Drucksache - DS/1501/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfragen:
Beantwortung: Frau Bohrkamp
zu Frage 1: Die Differenz zwischen den Ansätzen und der Ist-Erfüllung 2014 beträgt für das Schul- und Sportamt 3,35 Mio. EUR. Dieser Wert ist noch sehr vorläufig, da die Rücklagen Ansammlungen vermitteln, die nur für Lehr und Lehrmittel ausgegeben werden dürfen, noch nicht geprüft wurden. Darüber hinaus gibt es Basiskorrekturen, die noch betraglich in der Prüfung sind und erst nach der Festsetzung der gesamten Basiskorrektur im März gegengerechnet werden können, so dass wir erst dann eine wirklich aussagekräftige Zahl haben werden. Die Angaben der Jahre davor wurden der BVV im Rahmen des Bezirkshaushaltsrechnung zur eingehenden Prüfung und Bewertung zugeleitet und müssten Ihnen in so einem dicken Ordner vorliegen.
zu Frage 2: Die Senatsverwaltung finanziert Flächen und Räume nur indirekt. Zuweisungsgrundlage sind die zu betreuenden Schülerinnen und Schüler, für die jeder Bezirk den gleichen Betrag pro Schülerin und Schüler erhält nach Schularten. Eine Unterfinanzierung im Schul- und Sportamt entsteht per se immer dann, wenn Schulen nicht voll ausgelastet sind im Verhältnis zu den anderen Bezirken.
zu Frage 3: In Ausblick auf 2010 lässt sich feststellen, dass alle anderen Ämter mit dem ersten HWR aufgefordert wurden, 10% ihrer Mittel für den Ausgabenbereich A05 und A09, die sogenannten Sachausgaben sowie Transferausgaben im Bereich TA06 den beeinflussbaren Sozialleistungen, also den ohne individuellen Rechtsanspruch, zu streichen, um dieses und andere Deckungslücken zu refinanzieren. Also die Defizite werden solidarisch auf alle Bereiche umgelegt.
zu Nachfrage 1: Hier lese ich Informationen vor, die das Schulamt mir zugearbeitet hat. Da wir eine dezentrale Fach- und Ressourcenverantwortung haben, ist selbstverständlich auch das Schulamt hier in Hoheit zu entscheiden, welche Maßnahmen es trifft und das Schulamt äußert sich wie folgt: Aufgrund der Schülerzahlentwicklung und den benötigten Schulkapazitäten im Rahmen der wachsenden Stadt, können keine weiteren Schulplatzkapazitäten abgebaut werden. Es ist nur möglich, zeitlich begrenzte freie Schulräume an Dritte zu vermieten. Am Beispiel der Berliner Morgenstern-Gemeinschaftsschule hat sich dieser Prozess als sehr komplex und schwierig erwiesen. Dissens gab es insbesondere bei den Nutzungszeiten der Sicherheit des Schulgebäudes und der Nutzungsdauer. Zum Beispiel fordert das Atelierprogramm aufgrund notwendiger Investitionen eine mindestens fünfjährige Nutzungsdauer. Ein Umzug des 2. Bildungswegs aus dem Fraenkelufer würde die mögliche Schulentwicklung verhindern, da es eine Absichtserklärung der Sen. BJW gibt, weitere gymnasiale Oberstufen an integrierten Sekundarschulen auch im Ortsteil Kreuzberg einzuführen. Das Schulamt wird daran festhalten, zeitnah freie Unterrichtsräume an Dritte zu vergeben. Allerdings wird das zu keiner wesentlichen haushaltsmäßigen Entlastung führen. Zu den energetischen Ausgaben Strom, Gas und Fernheizung liegt noch keine Prognose für das Haushaltsjahr 2015 vor. Aufgrund der Witterungsverhältnisse kann auch hier von einer minimalen Einsparung ausgegangen werden. Das Schulamt wird in enger Kooperation mit der Energiewirtschaftsstelle nach weiteren Einsparmöglichkeiten suchen.
zu Nachfrage 2: Ich glaube, dann hätten wir das Defizit in der Form nicht. Ganz simpel. Von daher wäre ich dem auch nicht abgeneigt, da wir weder die Schulsekretärin, noch die Schulleiter, noch die Lehrer haben, um es gleich zu sagen, liebe Senatsbildungsverwaltung, kümmert euch um den baulichen Unterhalt. Vielleicht würde der Senat dann alle Probleme lösen.
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