Drucksache - DS/0904/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Jugendamt wird beauftragt dafür zu sorgen, dass
Der BVV ist im Dezember 2018 Bericht zu erstatten.
Begründung:
Nach § 5, Abs. 1 Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz
„§ 5 Festsetzung der Kostenbeteiligung
(1) Für jedes betreute Kind soll die nach der einschlägigen Anlage jeweils maßgebliche Kostenbeteiligung festgesetzt werden, sofern nicht eine Verringerung der Kostenbeteiligung rechtfertigenden Unterlagen vorgelegt werden.“
setzt die Kostenstelle bei Antragstellung die Kosten für die Kita fest. Viele Betroffene denken, dass mit Vorlage des Jobcenterbescheides alles getan wäre. Sie wissen nicht, dass für eine kostengünstigere Variante auch der Berlin-Pass des Kindes vorzulegen ist, der natürlich auf dem Jobcenterbescheid beruht.
Deshalb ist es wichtig, die Betroffenen darüber zu informieren.
BVV 29.08.2018 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
Jugendhilfeausschuss 18.09.2018
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Jugendamt wird beauftragt dafür zu sorgen, dass
Der BVV ist im Dezember 2018 Bericht zu erstatten.
BVV 26.09.2018 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Jugendamt wird beauftragt dafür zu sorgen, dass
Der BVV ist im Dezember 2018 Bericht zu erstatten.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 12.12.2018 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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