Drucksache - DS/1216/V  

 
 
Betreff: Rückstellung von Bauanträgen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEVorsteherin
Verfasser:Amiri, RezaJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Vorberatung
20.03.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (StadtBW) vertagt   
03.04.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (StadtBW) mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
08.05.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, alle Bauanträge bzw. Anträge auf Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen, die für Immobilien im Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses für die Ausweisung eines Erhaltungsgebietes „Karl-Marx-Allee / Frankfurter Allee (ehemals Stalinallee) und deren flankierende Bereiche“ gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gestellt werden, zurückzustellen, bis die Erhaltungsverordnung beschlossen wurde oder in dringenden Fällen dem Ausschuss zur Bewertung bzw. Entscheidung vorzulegen.

 

 

Begründung:

Zunehmend werden Umbauplanungen und Nachverdichtungspläne privater Eigentümer und städtischer Wohnungsbaugesellschaften bekannt, die Auswirkungen entfalten können auf die städtebauliche Eigenart des Gebietes. Der Aufstellungsbeschluss bietet die Möglichkeit, bis zum Abschluss der begründenden Studie bzw. Untersuchung und der Erarbeitung von Genehmigungskriterien, Bauvorhaben zurückzustellen.

 

Danach können Anträge auf Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen im Baugenehmigungsverfahren zur Sicherung der Erhaltungsziele für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten befristet zurückgestellt werden. Handelt es sich nicht um eine Maßnahme, die eines Baugenehmigungsverfahrens bedarf, kann anstelle der Aussetzung / Zurückstellung des Verfahrens eine vorläufige Untersagung innerhalb einer durch Landesrecht festgesetzten Frist erfolgen. Diese vorläufige Untersagung steht gem. § 15 Satz 3 BauGB der Zurückstellung nach Satz 1 gleich.

 

 

StadtBW 03.04.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, alle Bauanträge bzw. Anträge auf Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen, die für Immobilien im Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses für die Ausweisung eines Erhaltungsgebietes „Karl-Marx-Allee / Frankfurter Allee (ehemals Stalinallee) und deren flankierende Bereiche“ gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gestellt werden, zurückzustellen, bis die Erhaltungsverordnung beschlossen wurde oder in dringenden Fällen dem Ausschuss zur Bewertung vorzulegen.

 

 

BVV 08.05.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, alle Bauanträge bzw. Anträge auf Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen, die für Immobilien im Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses für die Ausweisung eines Erhaltungsgebietes „Karl-Marx-Allee / Frankfurter Allee (ehemals Stalinallee) und deren flankierende Bereiche“ gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gestellt werden, zurückzustellen, bis die Erhaltungsverordnung beschlossen wurde oder in dringenden Fällen dem Ausschuss zur Bewertung vorzulegen.

 

 
 

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