Drucksache - DS/2166-02/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei der Beantwortung der Schriftlichen Anfragen die ursprünglichen Fragen im vollständigen und unveränderten Wortlaut wiederzugeben. Von dieser sprachlich-politischen Positionierung einzelner Bezirksverordneter bleiben die mehrheitlich beschlossenen Regelungen zur Geschäftsordnung der BVV (DS 1140/IV Geschäftsordnung der BVV hier: geschlechterneutrale Sprache) unberührt.
Begründung: Der Halbsatz: "so dass Fragesteller*innen durch geeignete Formulierungen eine Zustimmung oder auch Ablehnung von geschlechtergerechter Sprache zum Ausdruck bringen können." stellt eine Begründung dar und ist ohnehin nicht beschlussfähig.
BVV 22.06.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Änderungsantrag wird abgelehnt.
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