Drucksache - DS/0666/V  

 
 
Betreff: Sperrstunde in der Simon-Dach-Straße (SDS)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPFDP
Verfasser:Heihsel, MichaelHeihsel, Michael
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.02.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie setzt sich die Arbeitsgruppe Fair.Kiez zusammen?
  2. Wie viele Gespräche gab es mit wie vielen Gastronomen der SDS über die geplante Sperrstunde für die Außenbewirtschaftung in der SDS?
     
  3. Weshalb setzt das Bezirksamt nicht das Ordnungsamt ein, um auch nach 22 Uhr gegen Ruhestörung und Verschmutzung vorzugehen, obwohl davon auszugehen ist, dass die angesprochenen Probleme weniger von gebundenen Gästen im Außenbereich von Bars kommen als vielmehr von Menschen, die spät nachts von Bar/Club zu Bar/Club gehen?

 

Nachfragen:
 

  1. Was muss geändert werden, damit das Ordnungsamt in der SDS auch nach 22 Uhr patrouillieren darf/kann?
     
  2. Wurde die Möglichkeit, privates Sicherheitspersonal für die Durchsetzung von Ruhe und Sauberkeit zu engagieren, erörtert eventuell auch in Zusammenarbeit mit den Gastronomen?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport

 

Ihre Anfrage wird beantwortet wie folgt:

 

  1. Wie setzt sich die Arbeitsgruppe Fair.Kiez zusammen?

 

Die abteilungsübergreifende Arbeitsgruppe „Tourismus“ setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
 

Bezirksbürgermeisterin Frau Monika Herrmann
Bezirksstadträtin Frau Clara Herrmann
Bezirksstadtrat Herr Florian Schmidt und
Bezirksstadtrat Herr Andy Hehmke

sowie

Referent der Bezirksbürgermeisterin
Leitung des Ordnungsamtes
Leitung des Straßen- und Grünflächenamtes
Leitung des Umwelt- und Naturschutzamtes
Leitung Wirtschaftsförderung
Behindertenbeauftragte
Pressesprecherin

  1. Wie viele Gespräche gab es mit wie vielen Gastronomen der SDS über die geplante Sperrstunde für die Außenbewirtschaftung in der SDS?

 

Zur Richtigstellung:

Als Sperrstunde oder Polizeistunde wird die Uhrzeit bezeichnet, zu der Gaststätten ihren Betrieb einstellen müssen. Nach Anbruch der Sperrstunde darf kein Ausschank mehr stattfinden. Heutzutage gilt sie in vielen Orten nur noch eingeschränkt oder ist - wie in Berlin - ganz abgeschafft.

In den Diskussionen um den Simon-Dach-Kiez geht es darum, durch eine Allgemeinverfügung den Außenausschank (nicht den Betrieb!) einheitlich für ein Gebiet zu regeln. Voraussetzung für eine Allgemeinverfügung ist eine Lärmpegelprognoseberechnung, welche durch das Umweltamt zu erstellen ist.

Aus einem „Abteilungsübergreifenden Brainstorming zum Thema Umgang mit Konflikten im Zusammenhang mit der (Über)Nutzung des öffentlichen Raums im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg“ im Februar 2015 sind regelmäßige Treffen der mit der Thematik befassten Bezirksstadträt*innen und leitenden Mitarbeiter*innen, in der unter 1 genannten Zusammensetzung, geworden.

Das Bezirksamt in der heutigen Zusammensetzung hat sich seit der Wahl bereits 5 Mal getroffen (März 2017, Juni 2017, 2 Mal im November 2017, Januar 2018) und wird das nächste Mal Anfang März tagen.

Mit der AG soll die Umsetzung eines stadtverträglichen, nachhaltigen Tourismus im Bezirk befördert sowie die knappen Ressourcen - finanzieller wie personeller Art - gebündelt werden.

Die Allgemeinverfügung ist keine neue Idee. Schon zur Saison 2016 wurde über eine Allgemeinverfügung für den Simon-Dach-Kiez diskutiert.

Es wurden - bezogen auf verschiedene Problemlagen - vielfältige Gespräche mit den Gastronomen - nicht nur im Simon-Dach-Kiez - geführt.

Über die Anzahl der Gespräche wird keine Statistik geführt. Die letzte größere Veranstaltung fand mit dem Wirtschaftsstadtrat im Simon-Dach-Kiez im Juni 2017 statt.

Die bisherigen Erfahrungen aus den vielfältigen Moderationen und Mediationsverfahren im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg haben gezeigt, dass es nicht die „eine“sung für einen stadtverträglichen, nachhaltigen Tourismus in allen Gebieten gibt.

Ziel ist es deshalb, im Dialog mit allen Akteur*innen vor Ort, in den touristisch hoch belasteten Gebieten faire und stadtverträgliche Lösungen zu finden und umzusetzen.

Unter Berücksichtigung der verschiedenen Interessenlagen und in Abwägung der Chancen und Risiken hat sich die abteilungsübergreifende Arbeitsgruppe für die Allgemeinverfügung im Bereich Simon-Dach-Straße als „Pilot“r die Saison 2018 entschieden.

Die Verwaltung bereitet zurzeit alle notwendigen Unterlagen vor. Eine entsprechende Pressemitteilung wurde am 02.02.2018 veröffentlicht.

  1. Weshalb setzt das Bezirksamt nicht das Ordnungsamt ein, um auch nach 22 Uhr gegen Ruhestörung und Verschmutzung vorzugehen, obwohl davon auszugehen ist, dass die angesprochenen Probleme weniger von gebundenen Gästen im Außenbereich von Bars kommen als vielmehr von Menschen, sie spät nachts von Bar/Club zu Bar/Club gehen?

 

Es gilt berlinweit eine Rahmenarbeitszeitregelung für die Außendienste der Ordnungsämter. Danach dürfen diese von Montag bis Donnerstag sowie an Sonn- und Feiertagen bis längstens 22 Uhr eingesetzt werden. An Freitagen und Samstagen dürfen sie bis 24 Uhr eingesetzt werden. Vereinzelt wird für Kontrollen am späten Abend auch Innendienstpersonal eingesetzt. Dies kann naturgemäß jedoch nicht regelmäßig erfolgen.

Ruhestörungen können im Übrigen jederzeit auch und gerade nachts der Polizei gemeldet werden. Sie nimmt die Meldungen auf und gibt sie in Form von Tätigkeitsberichten insbesondere dann, wenn die Meldenden auf Aufnahme von Anzeigen bestehen an das Ordnungsamt weiter, damit dort beispielsweise Ordnungswidrigkeitenverfahren durchgeführt werden können.

Unabhängig davon wird in der Frage der sogenannte verhaltensbedingte Lärm von Passant*innen angesprochen. Dieser kann nicht bestimmten Gewerbetreibenden und in der Regel auch nicht bestimmten anderen Verantwortlichen zugeordnet werden. Denn eine einzelne Passantin oder ein einzelner Passant kann nicht für den Lärm einer Mehrzahl von Personen verantwortlich gemacht werden. Selbst wenn es gelänge, das Ordnungsamt insoweit auch nach 22 Uhr einzusetzen, wäre es daher nicht möglich, solche Feststellungen zu treffen, die zu verwaltungsrechtlichen oder ordnungswidrigkeitenrechtlichen Konsequenzen führen würden.rmmessungen zeigen aber, dass selbst in Situationen, in denen keine Gruppen lärmend die Simon-Dach-Straße passieren, der Lärm, der durch die Schankvorgärten verursacht wird, flächendeckend, die zulässigen Höchstwerte übersteigt.

 

Nachfragen

  1. Was muss geändert werden, damit das Ordnungsamt in der SDS auch nach 22 Uhr patrouillieren darf/kann?

 

Damit das Ordnungsamt auch nach 22 Uhr „patrouillieren“ kann, sste zunächst die Rahmenarbeitszeitregelung berlinweit entsprechend geändert werden. Zusätzlich müsste das Ordnungsamt aber auch mit mehr Personal ausgestattet werden, damit nicht Überwachungslücken tagsüber entstehen. Denn auch Ordnungsamtspersonal kannchstens 8 Stunden arbeiten. Verschieben sich dauerhaft Schichtdienste in den Abend meinetwegen eine Spätschicht von bislang 14 bis 22 Uhr auf 16 bis 24 Uhr so entsteht eine Überwachungslücke von mehreren Stunden zu anderen Tageszeiten.

  1. Wurde die Möglichkeit privates Sicherheitspersonal für die Durchsetzung von Ruhe und Sauberkeit zu engagieren, erörtert eventuell auch in Zusammenarbeit mit den Gastronomen?

 

Durch das Expertenteam der abteilungsübergreifenden Arbeitsgruppe wurde auch die Möglichkeit, privates Sicherheitspersonal für die Durchsetzung von Ruhe und Sauberkeit zu engagieren, erörtert. Im Ergebnis der Prüfung wird dies als nicht zielführend betrachtet.

Derartiges Sicherheitspersonal müsste von Gewerbetreibenden beauftragt und finanziert werden. Insoweit müssten diese sich untereinander einigen. Nicht jeder Gewerbetreibende dürfte daran interessiert und bereit sein, sich daran zu beteiligen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Andy Hehmke

 

 

 
 

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