Drucksache - DS/2189/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport
Als Grundlage für die Ermittlung des zusätzlichen Bedarfs können derzeit nur die Prognosen der Modellrechnung der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Stand 02/2016) verwendet werden.
Danach sind folgende Zuwächse zu erwarten:
Sen BJW hat mit Hinblick auf die Bedeutung des regionalen Bezugs erkannt, dass es wichtig ist, unterhalb der Modellrechnung ein für Berlin einheitliches Berechnungsverfahren, ein neues Prognosemodell, zu etablieren. Dieses Berechnungsverfahren wird dazu führen, dass quantitative Aussagen (Schülerzahlenentwicklung, Kapazitäten, räumliche Verteilung, Wohnungsneubauten) zeitnäher und differenzierter ermöglichen.
Ende Mai 2016 wird ein "Monitoring" mit Sen BJW, den bezirklichen Schul- und Sportämtern und den bezirklichen Stadtplanungsämtern stattfinden. Hier werden erstmals auch die Bedarfe im weiterführenden Bereich erörtert. Diesen Ergebnissen kann ich nicht vorgreifen, denn im weiterführenden Bereich werden die Kapazitäten und Bedarfe berlinweit betrachtet.
Ich möchte (wenn gewünscht) einige Erläuterungen zur Planungsmethodik näher ausführen: (Quelle: Entwurf Leitfaden zur Schulnetz- und Standortentwicklung, Sen BJW Stand Dez. 2015)
Anders als bei den Grundschulen sind die weiterführenden Schulen keinen Einschulungsbereichen zugeordnet. Die Schulwahl orientiert sich am jeweiligen Profil. Theoretisch kann jeder Schüler jede Bildungseinrichtung in Berlin besuchen. Auf der bezirklichen Ebene lässt sich jedoch eine deutliche Korrelation zwischen Wohnbezirk und Schulbezirk belegen. Die räumliche Wirksamkeit von weiterführenden Schulen bezieht sich daher neben der Erreichbarkeit (mit dem SPNV) auch auf die Wohnortnähe. Durch diese Wanderungsbewegungen, deren auslösende Motivationen (Schulprofil, Erreichbarkeit oder kapazitäre Gründe) nicht empirisch erfasst sind, werden in den meisten Bezirken mehr bzw. weniger Schüler vorsorgt, als dort auf Grund der Schulbevölkerung zu erwarten wäre. Die daraus ermittelte "Versorgungsquote" ist Bestandteil der Eingangsparameter für die Modellrechnung zur Schülerzahlenentwicklung. Sie beschreibt damit einen bezirklichen Bedarf, der einträte, wenn in Zukunft der Anteil der Schüler, die ihren Wohnsitz in anderen Bezirken haben oder in anderen Bezirken beschult werden, gleich bleibt. Bei steigenden Schülerzahlen nähme die Anzahl der Wanderungen entsprechend zu. Ob die Versorgungsquoten gleich bleiben, entzieht sich zurzeit soliden prognostischen Annahmen insbesondere auch deswegen, da die Kapazitäten aufnehmender Bezirke durch die eigene Bevölkerungsentwicklung geringer werden. Die Bevölkerungsprognose des Landes Berlin sagt dagegen die zukünftige Schulbevölkerung am Wohnort voraus. Eine auf dieser Basis entwickelte Bedarfsprognose beschreibt somit eine Nachfrage, die entstünde, wenn alle Schüler in ihrem Wohnbezirk beschult würden. Die "Eintrittswahrscheinlichkeit" dieses Szenarios ist allerdings ebenfalls gering. Vor diesem Hintergrund wurde es notwendig ein der aktuellen Datenlage angepasstes Prognosemodell zu entwickeln, das einen Korridor möglicher Entwicklungen beschreibt.
Es gibt noch keine konkreten, also finanziell untersetzten, Planungen. Hierfür muss erst die Bedarfsanerkennung seitens Sen BJW vorliegen und dies wird nicht vor Ende Mai 2016 erfolgen. (vgl. Antwort unter 2.)
Das Schul- und Sportamt schätzt die Entwicklung im weiterführenden Bereich als sehr steigend ein und hat bereits Flächensicherungsmaßnahmen (im Rahmen der Clusterung) vorgenommen und wird Standortuntersuchungen beauftragen mit dem Ziel, Kapazitäten zu schaffen.
Aktuell bereitet das Schul-und Sportamt die Maßnahmeplanung für die nächste Investitionsplanung 2017-21 vor. Folgende Maßnahmen für weiterführende Schulstandorte sollen zur Schaffung von Schulplatzkapazitäten angemeldet werden:
Im Rahmen der Erstellung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) für das geplante Stadtumbau-Ost-Gebiet Friedrichshain-West sollen über das Förderprogramm zum einen Machbarkeitsstudien beauftragt werden, mit dem Ziel diese Standorte auf ihre Kapazitätserweiterungen zu prüfen. Zum anderen soll über dieses Programm auch eine bauliche Standorterweiterung an der Schule am Königstor umgesetzt werden.
Auf dem Gelände des Sport- und Erholungszentrums (SEZ) soll eine weitere Fläche für Schule gesichert werden. Das Bebauungsplanverfahren liegt bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Das Schul- und Sportamt und die Senatsverwaltung für Bildung werden gemeinschaftlich im Rahmen dieses B-Plan-Verfahrens den Bedarf für eine Schule anmelden.
Nachfrage:
Das Schulamt hat hier keinen Spielraum und muss die gesetzlichen Regelungen des Schulgesetzes anwenden. Bei Übernachfrage und nach Ausschöpfung aller bezirklichen Kapazitäten sind Zuweisungen an einer anderen Schule mit demselben Bildungsgang unter der Berücksichtigung altersangemessener Schulwege möglich. Die Senatsverwaltung für Bildung übernimmt hier die koordinierende Rolle mit dem überbezirklichen Blick und dem Ziel alle (berlinweit) vorhandenen Kapazitäten auszulasten.
Für das Schuljahr 2016/17 zeichnet sich erneut ab, dass es im Bereich der Gymnasien -vor allem im Ortsteil Friedrichshain- eine Übernachfrage geben wird. Der Bezirk wies bei Sen BJW auf diese Problematik hin, die im Übrigen mehrere Innenstadtbezirke aufweisen. Für den Ausbau des Gymnasialangebotes wird es aber erst frühestens nach dem Monitoringverfahren, Ende Mai 2016, eine Aussage seitens Sen BJW geben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Beckers
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