Drucksache - DS/1227/V
Ich frage das Bezirksamt:
Abt. Bauen, Planen und Facility Management Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Für die Sanierung von Radwegen im Bezirk ist grundsätzlich das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) zuständig. Hier der Fachbereich Straßen. Bei dem von Ihnen genannten Radweg in der Prinzenstraße handelte es sich allerdings nicht um eine Radwegesanierung. In der Prinzenstraße handelte es sich um eine Maßnahme zur Beseitigung von Gefahrenstellen.
Der Radweg in der Prinzenstraße zwischen Ritterstraße und Gitschiner Straße war durch Wurzelschäden stark beschädigt. Dadurch war die Verkehrssicherheit für den Radverkehr nicht mehr gewährleistet. Als Sofortmaßnahme mussten zwei Platanen gefällt werden.
An vier weiteren Platanen war es möglich, die Wurzeln durch Asphaltarbeiten zu überbauen. Durch das Anlegen von Rampen über die Wurzeln konnten sowohl die Bäume gerettet, als auch der Radweg in einen verkehrssicheren Zustand gebracht werden.
Die Beseitigung der Gefahrenstellen wurde von der beauftragten Firma gemäß den Vorgaben des SGA umgesetzt. Das SGA vertritt nicht die Meinung, dass es sich bei den Anrampungen um „riesige“ Bodenwellen handelt.
Entfällt aufgrund der Antwort zu Frage 2
Freundliche Grüße
Florian Schmidt
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