Drucksache - DS/0856/IV  

 
 
Betreff: "Save the LA54" - Kulturstandort in der Landsberger Allee - Wie ist der Stand der Dinge?

Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Hellmuth, SusanneHellmuth, Susanne
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
18.09.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie ist der Planungsstand hinsichtlich der Sanierung der denkmalgeschützten Gebäude auf dem Areal der ehemaligen Patzenhofer Brauerei in der Landsberger Allee 54?

 

  1. Hat das Bezirksamt - gemäß BVV-Beschluss DS 0234/IV - die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für den Erhalt als Kulturstandort geschaffen?

 

  1. Wird der Erhalt bzw. die Wiedereröffnung des "Kulturstandorts" in der Landsberger Allee 54 nach dem Konzept der Künstler*innen-Initiative "LA 54", welches in der BVV breite Unterstützung fand, nach Einschätzung des Bezirksamts zeitnah stattfinden können?

 

Nachfragen:

 

  1. Sind im Zuge der Sanierung Maßnahmen vorgesehen, um zukünftige Nutzungskonflikte von Kulturveranstaltungen und Wohnen an dem Standort zu vermeiden?

 

 

 

 

Abt. Planen, Bauen, Umwelt und Immobilien                                                        Berlin, den

Bezirksstadtrat                                                                                                                3260

 

 

Ihre Mündliche Anfrage beantworte ich Ihnen wie folgt:

 

1. Wie ist der Planungsstand hinsichtlich der Sanierung der denkmal-geschützten Gebäude auf dem Areal der ehemaligen Patzenhofer Brauerei in der Landsberger Allee 54?

 

Am 17.09.2013 wurde dem Eigentümer  seitens der Unteren Denkmalschutzbehörde die Erlaubnis zu notwendigen Aufräum- und Entrümpelungsarbeiten

erteilt. Die weiteren Sanierungsmaßnahmen werden im Laufe der Projektentwicklung entschieden.

 

2. Hat das Bezirksamt - gemäß BVV-Beschluss DS 0234/IV - die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für den Erhalt als Kulturstandort geschaffen?

 

Nach Abschluss des Durchführungsvertrages mit der Landsberger Allee 54 GmbH (2011) , welcher die Umsetzung des Konzeptes des kulturwirtschaftlichen Zentrums zum Inhalt hatte (Ateliers, kulturnahe Büros/Gewerbe, Galerie/Fashionshaus/Ausstellungsforum, Event und Künstlerpension) wurde das Gelände verkauft. Der neue Eigentümer, ESTAVIS Friedrichshöhe GmbH stellte den Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

Der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan V-VE 2-1 wurde am 28.02.2012 vom Bezirksamt beschlossen. Die BVV nahm den Beschuss am 23.05.2012 zur Kenntnis (DS/0123/IV). Die Amtsblattveröffentlichung erfolgte am 08.06.2012. Geplant waren: Wohnen, Gewerbe, Kultureinrichtungen, gesundheitsorientierte Nutzungen, kleinteiliger Einzelhandel.

 

Nach dieser Beschlussfassung fand inzwischen erneut ein Eigentümerwechsel statt.

Gegenwärtig wird durch den neuen Eigentümer ein neues Konzept erarbeitet, welches ebenfalls mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan umgesetzt werden soll. Nach Aussage des neuen Eigentümers soll das denkmalgeschützte I/II geschossige Gebäude im Zwischenbereich (ehem. Bierhalle) Künstlerwerkstätten beherbergen, und als Kunststandort auch im angrenzenden Außenbereich fungieren. Weitergehende Aussagen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.

 

3. Wird der Erhalt bzw. die Wiedereröffnung des "Kulturstandorts" in der Landsberger Allee 54 nach dem Konzept der Künstler*innen-Initiative "LA 54", welches in der BVV breite Unterstützung fand, nach Einschätzung des Bezirksamts zeitnah stattfinden können?

 

Das Konzept der Künstler*innen-Initiative "LA 54" ist dem FB Stadtplanung nicht bekannt.

Dem FB Stadtplanung lagen nur Anträge für eine temporäre Nutzung der Villa als Galerie, eine Biergartennutzung und Tanz und Gastronomie im Sudhaus vor. Diese Nutzungen entsprachen dem festgesetzten Plan V-VE 2.

Ateliers bzw. andere Künstler- oder Kulturnutzungen wurden bislang nicht beurteilt.

Zum Teil werden die vom neuen Eigentümer geplanten Nutzungen und deren Verteilung innerhalb der Gebäude Nutzung erst nach erneuter Planfestsetzung genehmigungsfähig werden.

 

Nachfragen:

1. Sind im Zuge der Sanierung Maßnahmen vorgesehen, um zukünftige Nutzungskonflikte von Kulturveranstaltungen und Wohnen an dem Standort zu vermeiden?

 

Eventuelle Nutzungskonflikte zwischen einer Wohnnutzung und einer Ateliernutzung sind derzeit noch nicht erkennbar, müssen aber im Planverfahren aufgezeigt und abgewogen werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Hans Panhoff

Dez PBUI

 

 
 

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