Drucksache - DS/0676/IV
Jugendhilfeausschuss 09.04.2013 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: ...Text siehe unten.
BVV 24.04.2013 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird ersucht sich auf der Landesebene dafür einzusetzen, dass die folgenden Schwerpunkte thematisch in den Focus der Diskussion und Entscheidungen gerückt werden.
Der gesellschaftliche Konsens über die Notwendigkeit einer guten öffentlichen Verpflegung unserer Kinder, gerade im Hinblick auf die dramatischen Folgekosten ungesunder Ernährungsgewohnheiten, steht im krassen Gegensatz zu der wachsenden Empörung der Eltern über die Ernährung ihrer Kinder in öffentlichen Einrichtungen. Elternhaus und Kita sind die elementaren Orte der Ernährungsbildung. Dort werden die Grundlagen für das spätere Ernährungsverhalten gelegt.
In dem Maße, wo das Elternhaus aus den verschiedensten Gründen an Küchenkompetenz verliert, rückt die Kita in eine Schlüsselstellung bei der Versorgung der Kleinsten. Mehr denn je fordern Eltern und Pädagogen von den Kitas, den Kindern das beizubringen, was sie zu Hause nicht mehr lernen: einen bewussten Umgang mit Lebensmittel und die Fähigkeit, sich gesund zu ernähren.
Die „Förderung gesunder Essensgewohnheiten“ wird zum zentralen Bildungsauftrag. Auch in der Neufassung des „Berliner Bildungsprogramms“ tritt dieser Auftrag weiter in den Vordergrund.
Doch wie sollen Kitas in den bestehenden Strukturen diesen Auftrag erfüllen? Der zunehmende ökonomische Druck führt seit Jahren dazu, dass auch in den Kitas immer weniger selbst gekocht wird und immer mehr Fremdversorger die Kinder mit Essen beliefern. Die Kitas verlieren ihre Gestaltungsspielräume bei der Heranführung an „gesundes Essen“, beim Umgang mit Lebensmitteln und ihrer Zubereitung. Zusätzlich geförderte Ernährungsbildungsprojekte helfen hier kaum, vielmehr braucht es eine ganzheitliche Ausstattung der Kitas, damit sie ihrem Bildungsauftrag nachkommen können.
Folgende Maßnahmen drängen sich auf:
Den Trägern ist es nicht länger zuzumuten, die deutlich steigenden Kosten aus anderen Mitteln zu finanzieren oder durch zusätzliche Elternbeiträge aufzufangen. So wichtig es ist, die Schulen in ihrem Ernährungsangebot zu unterstützen, ohne eine gleichzeitige Förderung der Kitas wird deren hohes Potential, zu Vorreitern der neuen Ernährungsbildung zu werden, verkümmern.
Jede Kita sollte aus eigenen Mitteln in der Lage sein, ein qualitativ hochwertiges Frühstück anzubieten und diese Mahlzeit als einen gemeinsamen Tagesbeginn zu pflegen, und zwar unabhängig von der Herkunft der Kinder, dem Standort der Kita und dem Engagement der Eltern. Das Frühstück mit kleinen Kindern hat einen besonderen integrativen Aspekt und hohen pädagogischen Stellenwert und sollte in der Regelfinanzierung entsprechend berücksichtigt werden. Dies gilt analog für die Vesper am Nachmittag.
Die am Ideal der „Selbstbildung“ des Kindes entwickelten pädagogischen Standards lassen sich mit den immer strengeren Sicherheitsstandards der Bau- und Hygieneämter häufig nicht zusammenbringen. Die Betriebserlaubnis für eine Küche oder auch nur das Einrichten einer „Kinderküche“ wird mit Auflagen verbunden, die viele Kitas finanziell und räumlich überfordern. So tragen größere Hygienebereiche, zusätzliche Personaltoiletten, Fettabscheider etc. zu der allgemeinen Entwicklung bei, dass zunehmend „Funktionsräume“ die pädagogischen Räume verdrängen. Auch hier muss die Politik Stellung beziehen: Wo sind Kinder in der Kita objektiv unzumutbaren Gefährdungen ausgesetzt, wo sind Sicherheitsmanien am Werk, die eher Hysterien bedienen als dass sie Kinder mit einem Gefahrenbewusstsein ausstatten, wo sind rein wirtschaftliche Interessen am Werk?
Konkret wünschen wir uns mehr Abstimmung zwischen den Bezirken über eine einheitliche und moderate Vorgehensweise der Aufsichtsbehörden und mehr Freiheiten für die Kitas, gemeinsam mit den Eltern selbstverantwortete Bildungs- und Erlebnisräume für ihre Kinder zu schaffen. So müssen z.B. die Hygienestandards für die Einrichtung einer Kinderküche deutlich abgeschwächt werden. Wo der Gesetzgeber auf das Einrichten neuer Standards besteht, müssen den Kitas zeitgleich die Mittel zur Verfügung gestellt werden, um die Umsetzung dieser Standards zu gewährleisten.
Analog dazu muss der wachsende Fortbildungsbedarf in Fragen der „Ernährungsbildung“ in den Kostensätzen eine Entsprechung finden, damit die Kitas ihre durch die QVTAG vorgeschriebene „Fortbildungsplanung“ erweitern können. Unabhängig davon ob sie selbst kochen oder nicht, werden Kitas zunehmend zu Orten der Ernährungsberatung. Externe Unterstützung muss mit der Zielsetzung verknüpft sein, nachhaltige Strukturen aufzubauen, damit die Kitas ihr Verpflegungs- und Bildungsangebot den wachsenden Ansprüchen entsprechend gestalten können. Dazu gehört das Wissen um die Ernährungsbedürfnisse der Kinder in verschiedenen Altersstufen, der professioneller Umgang mit unterschiedlichen kulturellen Essgewohnheiten, die Auseinandersetzung mit vegetarischen oder veganen Ausrichtungen und die Rücksichtsnahme auf individuelle Diätanforderungen bzw. Lebensmittelunverträglichkeiten.
BVV 27.11.2013 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Jugendhilfeausschuss
Jugendhilfeausschuss 03.12.2013 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 18.12.2013 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. |
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