Drucksache - DS/0666/V
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfragen:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport
Ihre Anfrage wird beantwortet wie folgt:
Die abteilungsübergreifende Arbeitsgruppe „Tourismus“ setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: Bezirksbürgermeisterin Frau Monika Herrmann sowie Referent der Bezirksbürgermeisterin
Zur Richtigstellung: Als Sperrstunde oder Polizeistunde wird die Uhrzeit bezeichnet, zu der Gaststätten ihren Betrieb einstellen müssen. Nach Anbruch der Sperrstunde darf kein Ausschank mehr stattfinden. Heutzutage gilt sie in vielen Orten nur noch eingeschränkt oder ist - wie in Berlin - ganz abgeschafft. In den Diskussionen um den Simon-Dach-Kiez geht es darum, durch eine Allgemeinverfügung den Außenausschank (nicht den Betrieb!) einheitlich für ein Gebiet zu regeln. Voraussetzung für eine Allgemeinverfügung ist eine Lärmpegelprognoseberechnung, welche durch das Umweltamt zu erstellen ist. Aus einem „Abteilungsübergreifenden Brainstorming zum Thema Umgang mit Konflikten im Zusammenhang mit der (Über)Nutzung des öffentlichen Raums im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg“ im Februar 2015 sind regelmäßige Treffen der mit der Thematik befassten Bezirksstadträt*innen und leitenden Mitarbeiter*innen, in der unter 1 genannten Zusammensetzung, geworden. Das Bezirksamt in der heutigen Zusammensetzung hat sich seit der Wahl bereits 5 Mal getroffen (März 2017, Juni 2017, 2 Mal im November 2017, Januar 2018) und wird das nächste Mal Anfang März tagen. Mit der AG soll die Umsetzung eines stadtverträglichen, nachhaltigen Tourismus im Bezirk befördert sowie die knappen Ressourcen - finanzieller wie personeller Art - gebündelt werden. Die Allgemeinverfügung ist keine neue Idee. Schon zur Saison 2016 wurde über eine Allgemeinverfügung für den Simon-Dach-Kiez diskutiert. Es wurden - bezogen auf verschiedene Problemlagen - vielfältige Gespräche mit den Gastronomen - nicht nur im Simon-Dach-Kiez - geführt. Über die Anzahl der Gespräche wird keine Statistik geführt. Die letzte größere Veranstaltung fand mit dem Wirtschaftsstadtrat im Simon-Dach-Kiez im Juni 2017 statt. Die bisherigen Erfahrungen aus den vielfältigen Moderationen und Mediationsverfahren im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg haben gezeigt, dass es nicht die „eine“ Lösung für einen stadtverträglichen, nachhaltigen Tourismus in allen Gebieten gibt. Ziel ist es deshalb, im Dialog mit allen Akteur*innen vor Ort, in den touristisch hoch belasteten Gebieten faire und stadtverträgliche Lösungen zu finden und umzusetzen. Unter Berücksichtigung der verschiedenen Interessenlagen und in Abwägung der Chancen und Risiken hat sich die abteilungsübergreifende Arbeitsgruppe für die Allgemeinverfügung im Bereich Simon-Dach-Straße als „Pilot“ für die Saison 2018 entschieden. Die Verwaltung bereitet zurzeit alle notwendigen Unterlagen vor. Eine entsprechende Pressemitteilung wurde am 02.02.2018 veröffentlicht.
Es gilt berlinweit eine Rahmenarbeitszeitregelung für die Außendienste der Ordnungsämter. Danach dürfen diese von Montag bis Donnerstag sowie an Sonn- und Feiertagen bis längstens 22 Uhr eingesetzt werden. An Freitagen und Samstagen dürfen sie bis 24 Uhr eingesetzt werden. Vereinzelt wird für Kontrollen am späten Abend auch Innendienstpersonal eingesetzt. Dies kann naturgemäß jedoch nicht regelmäßig erfolgen. Ruhestörungen können im Übrigen jederzeit – auch und gerade nachts – der Polizei gemeldet werden. Sie nimmt die Meldungen auf und gibt sie in Form von Tätigkeitsberichten – insbesondere dann, wenn die Meldenden auf Aufnahme von Anzeigen bestehen – an das Ordnungsamt weiter, damit dort beispielsweise Ordnungswidrigkeitenverfahren durchgeführt werden können. Unabhängig davon wird in der Frage der sogenannte verhaltensbedingte Lärm von Passant*innen angesprochen. Dieser kann nicht bestimmten Gewerbetreibenden und in der Regel auch nicht bestimmten anderen Verantwortlichen zugeordnet werden. Denn eine einzelne Passantin oder ein einzelner Passant kann nicht für den Lärm einer Mehrzahl von Personen verantwortlich gemacht werden. Selbst wenn es gelänge, das Ordnungsamt insoweit auch nach 22 Uhr einzusetzen, wäre es daher nicht möglich, solche Feststellungen zu treffen, die zu verwaltungsrechtlichen oder ordnungswidrigkeitenrechtlichen Konsequenzen führen würden. Lärmmessungen zeigen aber, dass selbst in Situationen, in denen keine Gruppen lärmend die Simon-Dach-Straße passieren, der Lärm, der durch die Schankvorgärten verursacht wird, flächendeckend, die zulässigen Höchstwerte übersteigt.
Nachfragen
Damit das Ordnungsamt auch nach 22 Uhr „patrouillieren“ kann, müsste zunächst die Rahmenarbeitszeitregelung berlinweit entsprechend geändert werden. Zusätzlich müsste das Ordnungsamt aber auch mit mehr Personal ausgestattet werden, damit nicht Überwachungslücken tagsüber entstehen. Denn auch Ordnungsamtspersonal kann höchstens 8 Stunden arbeiten. Verschieben sich dauerhaft Schichtdienste in den Abend – meinetwegen eine Spätschicht von bislang 14 bis 22 Uhr auf 16 bis 24 Uhr – so entsteht eine Überwachungslücke von mehreren Stunden zu anderen Tageszeiten.
Durch das Expertenteam der abteilungsübergreifenden Arbeitsgruppe wurde auch die Möglichkeit, privates Sicherheitspersonal für die Durchsetzung von Ruhe und Sauberkeit zu engagieren, erörtert. Im Ergebnis der Prüfung wird dies als nicht zielführend betrachtet. Derartiges Sicherheitspersonal müsste von Gewerbetreibenden beauftragt und finanziert werden. Insoweit müssten diese sich untereinander einigen. Nicht jeder Gewerbetreibende dürfte daran interessiert und bereit sein, sich daran zu beteiligen. Mit freundlichen Grüßen
Andy Hehmke
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