Drucksache - DS/1141/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt den Bebauungsplan 2-35b für das Grundstück Köpenicker Straße 11-12 (Tengelmann) dahingehend zu ändern, dass keiner der Gebäuderiegel näher als 30 Meter an das Spreeufer heranreicht. Die geplante Brandwandbebauung am Wasser soll nicht gestattet werden. Die Brandwand soll gestaltet und begrünt werden und der Nachbar ggf. ein Fensterrecht erhalten.
Damit sollen vor den Hintergrund des Bürgerentscheids „Spreeufer für alle!“ (DS1521/III) zumindest die 2009 beschlossenen „Planungsleitlinien für das Kreuzberger Spreeufer“ (DS/1354/llI) umgesetzt werden, die als Planungsziel einen 30 Meter breiten unbebauten Bereich entlang der Spree beinhalten.
Ein niedriger Anbau an die zweigeschossige Brandwand Köpenicker Str. 10 - jedoch nicht bis zum Ufer - könnte im Zuge der Umplanung geprüft werden. Eine öffentliche Nutzung wäre die Vorraussetzung.
Die Umplanung soll mit einer Bürgerbeteiligung durchgeführt werden. Dem Ausschuss StadtBW ist laufend zu berichten.
Begründung Die Spreeuferbereiche in Kreuzberg sind zum großen Teil historisch bis an die Uferkante bebaut. Einen großen Stellenwert hat deshalb die räumliche Qualität der Uferabschnitte, auf denen öffentliche Aufenthaltsqualität am Wasser generiert werden kann. Die Köpenicker Straße 11-12 ist einer der Abschnitte, wo dies der Fall ist. Die vorgestellte Planung für das Tengelmann-Grundstück beinhaltet einen Gebäuderiegel, die zu nah ans Ufer reicht (20 Meter). Hier werden einige wenige hochpreisige Wohnungen nah am Wasser entstehen, der öffentliche Uferfreibereich jedoch unnötig stark verschattet und städtebaulich verstellt. Zudem soll an der Brandwand des Nachbargebäudes Köpenicker Str. 10 eine Bebauung bis fast an die Uferkante stattfinden. Das ist vor dem Hintergrund der Beschlusslage nicht gewünscht und würde nur wenige Luxuswohnungen auf Kosten des öffentlichen Raumes erbringen. Zudem würde das schützenswerte Naturufer in erheblichem Umfang vernichtet. Eine Umplanung für mehr zusammenhängende Grün- und Freiflächen am Ufer ist ein wichtiger Schritt zur Daseinsvorsorge und ein dauerhafter Gewinn für das Stadtklima. Bei geschickter Umplanung muss die bauliche Nutzung des Grundstücks nicht wesentlich herabgesetzt werden.
BVV 27.02.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
StadtBW 20.03.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.
BVV 27.03.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt.
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