Drucksache - DS/2217/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Nachfrage:
Ich beantworte die Fragen 1-3 und die 1. Nachfrage gemeinsam.
Der Wirtschaftsförderung waren diese Informationen bis zur Fragestellung nicht bekannt. Der Getränke Hoffmann befindet sich nicht in unserem Bezirk, sondern im Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Zuständig für eine Baugenehmigung ist das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg.
Nachfrage:
Die Initiative ist der Wirtschaftsförderung nicht bekannt. Zuständig wäre auch - wie oben erwähnt - der Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Die Wirtschaftsförderung Friedrichshain-Kreuzberg hat Kontakt zur Wirtschaftsförderung Tempelhof-Schöneberg aufgenommen und über die mündliche Anfrage informiert.
Kreuzbergstrasse - 10965 Berlin-Kreuzberg Nr. 1 - 38, und Nr. 42d aufsteigend Kreuzbergstrasse - 10965 Berlin-Schöneberg Nr. 39 - 42b
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Beckers
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin