Drucksache - DS/0814/V  

 
 
Betreff: Wohnungsbau jetzt! Vereinbarungen des Senats mit den Bezirken
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPFDP
Verfasser:Heihsel, MarleneHeihsel, Marlene
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
30.05.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Welche Punkte wurden zwischen Bezirk und Senat zur Steigerung der Baugenehmigungszahlen getroffen?

 

  1. Welche hierbei geschlossenen Punkte setzt der Bezirk wann um?

 

  1. Wie hoch schätzt der Bezirk die durch diese Maßnahmen erreichte Steigerung der Baugenehmigungszahlen (in Prozent und absolut)?

 

 

Nachfragen:

 

  1. Wie werden Mittel aus dem Topf des Senats inhe von 7,5 Mio. €/Jahr (zur Beschleunigung des Wohnungsneubaus und für weitere wohnungspolitische Maßnahmen) in Friedrichshain-Kreuzberg konkret verwendet?

 

  1. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt der Bezirk zur Beschleunigung des Wohnungsneubaus?

 

 

Abt. Bauen, Planen und Facility Management                                                

Bezirksstadtrat                                  

 

 

Ihre Anfrage wird beantwortet wie folgt:

 

  1. Welche Punkte wurden zwischen Bezirk und Senat zur Steigerung der Baugenehmigungszahlen getroffen?

 

Die „ndnisse für Wohnungsneubau und Mieterberatung in Berlin

2018 2021“ sind online zu finden unter: https://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/bezirksbuendnis/

Alle Vereinbarungen können dem fünfzehnseitigen Dokument entnommen werden. Sie betreffen Planungs- und Baurecht, Bürgerbeteiligung, Beratungsangebote, das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung, Konfliktlösungsinstrumente für Bauherren, das Wohnungsbauinformationssystem (WoFis), soziale Infrastrukturkonzepte und weitere Punkte.

 

Im Teil B ab S. 8 sind  die Zielvereinbarungen mit dem Bezirk zu sechs zentralen B-Plänen und zur Nachverdichtung Friedrichshain-West bis 2021 aufgeführt, die den neuen Wohnungsbau ermöglichen sollen. Da sind:

 

        Hallesches Ufer 60 (ehem. Postscheckamt) (B-Plan VI-46-1)

        penicker Str. 21-29 (BEHALA-Gelände) (B-Plan 2-17)

        penicker Str. 14 (Zapf) (B-Plan 2-35a-VE)

        penicker Str. 11-12 (Netto) (B-Plan 2-35b)

        Sanierungsgebiet Rathausblock (Dragonerareal) (B-Plan 2-48)

        Franz-Künstler-Straße 10 (B-Plan VI-125b)

        Nachverdichtung in Friedrichshain West

 

  1. Welche hierbei geschlossenen Punkte setzt der Bezirk wann um?

 

Zu den unter 1. aufgeführten Projekten wurden Zwischenschritte für das Jahr 2018 und Zielstellungen bis 2021 getroffen worden. Gemäß Vereinbarung werden in den Jahren 2019-2021 jeweils weitere Schritte/Ziele jährlich definiert. Es ist vorgesehen gemäß Vereinbarung zu verfahren.

 

  1. Wie hoch schätzt der Bezirk die durch diese Maßnahmen erreichte Steigerung der Baugenehmigungszahlen (in Prozent und absolut)?

 

Die Auswertung des Wohnbauflächen-Informationssystems und die Berechnung der Nachverdichtungspotenziale ergeben für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin ein

Potenzial von insgesamt 6.537 WE, deren Genehmigung innerhalb des Bündniszeitraums bis 2021 nach heutigem Kenntnisstand als möglich angesehen wird.

 

 

Nachfragen:

 

  1. Wie werden Mittel aus dem Topf des Senats in Höhe von 7,5 Mio. €/Jahr (zur Beschleunigung des Wohnungsneubaus und für weitere wohnungspolitische Maßnahmen) in Friedrichshain-Kreuzberg konkret verwendet?

 

Es ist beabsichtigt die Mittel für Gutachten und Studien zu verwenden die den Wohnungsneubau und die begleitende soziale Infrastruktur betreffen. Außerdem zur Beauftragung externer Büros für B-Pläne und für Bürgerbeteiligungsprozesse. Weiterhin werden diese Mittel auch für Personal und Personalfortbildungen verwendet, sowie Möbel und Ausstattung für neues Personal. Darüber hinaus muss ein technisches Fahrzeug für den Fachbereich Vermessung angeschafft werden.

 

  1. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt der Bezirk zur Beschleunigung des Wohnungsneubaus?             

 

Zum Teil ergibt sich die Beantwortung aus den oben stehenden Fragen.

Aufgrund der bestehenden Situation kann der Schwerpunkt im Stadtentwicklungsamt nur auf der Bündelung der geringen personellen Kapazitäten liegen, die die vereinbarte Bearbeitung von Bebauungsplänen und Projekten für den Wohnungsbau betreffen.

 

Freundliche Grüße

 

 

Florian Schmidt

 

 
 

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