Drucksache - DS/0339/V
Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung: BzBmin Frau Herrmann
zu Frage 1: Im Juli 2016 wurde dem Gesundheitsamt ein Fall von Hepatitis A in einer Familie gemeldet. Im Mai 2017 gab es einen Fall von Hepatitis B.
zu Frage 2: Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Gesundheitsamtes nehmen Kontakt zu der erkrankten Person auf und ermitteln deren unmittelbare Kontaktpersonen. Im konkreten Fall der Hepatitis A gab es im Wohnbereich der betroffenen Familie zwei Toiletten. Eine Toilette wurde ausschließlich für die erkrankte Person vorgehalten. Auf die Händehygiene und Desinfektion wurde hingewiesen. Weitere Maßnahmen waren in diesem Fall nicht erforderlich. Die Übertragung von Hepatitis B erfolgt über Blut und ungeschützte Sexualkontakte, so dass Informationen nur an unmittelbare Kontaktpersonen gegeben werden.
zu Frage 3: Es handelt sich im konkreten Fall nur um jeweils einen Fall. Von daher spricht man nicht von Ausbrüchen. Von Ausbrüchen wird gesprochen, wenn mehrere Fälle räumlich und zeitlich zueinander gehören, auftreten und somit entfällt die Frage 4 und die Frage 5. Dankeschön.
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