Drucksache - DS/1244/IV  

 
 
Betreff: Fortschreibung der "Quantitativen Bedarfsschätzung und Maßnahmeplanung Tagesbetreuung" bis 2016 und Berücksichtigung der Entwicklungen bis 2020
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die Grünen/SPD/PIRATENVorsteherin
Verfasser:1. Hehmke, Andy
2. Riester, Paula
3. Just, Felix
Jaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:DIE LINKE
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
27.08.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
20.05.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Beratung ff
02.06.2015 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
24.06.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/1244/IV  
Anlage zur VzK DS/1244/IV  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg begrüßt und unterstützt die Inhalte des JHA-Beschlusses Fortschreibung der "Quantitativen Bedarfsschätzung und Maßnahmeplanung Tagesbetreuung" bis 2016 und Berücksichtigung der Entwicklungen bis 2020.

 

Die BVV fordert auf dieser Grundlage das Bezirksamt auf,

 

a)      sich in den unterschiedlichen Gremien des Landes Berlin dafür einzusetzen,  dass das Land Berlin den weiteren Ausbau von Plätzen in der Kindertagesbetreuung fördert und solche Förderbedingungen herstellt, die es den öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe im Bereich der Kindertagesbetreuung ermöglichen, den bedarfsgerechten Platzausbau ohne der Höhe nach nicht zumutbare Kofinanzierungen zu bewerkstelligen. Dabei soll sich der bauliche Zuschuss nicht an den untersten baulichen und pädagogischen Standards orientieren und die Gegebenheiten vor Ort berücksichtigen.

 

b)      sich im Interesse einer unterjährigen bedarfsgerechten Versorgung sowie der Sicherstellung des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern dafür einzusetzen, diesbezügliche Platzkapazitäten im Umfang von 10 % der am 31.12. eines Jahres angebotenen Plätze in der Fortschreibung der Planung zu berücksichtigen.

 

c)      sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass in die Planung von Tagesbetreuungsangeboten nur Einrichtungen aufgenommen werden, die auf eine finanziell selektive Zuzahlung für pädagogische Angebote verzichten. Es darf nicht hingenommen werden, dass Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bei der Auswahl der Kinder aufgrund von hohen Zuzahlungen für pädagogische Angebote die Belegung in sozial selektiver Art und Weise vornehmen.

 

Begründung:

Der Antragstext entspricht weitgehend einem Beschluss des geschäftsführenden Ausschusses der Fach AG Tagesbetreuung nach § 78 SGB VIII des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg. Er wurde vom JHA am 10.06.2014 bereits als textliche Ergänzung zur Beschlussvorlage Fortschreibung der "Quantitativen Bedarfsschätzung und Maßnahmeplanung Tagesbetreuung" bis 2016 und Berücksichtigung der Entwicklungen bis 2020 in diese eingefügt und anschließend beschlossen. Der JHA hat jedoch angeregt, aufgrund der großen Bedeutung des weiteren Ausbaus der Kindertagesbetreuung für unseren Bezirk, einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen zu formulieren, welcher das gesamte Bezirksamt bindet und deutlich macht, dass die Sicherstellung einer hinreichenden Anzahl an Kita-Plätzen nicht allein Sache des Bezirks und seines Jugendamtes ist.

 

 

 

BVV 27.08.2014

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg begrüßt und unterstützt die Inhalte des JHA-Beschlusses Fortschreibung der "Quantitativen Bedarfsschätzung und Maßnahmeplanung Tagesbetreuung" bis 2016 und Berücksichtigung der Entwicklungen bis 2020.

 

Die BVV fordert auf dieser Grundlage das Bezirksamt auf,

 

d)      sich in den unterschiedlichen Gremien des Landes Berlin dafür einzusetzen,  dass das Land Berlin den weiteren Ausbau von Plätzen in der Kindertagesbetreuung fördert und solche Förderbedingungen herstellt, die es den öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe im Bereich der Kindertagesbetreuung ermöglichen, den bedarfsgerechten Platzausbau ohne der Höhe nach nicht zumutbare Kofinanzierungen zu bewerkstelligen. Dabei soll sich der bauliche Zuschuss nicht an den untersten baulichen und pädagogischen Standards orientieren und die Gegebenheiten vor Ort berücksichtigen.

 

e)      sich im Interesse einer unterjährigen bedarfsgerechten Versorgung sowie der Sicherstellung des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern dafür einzusetzen, diesbezügliche Platzkapazitäten im Umfang von 10 % der am 31.12. eines Jahres angebotenen Plätze in der Fortschreibung der Planung zu berücksichtigen.

 

f)        sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass in die Planung von Tagesbetreuungsangeboten nur Einrichtungen aufgenommen werden, die auf eine finanziell selektive Zuzahlung für pädagogische Angebote verzichten. Es darf nicht hingenommen werden, dass Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bei der Auswahl der Kinder aufgrund von hohen Zuzahlungen für pädagogische Angebote die Belegung in sozial selektiver Art und Weise vornehmen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 20.05.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Jugendhilfeausschuss

 

 

JHA 03.06.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 24.06.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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