Drucksache - DS/0963/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfragen:
Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und SportBezirksstadtrat 28.11.2013
Ihre mündliche Anfrage beantworte ich wie folgt,
Das Baerwaldbad ist mittlerweile ein öffentlich vielbeachteter Preisträger des Europäischen Umweltpreises Europa Nostra im Jahr 2010. Das Bad erfüllt eine ebenfalls sehr beachtete Funktion als regionales Schwimmbad für Schulen und Vereine. Kinder können zum großen Teil das Schulschwimmen fußläufig wahrnehmen und es werden Zeiten sowie Kosten eingespart. Das Baerwaldbad hat sich auch einen Namen als Lehrbaustelle gemacht und entwickelt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Beschäftigungsfelder im Gesundheitssportbereich. Mit anderen Worten: am derzeit gefährdeten Erhalt des Baerwaldbads besteht ein hohes öffentliches und bezirkliches Interesse
Trotzdem teilten zum Ende der Sommerferien teilten die Berliner Bäder Betriebe - kurz BBB genannt - den 11 Vereinen im Bad mit, dass sie mit sofortiger Wirkung das Schwimmen im Bad Holzmarktstraße aufnehmen müssen, da das Baerwaldbad dafür nicht mehr zur Verfügung stehen würde. Eine ähnliche Mitteilung ging am 29.7. an die Senatsschulverwaltung für das Schulschwimmen von 16 Schulen, welches im Baerwaldbad durchgeführt wird. Auf Nachfrage des Bezirksamts erklärten die BBB als Anlass für diese sehr kurzfristige Entscheidung, dass der Tauchen-Schwimmen-Breitensport e.V. - kurz TSB - als Erbbaupachtberechtigten des Bades einer Änderung des Nachtrages zum Vertrag für die Durchführung des Schul- und Vereinsschwimmens im Baerwald nicht zugestimmt hätte.
Zum Hintergrund: Das Berliner Bäderanstalts-Gesetz bestimmt die Zuständigkeit der BBB für die Verteilung der Schwimmflächen an Vereine und Schulen in den Berliner Bädern. Dafür stellt das Abgeordnetenhaus den BBB Finanzmittel zur Verfügung. Mit dem Haushaltsentlastungsgesetz 2002 endete am 31.07.2002 die Betriebspflicht der BBB für das Baerwaldbad. Um das Bad erhalten zu können, nutzte der Bezirk eine Möglichkeit im Gesetz, das Bad in bezirklicher Zuständigkeit zu erhalten. Bezirk und TSB schlossen 2002 einen Pachtvertrag und am 29.09.2011 einen Erbbaupachtvertrag. Zur Unterstützung des Bades gelang es, die BBB per Vertrag vom 15.02.2008 zu überzeugen, das Schul- und Vereinsschwimmen durch pauschale Finanzierung am Ort zu unterstützen. Dieser Vertrag wurde mit Nachträgen immer wieder verlängert.
Aufgrund der Nichteinigung zwischen BBB und TSB zur Vertragsänderung sollte das Schul- und Vereinsschwimmen kurzfristig in das Bad Holzmarktstraße verlagert werden. Das war dem Schulamt nicht möglich kurzfristig zu organisieren, zudem die Unterrichtspläne der betroffen 14 Schulen bereits abgestimmt waren. Das wurde der Senatsschulverwaltung mitgeteilt, die das Schulamt in dieser Situation sehr unterstützt hat.
Schwimmvereine im Bad teilten mit, dass auch sie so schnell keine Ortsveränderungen durchführen können. Außerdem befürchteten sie, dass sie bei einem Umzug viele ortsgebundene Mitglieder verlieren würden. Zudem richteten sich viele Schwimmangebote an Kinder als kiezbezogen örtliche Angebote. Auch die DLRG bietet Anfängerschwimmen für Kinder ab 5 Jahren im Bad an und hat auch deshalb seinen Vereinssitz in der Nähe.
Das Schul- und Sportamt hat keine rechtliche Zuständigkeit für die Verteilung der Wasserflächen durch die BBB. Allerdings hat es natürlich eine Verantwortung, wenn das rechtlich vorgeschriebene Schulschwimmen nicht stattfinden kann. Aus diesem Grund hat das Bezirksamt Senator für Inneres und Sport als zustände Aufsichtsbehörde der BBB am 30.07. aufgefordert, unverzüglich einzugreifen und das Schulschwimmen sicher zu stellen. Repräsentanten des Landessportbundes und sportpolitisch engagierte Abgeordnete in BBV und Abgeordnetenhaus teilten diese Sichtweise.
Nur wenige Tage fand ein Treffen mit dem Sportstaatssekretär, dem Chef der BBB, dem Vorsitzenden des TSB und dem Bezirksamt statt. Vereinbart wurde zwischen TSB, Bezirk und BBB, dass der Nachtrag zu den früheren Konditionen wieder hergestellt wird, so dass das Schul- und Vereinsschwimmen bis zum Schulhalbjahresende am 31.01.2014 fortgeführt werden kann. Alle Beteiligten äußerten die Überzeugung, dass es einer stabileren und langfristigeren Vereinbarung bedarf.
Nach den vorangegangenen Gesprächen hat das Bezirksamt im September alle Schulen, die im Baerwaldbad das Schulschwimmen durchführen, zu einem Gespräch eingeladen. In diesem Gespräch wurden sie gefragt, ob und ggf. unter welchen Bedingungen sie sich vorstellen können, das Schulschwimmen in anderen Bädern durchzuführen. Alle Schulen haben sich für eine Weiterführung des Schulschwimmens im Baerwaldbad ausgesprochen, weil das Bad fußläufig erreichbar sei oder nur kurze Fahrtwege bestünden. Als weiterer wichtiger Grund wurde die Übersichtlichkeit im Bad genannt, was die Durchführung des Schwimmunterrichts erleichtern würde.
Im Oktober fand ein weiteres Gespräch mit dem Sportstaatssekretär, dem Chef der BBB, dem TSB und dem Bezirksamt statt. Es gab einen Konsens, dass dem Aufsichtsrat der BBB vorgeschlagen werden soll, das Schul- und Vereinsschwimmen bis zum Schuljahresende 2014 im Bad zu erhalten. In der weiteren Diskussion um die Verteilung des Schwimmens ab Schuljahr 2014/15 wurde dann gegen den Wunsch des Bezirkes nur über die Fortführung des Schulschwimmens gesprochen. Demnach soll zum Schuljahresbeginn 2014/15 für weitere zehn Jahre das Schulschwimmen für die fußläufigen Schulen durch die BBB obligatorisch sein und für die anderen Schulen wie bisher eine Option bestehen bleiben. Dafür zahlt die BBB dem TSB eine Aufwandspauschale. Das Ergebnis trägt auch der TSB als eigentlicher Vertragspartner der BBB mit.
Nicht gesichert ist aber bisher der Verbleib des Vereinsschwimmen im Baerwaldbad. Aus diesem Grund hat das Bezirksamt die BBB gebeten, die Zukunft des Vereinsschwimmens mit den Schwimmvereinen im Bad zu erörtern. Dieses Gespräch wird am Mittwoch, 4.12., mit dem für die Verteilung der Wasserflächen an die Vereine verantwortlichen Regionalleiter der BBB stattfinden.
Bis Ende Januar 2014 ist die Finanzierung als Pauschale für das Vereins- und Schulschwimmen vertraglich gesichert. Sollten die geschilderten Vereinbarungen nicht umgesetzt werden, wäre das ein enormer Einnahmeverlust für das Baerwaldbad, der kurzfristig nicht ausgeglichen werden kann. Nach Aussagen des TSB als Erbbaupachtnehmer müssten dann die frei werdenden Zeiten im Schwimmbad neu belegt werden, doch ist dafür aktuell kein Konzept vorhanden.
Planung und Bewerbung der freien Wasserzeiten brauchen Zeit, daher würde der finanzielle Ausfall vermutlich zur Einstellung des Badebetriebes in einer der beiden Hallen führen, um Energiekosten (Wasser, Strom, Gas) zu sparen. In der kleinen Halle könnten aber auch dann weiterhin Wassergymnastik bzw. Aquafit-Kurse usw. stattfinden. Auch die 3 Sporträume könnten auch in diesem "worst case"-Szenario weiterhin betrieben und vom Fachbereich Sport vergeben werden. Die Schwimmabteilung des TSB e. V. würde Trainingszeiten in den öffentlichen Bädern der BBB beantragen (Holzmarktstraße, Spreewaldbad). Eine Schließung des Bades wäre nach Angaben des TSB also auch im negativen Fall nicht vorgesehen.
Aber ich gehe ich nach Rücksprache mit der Justitiarin der BBB davon aus, dass - wie ausgeführt - das Schul- und Vereinsschwimmen bis zum Ende des Schuljahres 2013/14 fortgeführt wird und anschließend die pauschale Vergütung für das Schulschwimmen ab dem Schuljahr 2014/15 für zehn Jahre erfolgt. Damit würde eine höhere Planungssicherheit für das Schulschwimmen und für den Betrieb des Baerwaldbades entstehen als jemals zuvor seit der Herauslösung aus den BBB im Jahre 2002.
Derzeit nutzen 16 Grundschulen in bezirklicher Trägerschaft das Baerwaldbad:
Schwimmzeiten im Baerwaldbad haben aktuell haben 9 Sportvereine:
Auch die DLRG und die Technische Universität nutzen das Bad.
Das Bezirksamt geht derzeit davon aus, dass beim Zustandekommen der erwähnten Vereinbarung die Schulen in fußläufiger Entfernung (Lenau-GS, Bürgermeister-Herz-GS, Reinhardswald-GS, Otto-Wels-GS, Lemgo-GS, Aziz-Nesin-GS) obligatorisch im Bad verbleiben und für die anderen Schulen die Belegung wie bisher als Option erfolgt, nach der die Belegung und Vergabe der Wasserfläche für den Schwimmunterricht nach Vorlage eines bezirklichen Belegungsvorschlages durch die BBB erfolgt. Die pauschale Finanzierung soll für das Schulschwimmen aller genannten Schulen erfolgen.
Nach gegenwärtigem Stand der Gespräche ist nicht gesichert, dass die o.g. Schwimmzeiten für die Vereine im Baerwaldbad erhalten bleiben. Hierzu soll es am 4.12.2013 mit den BBB und den betroffenen Vereinen ein Gespräch geben.
Nach Erkenntnissen des Bezirksamts liegt, durchaus Interesse von Schwimmvereinen an weiteren Nutzungszeiten vor.
Nach Aussage der BBB besteht derzeit ein Mangel an weiteren Schwimmzeiten, weil im Rahmen umfassender Sanierungen der Bäder Kombibad Gropiusstadt, Schwimmhalle Finkensteinallee, Kombibad Spandau-Süd und weiterer Bäder umfangreiche Verlegungen von Schwimmzeiten stattfanden. Weitere Reserven könnten derzeit nur über die Verdichtung der Auslastung der zur Verfügung stehenden Wasserflächen erzielt werden. Diese Situation würde sich aber zum Schuljahr 2014/15 etwas verbessern, wenn Bäder, die derzeit saniert werden, wieder am Netz seien.
Diese Aussage, die in der Antwort auf o.g. Anfrage im AH bestätigt wird, steht nach Auffassung des Bezirksamts nicht im Einklang mit der von den BBB angestrebten Verlagerung des Schul- und Vereinsschwimmens in das Bad Holzmarktstraße im Sommer diesen Jahres.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Beckers
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