Drucksache - DS/0285/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, unverzüglich mit den Eigentümern bzw. Investoren der Grundstücke auf dem ehem. Zapf-Gelände und dem benachbarten Grundstück Köpenicker Str. 11 in Gespräche zu treten, um die Entwicklungsperspektiven für einen gemeinsamen Kitastandort zu erörtern, eine Absichtserklärung aller Beteiligten zu erzielen und zu realisieren.
Begründung:
In der letzten Sitzung des Stadtplanungsausschusses wurde das Bauvorhaben auf dem Grundstück Köpenicker Str. 11 vorgestellt; hierbei sollen lediglich 15 Kitaplätze entstehen. Diese können aber sowohl den Bedarfen nicht gerecht werden als auch ist ein Betrieb einer solchen Kleinst-Kita auf keiner betriebswirtschaftlich soliden Grundlage. Deswegen ist es für alle Beteiligten zielführender, einen gemeinsamen aber deutlich größeren Kitastandort zu entwickeln.
BVV 10.05.2017 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, unverzüglich mit den Eigentümern bzw. Investoren der Grundstücke auf dem ehem. Zapf-Gelände und dem benachbarten Grundstück Köpenicker Str. 11 in Gespräche zu treten, um die Entwicklungsperspektiven für einen gemeinsamen Kitastandort zu erörtern, eine Absichtserklärung aller Beteiligten zu erzielen und zu realisieren.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 26.08.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
StadtBW 18.11.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 09.12.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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