Drucksache - DS/0612/V
Wie bekannt geworden ist, hat das Schulamt Friedrichshain-Kreuzberg die Bewirtschaftung der KfZ-Stellplätze an drei Grundschulen an die Parker Louis GbR, Dresden in einem freihändigen Verfahren, d. h. ohne Ausschreibung, vergeben. Als Entscheidungsgründe wurden u. a. genannt, dass die Parker Louis GbR bereits für den Bezirk tätig ist, und über „hinreichende Erfahrungen in Geschäft der Parkplatzvermietung“ verfügt.
Aufgrund dieser Aussage frage ich das Bezirksamt:
Beantwortung: BezStR Herr Hehmke
zu Frage 1: Dies ist seit Dezember 2016 mit einem Objekt der Fall.
zu Frage 2: Insgesamt werden derzeit vier Objekte im Fachvermögen des Schul- und Sportamtes von dieser GbR bewirtschaftet.
zu Frage 3: Der Auftrag für die Bewirtschaftung eines Parkplatzes ist mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf unbestimmte Zeit, die Aufträge für die Bewirtschaftung der drei Parkgaragen mit einer Laufzeit von einem Jahr vergeben worden. Ich habe im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden, der ist zwar nicht öffentlich, aber ich kann es hier öffentlich sagen, gesagt, dass es für uns ein Probelauf ist und wir die Entwicklungen jetzt evaluieren und beobachten und den Vorschlag machen werden dann insbesondere in dem Schul- und Sportausschuss, nachdem wir das evaluiert haben, ein Vergabeverfahren zu machen. Es gibt auch weitere Liegenschaften wo wir noch prüfen, ob man die hinzunehmen könnte in einer längeren Perspektive. Das würde aber nicht in diesem Jahr anstehen.
zu Frage 4: Das haben wir bereits in der Beantwortung zur Einwohnerbeschwerde 045 dargelegt. Es gibt in Anlehnung an den Leitfaden für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen eine Reihe von Verträgen, die zwar unter dem Begriff des öffentlichen Auftrags im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen fallen, die der Gesetzgeber aber dennoch vom Anwendungsbereich des Vergaberechts, insbesondere also der Vergabe- und Vertragsordnungen ausgenommen hat. Zu den wichtigsten Ausnahmen zählen die Gebäudemiete und ähnliche Verträge. Demnach erfolgte der Abschluss der Pachtverträge ohne ein Vergabeverfahren.
zu Frage 5: Da kann ich nur auf die Frage 4, die eben beantwortet wurde, verweisen.
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