Drucksache - DS/0448/IV
Ich frage das Bezirksamt:
1. Ist das Bezirksamt von dem von ihm mit der Klage gegen die A 100 beauftragten Rechtsanwalt Karsten Sommer im Vorfeld über das Risiko der Unzulässigkeit der Klage hinreichend aufgeklärt worden – wenn nein, prüft das Bezirksamt für die Kosten des Verfahrens Rechtsanwalt Sommer wegen einer Fehlberatung in Regress zu nehmen?
2. Gibt es eine Honorarvereinbarung mit Rechtsanwalt Sommer und wenn ja, wie sieht diese aus?
3. Liegt das Urteil bereits schriftlich vor und mit welcher Höhe wurde der Streitwert festgesetzt?
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 28.11.2012 Bezirksbürgermeister
Ihre o. g. Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:
1. Ist das Bezirksamt von dem von ihm mit der Klage gegen die A 100 beauftragten Rechtsanwalt Karsten Sommer im Vorfeld über das Risiko der Unzulässigkeit der Klage hinreichend aufgeklärt worden – wenn nein, prüft das Bezirksamt für die Kosten des Verfahrens Rechtsanwalt Sommer wegen einer Fehlberatung in Regress zu nehmen?
Zu 1. Das Bezirksamt hat auch mit dem beauftragten Rechtsanwalt Karsten Sommer in angemessener Form die Möglichkeit erörtert, dass das Bundesverwaltungsgericht die Klagebefugnis des Bezirkes in Frage stellen könnte. Insoweit liegt hier auch keine „Fehlberatung“ vor.
2. Gibt es eine Honorarvereinbarung mit Rechtsanwalt Sommer und wenn ja, wie sieht diese aus?
Zu 2. Es gibt eine „Vergütungsvereinbarung“ einer Klagegemeinschaft. Das Bezirksamt ist dieser Vereinbarung beigetreten, auch vor dem Hintergrund einer Kostenminimierung. Die Vereinbarung wurde vom Bezirksamt unterzeichnet, nachdem vom Rechtsamt gegenüber der Vereinbarung keine Bedenken erhoben wurden.
3. Liegt das Urteil bereits schriftlich vor und mit welcher Höhe wurde der Streitwert festgesetzt?
Zu 3. Das Urteil wird voraussichtlich Ende des Jahres vorliegen. In einem Festsetzungsbeschluss hat das Bundesverwaltungsgericht den Streitwert auf 60.000 Euro festgelegt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Franz Schulz Bezirksbürgermeister
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