Drucksache - DS/1240/V  

 
 
Betreff: Entschädigungsrisiken RAW-Gelände
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Beckers Dr., PeterBeckers, Peter
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
27.03.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele Klagen und Widersprüche gegen das Bezirksamt (Stadtplanungsamt), die das RAW-Gelände betreffen, sind derzeit noch anhängig?
     
  2. Was sind die Gründe dafür?
     
  3. Welche Risiken bestehen, wenn die Klagen vor Gericht Erfolg haben?

 

 

Abt. Bauen, Planen und Facility Management

Bezirksstadtrat

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Wie viele Klagen und Widersprüche gegen das Bezirksamt (Stadtplanungsamt), die das RAW-Gelände betreffen, sind derzeit noch anhängig??
  2. Was sind die Gründe dafür?

 

Ich beantworte Ihnen Frage 1 und 2 zusammen:

 

Es sind drei Klageverfahren anhängig.
 

Sie betreffen:

 

  1. die Versagung einer Baugenehmigung für eine KFZ-Stellplatzanlage, sowie
  2. einen negativen Vorbescheid zu einem Hotelresort, bzw. Gastronomie und
  3. einen negativen Vorbescheid zu den Nutzungsarten Einzelhandel, Hotel und Wohnen.

 

Die beantragten Nutzungen waren gem. § 34 Abs. 1 BauGB auf dem Grundstück nicht genehmigungsfähig.

 

Alle drei Klageverfahren wurden vom Verwaltungsgericht Berlin abgewiesen. Das heißt, das Verwaltungsgericht hat die Auffassung des Bezirks bestätigt.

 

Die Gegenseite hat beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Zulassung der Berufung beantragt.

 

Ein weiteres Widerspruchsverfahren ist beim Bezirk anhängig:

 

Dieser Widerspruch richtet sich gegen einen Bescheid, der feststellt, dass ein Antrag auf eine Bar oder ein Cafe mit Ausstellungsbereich zurückgenommen wurde. Diese fiktive Rücknahme erfolgte, weil der Antrag nicht fristgerecht vervollständigt wurde.

 

  1. Welche Risiken bestehen, wenn die Klagen vor Gericht Erfolg haben?

 

Wenn die Klagen Erfolg haben, ist der Kläger berechtigt, die beantragten Nutzungen umzusetzen. Ferner ist nicht auszuschließen, dass der Bezirk verpflichtet ist, Schadensersatz zu zahlen.

 

Das kann zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht genauer beziffert werden und hängt vom Ausgang der Entscheidungen ab.

 

Freundliche Grüße

 

 

Florian Schmidt

 

 
 

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