Drucksache - DS/0228/V
Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abt. Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziales Stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Vor dem Urteil des VG vom 06.08.2016 wurden keine Zweckentfremdungsgenehmigungen für die Nutzung als Ferienwohnung erteilt. Somit existiert auch keine statistische Erfassung. Nach dem Urteil wurden 54 Anträge von Zweitwohnungsbesitzern auf Genehmigung der Zweckentfremdung als Ferienwohnung gestellt. Genehmigt wurden 46 Anträge.
a. Wie viele davon wurden abgelehnt?
Acht Anträge wurden abgelehnt.
b. Gegen wie viele Negativbescheide wurde Widerspruch bzw. Klage eingereicht?
Gegen zwei Ablehnungen wurde Widerspruch eingelegt und geklagt. Diese waren dann auch Gegenstand der Verhandlung des VG am 06.08.2016.
c. Wie vielen Widersprüchen bzw. Klagen wurden stattgegeben?
Am 06.08.2016 wurden den Klägern zu den unter b. genannten Klagen vom VG Recht gegeben. Zurzeit liegen vier Widersprüche gegen die Ablehnung einer Zweckentfremdungsgenehmigung zur Nutzung als Ferienwohnung vor.
d. Wie viel kosteten dabei die Gerichtsverfahren insgesamt für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg?
Im einen Fall waren1370,50 Euro zu zahlen, im anderen wird über die Kosten vom VG noch entschieden.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Mildner- Spindler
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