Drucksache - DS/0797/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Geschäftsordnung des Silvio-Meier-Preises DS/2244/IV wird in Absatz 3 a: Jury folgendermaßen ergänzt:
, einer Vertreter*in aus dem biographischen Umfeld (Lebensgefährt*in, Freundeskreis oder Familie) Silvio Meiers
Das biographische Umfeld wird vertreten durch die damalige Lebensgefährtin Silvio Meiers, Frau Kristiane Schideck. Sollte diese verhindert oder aus anderen Gründen nicht in der Jury aktiv werden können oder wollen, kann eine andere Vertreter*in aus dem biographischen Umfeld von diesem bestimmt und vorgeschlagen werden.
so dass der Abschnitt 3 a) Jury nun folgendermaßen lautet:
Die Preisträger*in des Silvio-Meier-Preises wird durch eine Jury bestimmt, die sich aus Vertreter*innen des Bezirksamts und der Bezirksverordentenversammlung von Friedrichshain- Kreuzberg, einer Vertreter*in aus dem biographischen Umfeld (Lebensgefährt*in, Freundeskreis oder Familie) Silvio Meiers sowie Vertreter*innen der Zivilgesellschaft zusammensetzt. Das Bezirksamt wird vertreten durch die Bezirksbürgermeister*in oder stellvertretend durch die Bezirksstadträt*in für Kultur. Die BVV wird vertreten durch die Vorsteher*in oder ihre Stellvertreter*in, die Vorsitzende*n des Ausschusses für Kultur und des Integrationsausschusses bzw. deren Stellvertreter*innen. Das biographische Umfeld wird vertreten durch die damalige Lebensgefährtin Silvio Meiers, Frau Kristiane Schideck. Sollte diese verhindert oder aus anderen Gründen nicht in der Jury aktiv werden können oder wollen, kann eine andere Vertreter*in aus dem biographischen Umfeld von diesem bestimmt und vorgeschlagen werden. Die Zivilgesellschaft wird vertreten durch jeweils eine Vertreter*in der Initiative für ein aktives Gedenken, des Forums Erinnerungslandschaft Friedrichshain, der Opferberatung ReachOut, der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus, des VVN-BdA, des Mieterladens Kreuziger Str., des Jugendwiderstandsmuseums, sowie ab dem zweiten Jahr der Vergabe, der Preisträger*in des Vorjahres. Für den Fall, dass eine der genannten zivilgesellschaftlichen Organisationen oder Gruppen keine Vertreter*in in die Jury entsenden will oder kann, ist sie berechtigt, eine andere Organisation oder Gruppe vorzuschlagen, die stattdessen eine Vertreter*in in die Jury entsenden soll. Diese muss durch einfache Mehrheit der Jurymitglieder bestätigt werden. Der Jury wird geschäftsführend eine Amts- oder Fachbereichleiter*in aus der Abteilung Kultur beigeordnet, die kein Mitglied der Jury ist, sondern nur beratend bzw. organisatorisch unterstützend tätig werden soll.
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