirksamtes ist vage von „Sicherheitsbedenken“ die Rede von wem und in welcher Form wurden diese geäert?

 

  1. Konkret: Hat die Partei DIE LINKE bezüglich ihres am 01. Mai auf dem Mariannenplatz stattfindenden Festes in irgendeiner Form Bedenken geäert?

 

  1. Hat die Polizei offiziell Sicherheitsbedenken geäert, bzw. sich offiziell an das Bezirksamt gewendet?

 

  1. Wie lautet die Einschätzung des Ordnungsamtes im Vorfeld der Räumung?

 

  1. Warum wurden die beiden Tiny Homes die auf Rädern standen nicht einfach weggefahren, sondern mittels schwerer Maschinen völlig zerstört?

 

  1. War dem Bezirksamt die Einschätzung der Polizei bezüglich der „Unverletzlichkeit der Wohnung“ bekannt?

 

  1. Teilt das Bezirksamt die Einschätzung, dass angesichts dieses Schriftstückes das Vorgehen als rechtsstaatswidrig zu bewerten ist?

 

  1. Gibt es angesichts dessen eine straf- und zivilrechtliche Bewertung des Vorgang, bzw. welche Folgen drohen dem Bezirk?

 

  1. Ungeachtet der juristischen Aufarbeitung: Welche Form der Wiedergutmachung strebt das Bezirksamt an?

 

  1. Kann die BVV zukünftig davon ausgehen, dass bei ähnlich gelagerten Fällen vorab eine juristische und soziale Bewertung einer derartigen Maßnahme erfolgt?

 

  1. Gilt in Friedrichshain-Kreuzberg weiterhin, dass Hilfe Vorrang vor Ordnungsmaßnahmen hat oder gehen wir nun den Weg eines Herrn von Dassel (Bezirksbürgermeister Mitte - B90/Grüne)?

 

 

BVV 13.05.2019

Beantwortung BzBmin Frau Herrmann

 

Die Antwort die ich Ihnen jetzt gebe auf all Ihre Fragen, resultiert aus einer inzwischen einwöchigen Recherche aller Mails die wir aus der Verwaltung bekommen haben; die wir aus der Verwaltung Soziales bekommen haben, aus der Verwaltung des SGA’s und aus der Verwaltung des Ordnungsamtes. Und die Grundlage ist das, was mir vorliegt. Das will ich auch noch mal deutlich sagen.

 

Ich komme zu Ihrer ersten Frage:

 

1. Welche Grundlage hatte die ursprüngliche Genehmigung der Aufstellung der zwei Tiny Homes auf dem Mariannenplatz?

Es existierte und existiert keine Genehmigung zur Aufstellung von zwei Tiny Homes auf dem Mariannenplatz!

 

Zu den Tiny-Homes lag für einen anderen Standort eine Sondernutzungserlaubnis des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA) vom 28.09.2018 bis zum 30.09.2018 vor. Die genehmigte Aktionsfläche für den Bau der Little Homes war örtlich nicht identisch mit den Standorten der beiden Tiny Homes auf dem Mariannenplatz.

 

Alle Aktionsflächen waren nur für die Veranstaltungszeit genehmigt.

 

Im Genehmigungsbescheid ist eine vollständige Beräumung bis zum 01.10.2018 gefordert, der nach Inaugenscheinnahme vom 02.10.18 auch nachgekommen wurde. Ursprünglich war seitens des Veranstalters KARUNA e.V. vorgesehen, die Tiny Homes nach Schöneberg zu versetzen. Im November 2018 meldete das SGA die Wiedererrichtung an anderer Stelle auf dem Mariannenplatz.

 

Sie waren am gewählten Standort gemäß §6 Berliner Grünanlagengesetz nicht genehmigungsfähig und hatten daher keine Sondernutzungserlaubnis.

 

Somit ist klar, dass diese von Anfang an ungenehmigt in der gesetzlich geschützten Grünanlage aufgestellt worden sind.

 

2. Bis wann war diese befristet?

Siehe Antwort zu Frage 1

 

3. Wer hat aufgrund welcher Umstände entschieden, nach Auslaufen der Genehmigungsfrist die beiden Häuschen weiter zu dulden?

Im Rahmen einer BA-Sitzung im November 2018 hat Sozialstadtrat Mildner-Spindler berichtet, dass auf dem Mariannenplatz zwei Tiny Homes stehen, die bewohnt sind.

 

Das SGA sah am 5.12.2018 mit Blick auf die Außentemperaturen von einer Beräumung ab.

 

Am 12.2.2019 wurde im BA verabredet, die 2 Tiny Homes bis zum Ende der Kälteperiode zu dulden und Karuna aufzufordern, für die beiden Hütten alternative Standorte zu finden. Stadtrat Mildner-Spindler wollte sich dazu bilateral mit dem SGA verständigen 

 

4. Gab es hierzu protokollierte Beschlüsse des Bezirksamtes?

Nein! Es gab aber in verschiedenen Bezirksamtssitzungen Besprechungspunkte zur Thematik, verbunden mit verbindlichen Verabredungen.

 

Bereits im Rahmen der BA-Sitzung am 13.11.2018 berichtet der Sozialstadtrat von einem Gespräch am 9.11.2018 mit der Pfarrerin der Thomaskirche, wo er um Unterstützung zur Umsetzung der beiden Hütten gebeten wurde.

 

Am 12.2.2019 wurde im BA verabredet, die 2 Tiny-Houses bis zum Ende der Kälteperiode zu dulden und Karuna aufzufordern, für diese alternative Standorte zu finden.

 

Am 9.4.2019 unterrichtet Herr Mildner-Spindler das BA über sein Gespräch mit Vertretern von Karuna e.V., dass die Tiny Homes an der nordöstlichen Seite des denkmalgeschützten Mariannenplatzes zum Ende der Kälteperiode (Ende April 19) durch Karuna an einen anderen Ort verbracht werden.

 

5. Bis zu welchem Datum war diese Duldung befristet?

Im Rahmen der Kältehilfe bis zum 30.4.2019. Es gab jedoch keine Sondernutzungsgenehmigung. Laut einer Mail von Stadtrat Mildner-Spindler am 8.4.2019 haben der Stadtrat und der Referent des Staatssekretärs für Soziales Karuna e.V. am Rande einer Veranstaltung informiert, dass die Frist bis zum 30.4.2019 verlängert wurde. Im Gegenzug wurde von Karuna e.V. zugesagt sich um die Versetzung der Tine Homes weg vom Mariannenplatz zu kümmern 

 

6. Gab es zur Räumung einen Beschluss des Bezirksamtes?

Nein. Aber die Verabredung im Konsens lautet, dass die beiden Hütten nach der Kälteperiode umzusetzen sind.

 

7. Wenn ja, von wann datiert dieser und was ist der Wortlaut?

12.02.2019: „2 Tiny-Houses auf dem Mariannenplatz. Hier besteht Konsens, die 2 Tiny-Houses bis zum Ende der Kälteperiode zu dulden und Karuna dann aufzufordern, für diese alternative Standorte zu finden. Büro Dez ArbBüdGesSoz wird sich bilateral mit dem SGA verständigen.“

 

8. War die völlige Zerstörung des Eigentums der beiden obdachlosen Menschen Gegenstand des Beschlusses oder Erörterungen?

Nein!

 

9. Aufgrund des Umstandes, dass dem Bezirksamt jeder Träger/Experte hätte sagen können, dass es kaum möglich ist, in den avisierten Zeitfenstern mit den Betroffenen zu Lösungen

zu kommen: Welche konkreten Nachteile hätten sich aus einer Verlängerung des Duldungszeitraums ergeben?

Es gab eine Sondernutzungsgenehmigung bis zum 30.9.2018. Aufgrund des Winters wurde der illegale Zustand im Rahmen der Kältehilfe bis zum 30.4.2019 geduldet. Es gab also vom 5.12. bis zum 30.4.2019 ausreichend Zeit, um eine Lösung zu finden.

 

10. Ab wann und in welcher Form waren die bezirklichen sozialen Wohnhilfen einbezogen?

Die Soziale Wohnhilfe Friedrichshain-Kreuzberg ist erst am 26.04.2019 über die konkret anstehende Räumung der Tiny Homes informiert worden. Die Bewohner der Tiny Homes wussten laut Auskunft des Streetworkers vom Diakonischen Werk Berlin Stadtmitte e.V. (EHAP-Projekt „Wegweiser aus der Ausgrenzung“) seit längerem, dass sie zu Ende April mit einer Räumung zu rechnen haben.

 

11. Wer trägt die politische Verantwortung für diese sozialpolitische Katastrophe, bzw. im Amtsbereich welches Stadtrates liegt die Entscheidungsbefugnis über Art und Umfang der durchgeführten Maßnahme?

Räumungen entscheidet das Bezirksamt als Kollegialorgan und trägt somit gemeinsam die politische Verantwortung.

 

Für das Bezirksamt hatte der Sozialstadtrat die Federführung zur Umsetzung übernommen. Er informierte bilateral die zuständigen Ämter und versuchte mit der Senatsverwaltung für Soziales und dem Träger eine einvernehmliche Lösung mit den beiden Bewohnern zu finden.

 

Am 28.4.2019 schickte er Stadtrat Schmidt aus dem Urlaub eine Whatsapp-Nachricht mit dem Hinweis, die Räumung um drei Tage zu verschieben, weil die Nähe zum 1. Mai politisch schwierig sein könnte. Stadtrat Schmidt informierte diesbezüglich das SGA. Aufgrund der politischen Versammlungen auf dem Mariannenplatz hatte das SGA jedoch Sicherheitsbedenken und vollzog die Räumung. 

 

12. In der Erklärung des Bezirksamtes ist vage von „Sicherheitsbedenken“ die Rede von wem

und in welcher Form wurden diese geäert?

In einem Bericht der Polizei vom 05.04.2019 wird der Zustand einer illegalen Nutzung in der Grünanlage gemeldet und die sukzessive bauliche Erweiterung der beiden „Little Homes“ in Zusammenhang mit den Mai-Feierlichkeiten auf dem Mariannenplatz als problematisch angezeigt.

 

Weiterhin hat es seitens der Anwohnerschaft und der Kirche vielfache Beschwerden in Bezug auf die ungeregelte Situation allgemein, und im Besonderen hinsichtlich Vermüllung, Brandgefahren etc. gegeben.

 

13. Konkret: Hat die Partei DIE LINKE bezüglich ihres am 01. Mai auf dem Mariannenplatz stattfindenden Festes in irgendeiner Form Bedenken geäert?

Ist dem Bezirksamt nicht bekannt. Ob etwaige Sicherheitsbedenken mit der Polizei als Genehmigungsbehörde für Versammlungen kommuniziert wurden, entzieht sich der Kenntnis des Bezirksamtes.

 

14. Hat die Polizei offiziell Sicherheitsbedenken geäert, bzw. sich offiziell an das Bezirksamt gewendet?

Die Polizei gab per Mail und Bericht mehrfach Sicherheitshinweise bezüglich der beiden Hütten im Zuge des 1. Mais.

 

15. Wie lautet die Einschätzung des Ordnungsamtes im Vorfeld der Räumung?

Laut einer Mail vom Ordnungsamt vom 10.4.2019 stellt der Amtsleiter des Ordnungsamtes die Duldung der Little Homes in Frage.

 

Am 26.4.2019 informiert das SGA das Ordnungsamt über die bevorstehende Beräumung der Tiny Homes am 30.4.2014 und bittet um Unterstützung. Das Ordnungsamt kommt dem nicht nach und begründet dies damit, dass bis zum 30.4.2019 (24 Uhr) keine Ordnungswidrigkeit vorliege und verweist im Gegenzug das SGA auf die Polizei. 

 

16. Warum wurden die beiden Tiny Homes die auf Rädern standen nicht einfach weggefahren, sondern mittels schwerer Maschinen völlig zerstört?

Nach Aussagen des SGA waren die Räder augenscheinlich nicht zur Fortbewegung geeignet. Zudem hatten die Little Homes Anbauten erfahren, die einen Transport zusätzlich erschwerten. Den nicht transportfähigen Zustand der Little Homes haben die Bewohner ausdrücklich bestätigt.

 

Die folgenden Fragen 17, 18 und 19 werde ich in einer Antwort zusammengefasst beantworten

 

17. War dem Bezirksamt die Einschätzung der Polizei bezüglich der „Unverletzlichkeit der Wohnung“ bekannt?

 

18. Teilt das Bezirksamt die Einschätzung, dass angesichts dieses Schriftstückes das Vorgehen als rechtsstaatswidrig zu bewerten ist?

 

19. Gibt es angesichts dessen eine straf- und zivilrechtliche Bewertung des Vorgangs, bzw. welche Folgen drohen dem Bezirk?

Eine Stellungnahme oder ein Gutachten der Polizei zur Unverletzlichkeit der Wohnung liegen uns nicht vor. Inwieweit diesbezügliche Pressemitteilungen die Einschätzung der Polizei zutreffend wiedergeben, entzieht sich meiner Kenntnis.

 

Ob es sich bei den beiden „Little-Homes“ um durch Art. 13 GG -  insbesondere vor Durchsuchungen und Überwachungen - geschützten Wohnraum gehandelt hat, ist im vorliegenden Fall nicht relevant, da die beiden Little Homes rechtswidrig auf einer öffentlichen Grünanlage, dem Mariannenplatz, standen.

 

Das Aufstellen von Little Homes geht über den Gemeingebrauch nach § 6 Grünanlagengesetz hinaus und stellt eine  genehmigungspflichtige Sondernutzung der öffentlichen Grünfläche dar. Ohne diese Sondernutzungserlaubnis liegt ein Gesetzesverstoß vor, der zugleich nach § 7 Abs. 2, 3 Grünanlagengesetz als  Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis 5.000,-- € geahndet werden kann.

 

Im vorliegenden Fall war eine ursprünglich KARUNA erteilte Sondernutzungsgenehmigung bereits seit dem 02.10.2018 abgelaufen und eine zwischenzeitlich erteilte Duldung zurückgenommen worden. Damit waren am 30.04.2019  die Voraussetzungen einer konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit  nach § 17 ASOG erfüllt. Ein Eilbedarf für die Räumung ergab sich zudem aus den Veranstaltungen und der allgemeinen Gefahrenlage auf und um den Mariannenplatz am 01. Mai.

 

Auch wenn bewohnte Tiny Homes, ebenso wie andere von Menschen bewohnte umschlossene Räumlichkeiten, unter den vor staatlichen Eingriffen (insbesondere Durchsuchungen) geschützten Wohnraum fallen   - unabhängig davon, ob die Personen dort gemeldet waren oder nicht - , wird das Recht am geschützten Wohnraum im vorliegenden Fall durch die damit einhergehende rechtswidrige Nutzung der Grünanlage überlagert.

 

Unmittelbare Rechtsgrundlage für die Beräumung - und  ggf. flankierend  - für deren Duldung durch die Betroffenen - war somit das Grünanlagengesetz in Verbindung mit dem ASOG und dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz. Eines weiteren Titels oder eines Gerichtsbeschlusses bedurfte es nicht.

Das Vorgehen des Bezirksamtes war nicht rechtsstaatswidrig. Straf- und zivilrechtlichen Ansprüchen gegen das Bezirksamt fehlt daher jede Grundlage.“

 

20. Ungeachtet der juristischen Aufarbeitung: Welche Form der Wiedergutmachung strebt das Bezirksamt an?

Keine.

 

21. Kann die BVV zukünftig davon ausgehen, dass bei ähnlich gelagerten Fällen vorab eine juristische und soziale Bewertung einer derartigen Maßnahme erfolgt?

Das Bezirksamt wird für vergleichbare Fälle keine Duldungen mehr erteilen. Für Unterbringung in Tiny Homes bedarf es ein Gesamtkonzept. Dazu gibt es bereits Gespräche mit dem Staatssekretär für Soziales. Ansonsten gilt das Eckpunktpapier der AG „Umgang mit Obdachlosencamps“. Die Federführung für diese AG hat Staatssekretär Fischer.

 

22. Gilt in Friedrichshain-Kreuzberg weiterhin, dass Hilfe Vorrang vor Ordnungsmaßnahmen hat oder gehen wir nun den Weg eines Herrn von Dassel (Bezirksbürgermeister Mitte -

B90/Grüne)?

In der Sozialen Wohnhilfe Friedrichshain-Kreuzberg gilt immer und vorrangig das Prinzip der Hilfebedarfsfeststellung und der Ausrichtung adäquater Hilfsangebote an den Bedarfslagen der Betroffenen. Die Umsetzung von Hilfen orientiert sich dabei an der Besonderheit des Einzelfalls und den leistungsrechtlichen bzw. gesetzlichen Möglichkeiten. Sie ist darüber hinaus aber auch abhängig von der Mitwirkungs- und Kooperationsbereitschaft der Betroffenen.

 

Kurzum: In Friedrichshain-Kreuzberg haben aus Sicht des Bezirksamtes grundsätzlich Hilfemaßnahmen immer Vorrang vor Ordnungsmaßnahmen. An dieser Stelle ist es sicherlich hilfreich, auf das soeben genannte Eckpunktpapier einzugehen. Ich zitiere:

 

Wenn schlussendlich die Bemühungen einer konfliktfreien Lösung nicht tragen und die Vermittlung in Regelangebote oder in die zu schaffenden Alternativen abgelehnt wird, ist

letztlich auch eine ordnungsrechtliche Maßnahme wie bspw. eine Räumung durch Ordnungsamt und Polizei nicht zu vermeiden. Dieses Vorgehen wird dann gleichermaßen von allen Beteiligten mitgetragen.“

 

 

 
 

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