Drucksache - DS/1240/V
Ich frage das Bezirksamt:
Abt. Bauen, Planen und Facility Management Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Ich beantworte Ihnen Frage 1 und 2 zusammen:
Es sind drei Klageverfahren anhängig. Sie betreffen:
Die beantragten Nutzungen waren gem. § 34 Abs. 1 BauGB auf dem Grundstück nicht genehmigungsfähig.
Alle drei Klageverfahren wurden vom Verwaltungsgericht Berlin abgewiesen. Das heißt, das Verwaltungsgericht hat die Auffassung des Bezirks bestätigt.
Die Gegenseite hat beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Zulassung der Berufung beantragt.
Ein weiteres Widerspruchsverfahren ist beim Bezirk anhängig:
Dieser Widerspruch richtet sich gegen einen Bescheid, der feststellt, dass ein Antrag auf eine Bar oder ein Cafe mit Ausstellungsbereich zurückgenommen wurde. Diese fiktive Rücknahme erfolgte, weil der Antrag nicht fristgerecht vervollständigt wurde.
Wenn die Klagen Erfolg haben, ist der Kläger berechtigt, die beantragten Nutzungen umzusetzen. Ferner ist nicht auszuschließen, dass der Bezirk verpflichtet ist, Schadensersatz zu zahlen.
Das kann zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht genauer beziffert werden und hängt vom Ausgang der Entscheidungen ab.
Freundliche Grüße
Florian Schmidt
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