Drucksache - DS/2325/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfragen:
Beantwortung: Herr Panhoff
zu Frage 1: … für die Grundstücksbezeichnung Berlin-Friedrichshain, Koppenstraße 82, 83, 85, 86, Wagnerstraße 74, 75, 77, 78, 79 wurde im April 2015 eine Aufstockung und der Anbau von neuen Aufzügen einschließlich Neubau von Balkonen unter Beteiligung der zuständigen Fachbehörden bauaufsichtlich genehmigt. Fachbehörden ist u.a. Umweltamt …
zu Frage 2: Tja, das werde ich jetzt auch in der nächsten Frage, Beantwortung gleich sagen. Also wir …, das Bauordnungsamt prüft …, Bau- und Wohnungsaufsichtsamt heißt es jetzt, entscheidet auf der Grundlage der Bauordnung Berlin. Eine Aussage zu Interventionsmöglichkeiten können wir hier nicht treffen. Also wir sind nicht in der Lage, solche Maßnahmen abhängig zu machen von der dann verlangten Miete. Das wäre etwas, was wir im Milieuschutzgebiet vielleicht dann durchführen könnten, wenn die Balkone zu groß sind, die Baumaßnahmen zu teuer und da offensichtlichen Absicht zur Preistreiberei vorkommt. Wir haben hier kein Milieuschutzgebiet.
zu Nachfrage 1: Wir führen zurzeit ein Screening durch. Das heißt, wir scannen quasi den gesamten Bezirk Friedrichshain hin auf die Möglichkeit, Milieuschutzgebiete einzurichten. Das wird noch etwas dauern, bis wir dann entsprechende Bereiche ins Auge fassen und dann in der bewährten Manier angehen. Hier ist Milieuschutz nicht geboten. Insofern haben wir keine Möglichkeit der Versagung.
zu Nachfrage 2: Also da kann ich leider auch keine befriedigende Antwort geben. Die Duldung von Maßnahmen, die fällt ins Zivilrecht. Das heißt, wenn also dort offensichtlich missbräuchlich das Haus eingerüstet wird und da überhaupt kein Licht mehr in die Häuser reinkommt, dann … gut, dann gibt es vielleicht in dem Fall die Möglichkeit, die Wohnungsaufsicht einzuschalten. Das ist aber jetzt, glaube ich, noch nicht begonnen mit der Einrüstung. Ansonsten ist es leider so, dass sich die Mieter mit dem Eigentümer zivilgerichtlich auseinandersetzen müssen. Das wäre meine Antwort.
Herr Jösting-Schüßler: Es geht ja hier um insgesamt 145 Mietparteien, die betroffen sind, darunter sehr viele ältere Menschen, die in diesem Gebiet wohnen. Welche Möglichkeiten sehen Sie denn, also den betroffenen Mieterinnen und Mietern eine Hilfestellung zu geben? Ich nehme mal das Stichwort Härtefallregelung und Beratungsmöglichkeiten, also auch Ihrerseits.
zu Nachfrage 3: Ja, gute Frage. Also wir haben Mieterberatungsgesellschaften quasi flächendeckend im Bezirk im Einsatz. Es wäre dann auch die Adresse, wo wir die Bewohnerinnen und Bewohner eigentlich am liebsten dann hinschicken würden, weil, da werden sie kompetent beraten. Und diese ganze Frage der Härtefallregelung könnte man auch dort aufgreifen und dann entsprechende Maßnahmen ergreifen. Also ich werde jetzt die Anfrage auch zum Anlass nehmen, das entsprechend auch mal weiterzugeben, dass wir da vielleicht jemanden hinschicken. Wenn Sie einen Kontakt hätten - Herr Dahl oder auch Herr Jösting-Schüßler - für einen Ansprechpartner, wäre das hilfreich, dass wir da vielleicht zielgerichtet die entsprechenden Personen aufsuchen können, um eine Beratung zu geben oder auch eine Hausversammlung einzuberufen, was ein probates Mittel ist, um dann relativ breit zu informieren über die Rechte, die die Mieter haben, auch unter diesen leider etwas beschränkten Bedingungen.
Herr Jösting-Schüßler: Mal daran anknüpfend, dass die Ansprechpartner bei Ihnen im Amt bekannt sind, will ich die Frage mal ein bisschen allgemeiner stellen. Wir hatten ja vor kurzem im Ausschuss also auch eine ähnliche Situation, Modernisierungsvorhaben mit massiven Mieterhöhungen verbunden bei der Otto-Suhr-Siedlung, knapp 1.000 Mietparteien, die betroffen sind. Und da knüpft sich jetzt meine Frage an: Sind Sie denn der Auffassung, dass sozusagen in Ihrem Amt genügend Sensibilität vorhanden ist, um, wenn also solche massiven Mieterhöhungen drohen für eine größere Anzahl Mietrinnen und Mieter, dann also auch entsprechende Hilfestellung direkt stattfindet in der Kommunikation zwischen Betroffenen und Ihrem Amt und nicht erst stattfinden kann, wenn also Bezirksverordnete oder Bürgerinnen und Bürger dieses Bezirks Sie darauf aufmerksam machen?
zu Nachfrage 4: Also wir machen das schon, allerdings sind wir in manchen Fällen wirklich auf Hinweise angewiesen, weil wir das selbst von hier auch nicht alles übersehen, wer da welche Maßnahmen durchführt, gerade, wenn die Beschwerden zurückgehen auf die Art der Durchführung, auch wenn eine Genehmigung vorliegt. Also wir haben da ja verschiedene Fälle, wo wir uns gekümmert haben und auch Streitschlichtung betrieben haben. Wir haben, das ist aber auch bekannt, Mieterberatungsgesellschaften, die jederzeit ansprechbar sind. Also das ist das, was wir auf jeden Fall anbieten und es gab auch schon entsprechende Gespräche also in der von Ihnen angesprochenen Otto-Suhr-Siedlung. Wir tun, was wir können, kann ich nur sagen, aber es ist wirklich auch schwierig, mit vier Leuten, die wir da haben oder fünf, diesen ganzen Bezirk abzudecken, also vorausschauend. Das ist nicht zu leisten. Wenn wir gerufen werden, dann machen wir uns auch auf den Weg und versuchen zu helfen so gut es geht. Wir lassen es nicht liegen.
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