Drucksache - DS/1027/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, ein Entwicklungskonzept vorzulegen, das für den Bezirksteil Friedrichshain Ost (Traveplatz/Boxhagener Platz) eine Lösungsperspektive für den eklatanten Grünflächenmangel aufzeigt und der rund 90%igen Unterversorgung entgegenwirkt. Das Wohnungsneubauprojekt auf dem Freudenberg-Areal soll auf einen Umfang beschränkt werden, der den Grünflächenmangel nicht weiter verschärft. Überschreitungen der vorgeschriebenen baulichen Dichte gemäß der Baunutzungsverordnung sollen bei Neubauvorhaben nicht mehr zugelassen werden.
Begründung:
Die geplanten Wohnungsneubauprojekte im Bezirksteil Friedrichshain Ost (Traveplatz/Boxhagener Platz) sind nicht mit denen am Gleisdreieck-Park, Mauerpark oder ähnlichem zu vergleichen, weil hier nicht von der räumlichen Nachbarschaft an vorhandenen Grünflächen profitiert wird. Weil es im Bezirksteil kaum relevante Grünflächen gibt, ist es dringend geboten, die Nachverdichtung mit Wohnungen im geplanten Umfang in Frage zu stellen. Der Bezirksteil Friedrichshain Ost (Traveplatz/Boxhagener Platz) ist ohnehin bereits einer der am dichtest besiedelten Stadtbereiche Berlins.
Lizenz: CC-O
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien, Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten (federführend)
Ersetzungsantrag Fraktion der PIRATEN
Das Bezirksamt wird beauftragt: wird das Wohnungsneubauprojekt auf dem Freudenberg-Areal innerhalb eines Bebauungsplanverfahrens entwickelt, so soll dieses auf einen Umfang beschränkt werden, der keine Überschreitung der in §17 (1) der BauNVO vorgegebenen Obergrenzen für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung beinhaltet. Die Versorgung mit wohnungsnahen öffentlichen Freiflächen auf dem Areal soll sich an dem im aktuellen Umweltatlas der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt angegebenen Richtwert von 6m2/Einwohner orientieren.
Begründung: Die geplanten Wohnungsneubauprojekte im Bezirksteil Friedrichshain Ost (Traveplatz/Boxhagener Platz) sind nicht mit denen am Gleisdreieck-Park, Mauerpark oder ähnlichem zu vergleichen, weil hier nicht von der räumlichen Nachbarschaft an vorhandenen Grünflächen profitiert wird. Weil es im Bezirksteil kaum relevante Grünflächen gibt, ist es dringend geboten, die Nachverdichtung mit Wohnungen im geplanten Umfang in Frage zu stellen. Der Bezirksteil Friedrichshain Ost (Traveplatz/Boxhagener Platz) ist ohnehin bereits einer der am dichtest besiedelten Stadtbereiche Berlins. Eine ausreichende Versorgung der neu hinzukommenden Einwohner mit öffentlichen Freiflächen ist nur auf dem Areal selbst zu gewährleisten. Der aktuelle Umweltatlas der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt geht hierbei von einem Richtwert von 6m2/Einwohner aus. §17(2)der BauNVO besagt:" Die Obergrenzen des Absatzes 1 können aus städtebaulichen Gründen überschritten werden, wenn die Überschreitung durch Umstände ausgeglichen ist oder durch Maßnahmen ausgeglichen wird, durch die sichergestellt ist, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt werden und nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden..." Eine Erfüllung dieser Anforderung für eine Überschreitung ist an dieser Stelle höchst zweifelhaft. Eine politische Entscheidung, die Kann-Bestimmung aus §17 (2) der BauNVO zur Anwendung zu bringen bedeutet, ohne Zwang und zum Nachteil der Lebensqualität der Bewohner den Verwertungsinteressen des Investors nach zu kommen.
Die Piratenfraktion Friedrichshain-Kreuzberg entlässt diesen Antragstext in die Gemeinfreiheit (Public Domain) als CC-0 (http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/legalcode). Sie verzichtet weltweit auf alle urheberrechtlichen und verwandten Schutzrechte, soweit dies gesetzlich möglich ist. Der Antragstext darf ohne weitere Erlaubnis kopiert, verändert, verbreitet und aufgeführt werden. Dies schließt kommerzielle Zwecke explizit mit ein.
UVKI 09.04.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.
StadtQM 25.06.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.
BVV 27.08.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt. |
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