Drucksache - DS/0814/V
Wir fragen das Bezirksamt:
Nachfragen:
Abt. Bauen, Planen und Facility Management Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage wird beantwortet wie folgt:
Die „Bündnisse für Wohnungsneubau und Mieterberatung in Berlin 2018 – 2021“ sind online zu finden unter: https://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/bezirksbuendnis/ Alle Vereinbarungen können dem fünfzehnseitigen Dokument entnommen werden. Sie betreffen Planungs- und Baurecht, Bürgerbeteiligung, Beratungsangebote, das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung, Konfliktlösungsinstrumente für Bauherren, das Wohnungsbauinformationssystem (WoFis), soziale Infrastrukturkonzepte und weitere Punkte.
Im Teil B ab S. 8 sind die Zielvereinbarungen mit dem Bezirk zu sechs zentralen B-Plänen und zur Nachverdichtung Friedrichshain-West bis 2021 aufgeführt, die den neuen Wohnungsbau ermöglichen sollen. Da sind:
Hallesches Ufer 60 (ehem. Postscheckamt) (B-Plan VI-46-1) Köpenicker Str. 21-29 (BEHALA-Gelände) (B-Plan 2-17) Köpenicker Str. 14 (Zapf) (B-Plan 2-35a-VE) Köpenicker Str. 11-12 (Netto) (B-Plan 2-35b) Sanierungsgebiet Rathausblock (Dragonerareal) (B-Plan 2-48) Franz-Künstler-Straße 10 (B-Plan VI-125b) Nachverdichtung in Friedrichshain West
Zu den unter 1. aufgeführten Projekten wurden Zwischenschritte für das Jahr 2018 und Zielstellungen bis 2021 getroffen worden. Gemäß Vereinbarung werden in den Jahren 2019-2021 jeweils weitere Schritte/Ziele jährlich definiert. Es ist vorgesehen gemäß Vereinbarung zu verfahren.
Die Auswertung des Wohnbauflächen-Informationssystems und die Berechnung der Nachverdichtungspotenziale ergeben für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin ein Potenzial von insgesamt 6.537 WE, deren Genehmigung innerhalb des Bündniszeitraums bis 2021 nach heutigem Kenntnisstand als möglich angesehen wird.
Nachfragen:
Es ist beabsichtigt die Mittel für Gutachten und Studien zu verwenden die den Wohnungsneubau und die begleitende soziale Infrastruktur betreffen. Außerdem zur Beauftragung externer Büros für B-Pläne und für Bürgerbeteiligungsprozesse. Weiterhin werden diese Mittel auch für Personal und Personalfortbildungen verwendet, sowie Möbel und Ausstattung für neues Personal. Darüber hinaus muss ein technisches Fahrzeug für den Fachbereich Vermessung angeschafft werden.
Zum Teil ergibt sich die Beantwortung aus den oben stehenden Fragen. Aufgrund der bestehenden Situation kann der Schwerpunkt im Stadtentwicklungsamt nur auf der Bündelung der geringen personellen Kapazitäten liegen, die die vereinbarte Bearbeitung von Bebauungsplänen und Projekten für den Wohnungsbau betreffen.
Freundliche Grüße
Florian Schmidt
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