Drucksache - DS/1262/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Grundsätzlich ist unter jeden Neubau eine Tiefgarage für eigene und Nachbarmieter mitzuplanen, falls technische und geologische Voraussetzungen einer Realisierung nicht entgegenstehen. Eine Baugenehmigung erfolgt nur noch in Zusammenhang mit dem Nachweis von mindestens einem Parkplatz pro Wohnung.
Begründung:
Im Bezirk werden viel mehr Autos zugelassen als (unbewirtschaftete) Parkplätze vorhanden sind. Dies könnte auch als eine Form von Wegelagerei bezeichnet werden. Nicht nur Familien, Alte und Gehbehinderte haben täglich Wege mit Gepäck, Einkäufen, Schul- und Sporttaschen zu erledigen. Es spart auch Zeit, Bürokratiewege und Arztbesuche mit dem Fahrzeug zu erledigen. Zeit, die immer schneller getaktet wird durch steigende Mieten und manchmal unnötige, weil nicht überprüfte Ausgaben für völlig fremde Menschen.
Es ist normal, praktisch, realistisch und zukunftsorientiert, ein möglichst schadstoffarmes Auto pro Wohnung zu nutzen. Dieser Tatsache könnte auch mal der übertrieben ideologische Bezirk Rechnung tragen, statt ständig und ausschließlich auf die Öffentlichen und Fahrräder zu verweisen. Ein erster Schritt wäre eine vernünftige Parkplatzplanung bei jedem Neubau, welche die Nachbarschaft gegen akzeptables Entgelt gleich mit entlasten könnte.
BVV 13.05.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt.
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