Drucksache - DS/1367/IV  

 
 
Betreff: Genehmigung von künstlerischen Installationen, Aufmerksamkeits- und Gedenkzeichen im öffentlichen Raum nur nach vorheriger Konsultation der bezirklichen Expert*innengremien!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:Jaath, KristineJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.10.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Kultur und Bildung Vorberatung
04.11.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
26.11.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
25.05.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Kultur und Bildung Beratung ff
28.06.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
20.07.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Genehmigung von künstlerischen Installationen  
Anlage zur VzK DS/1367/IV  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt: Anfragen, Anträge, Genehmigungsersuchen und dergleichen Angelegenheiten, die in der Abteilung Planen, Bauen und Umwelt eingehen und künstlerische Installationen im öffentlichen Raum sowie Aufmerksamkeitszeichen und Gedenkzeichen jedweder Form und Ausführung betreffen – auch und insbesondere im Rahmen des städtebaulichen Denkmalschutzes –, erfordern nach Eingang und vor Genehmigung durch die Abteilung zwingend eine Befassung in der bezirklichen Gedenktafelkommission bzw. Kommission Kunst im öffentlichen Raum. Die Beurteilung durch die Kommission/en soll maßgebend in das Genehmigungsverfahren einfließen.

 

Begründung:

 

Über Kunst lässt sich bekanntlich streiten, und ob ein künstlerisches Objekt seinem Anliegen gerecht wird, obliegt in erster Linie der persönlichen Betrachtung. Anders bei Installationen im öffentlichen Raum. Hier darf die Festlegung von Sinn, Zweck, Anliegen und Gestaltung nicht allein Angelegenheit zwischen Bauamt und (i.d.R. privatem) Projektentwickler/Bauunternehmen sein. Es erfordert vielmehr eine öffentliche Auseinandersetzung oder zumindest eine inhaltliche Befassung darüber in den dafür demokratisch bestellten öffentlichen Expert*innengremien.

 

Dabei ist unerheblich, ob bereits Fördermittel, z.B. durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt / Abteilung IV (städtebaulicher Denkmalschutz), bewilligt worden sind. Diese Fördermittel beziehen sich auf die Gesamtmaßnahme im Sinne einer städtebaulichen Aufwertung, der Stärkung der Erhaltungs- und Sanierungsgebiete sowie der Sicherung und Erhaltung denkmalwerter Bausubstanz. Sie beziehen sich nicht auf einzelne künstlerische, gleichwohl zu genehmigende Details im Rahmen solcher Gesamtprojekte.

 

 

BVV 29.10.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

Ausschuss für Kultur und Bildung

 

 

KuBi 04.11.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt: Anfragen, Anträge, Genehmigungsersuchen und dergleichen Angelegenheiten, die in der Abteilung Planen, Bauen und Umwelt eingehen und künstlerische Installationen im öffentlichen Raum sowie Aufmerksamkeitszeichen und Gedenkzeichen jedweder Form und Ausführung betreffen – auch und insbesondere im Rahmen des städtebaulichen Denkmalschutzes –, erfordern nach Eingang und vor Genehmigung durch die Abteilung zwingend eine Befassung in der bezirklichen Gedenktafelkommission bzw. Kommission Kunst im öffentlichen Raum. Die Beurteilung durch die Kommission/en soll maßgebend in das Genehmigungsverfahren einfließen.

 

 

BVV 26.11.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt: Anfragen, Anträge, Genehmigungsersuchen und dergleichen Angelegenheiten, die in der Abteilung Planen, Bauen und Umwelt eingehen und künstlerische Installationen im öffentlichen Raum sowie Aufmerksamkeitszeichen und Gedenkzeichen jedweder Form und Ausführung betreffen – auch und insbesondere im Rahmen des städtebaulichen Denkmalschutzes –, erfordern nach Eingang und vor Genehmigung durch die Abteilung zwingend eine Befassung in der bezirklichen Gedenktafelkommission bzw. Kommission Kunst im öffentlichen Raum. Die Beurteilung durch die Kommission/en soll maßgebend in das Genehmigungsverfahren einfließen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

BVV 25.05.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

Ausschuss für Kultur und Bildung

 

 

KuBi 28.06.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 20.07.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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